Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen. So entschied das Landgericht Potsdam.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Es ist grob fahrlässig, wenn Sie während der Fahrt auf der Autobahn, nachdem Sie ein Auto überholt haben und wieder eingeschert sind, das Navi bedienen, um zu sehen, ob die Raststätte, bei der Sie eigentlich ausfahren wollten, schon hinter Ihnen liegt oder ob Sie die noch anfahren können. Grob fahrlässig heißt dann auch grob verkehrswidrig. Das heißt, dass dann auch der Mietwagenverleiher nicht haften muss in diesem Fall, so dass die Klausel im Mietvertrag über 950 Euro Selbstbeteiligung nicht zum Tragen kommt. Der Autofahrer musste den gesamten Schaden ersetzen. – Länge 30 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Keine Navi-Bedienung während der Fahrt
Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen. So entschied das Landgericht Potsdam.
Beitrag:
Für ein Handy am Steuer werden – auch ohne Unfall – 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Aber hier ging es noch ein bisschen weiter und kam zum Unfall – wenn auch mit einem anderen Gerät, dessen Nutzung nicht ausdrücklich verboten ist, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Es ist grob fahrlässig, wenn Sie während der Fahrt auf der Autobahn, nachdem Sie ein Auto überholt haben und wieder eingeschert sind, das Navi bedienen, um zu sehen, ob die Raststätte, bei der Sie eigentlich ausfahren wollten, schon hinter Ihnen liegt oder ob Sie die noch anfahren können. – Länge 15 sec.
Genau so trug sich der Fall zu – und unser späterer Beklagter donnerte – abgelenkt durch das Navi – mit ziemlicher Wucht auf den Vordermann.
O-Ton: SFX
O-Ton: Es entstand ein hoher Schaden – über 5.000 Euro, den die Mietwagenfirma nicht bezahlen wollte, obwohl in den Bedingungen die Selbstbeteiligung für den Autofahrer auf 950 Euro festgelegt war. – Länge 10 sec.
Und die Mietwagenfirma klagte – und bekam Recht vor dem Landgericht Potsdam. Grob fahrlässig sei das gewesen, urteilten die Richter. Bettina Bachmann:
O-Ton: Grob fahrlässig heißt dann auch grob verkehrswidrig. Das heißt, dass dann auch der Mietwagenverleiher nicht haften muss in diesem Fall, so dass die Klausel im Mietvertrag über 950 Euro Selbstbeteiligung nicht zum Tragen kommt. Der Autofahrer musste den gesamten Schaden ersetzen. – Länge 15 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Absage
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