Kunden im stationären Einzelhandel steht kein Widerrufsrecht zu. Im „Offline“-Handel gilt grundsätzlich: Gekauft ist gekauft. Allerdings räumen viele Händler aus Kulanz ihren Kunden ein Umtausch- oder Rückgaberecht ein – oder auch beides. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht.
Das gilt jedoch nur bei einwandfreier Ware. Ist das gekaufte Produkt mangelhaft, greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte: zuerst Reparatur oder Ersatz. Ein bloßer Gutschein reicht im Mängelfall nicht aus.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Ein Mangel liegt vor – da sagt das Gesetz: Du hast zwei Jahre lang Zeit das Ding wieder zurückzugeben. Wenn es kaputt ist, kaufe ich gebrauchte war kann das auf ein Jahr verkürzt werden. Also Gewährleistungszeit zwei Jahre. Man muss immer den Kauf nachweisen können, das muss nicht immer die Kaufquittung sein, das kann auch beim elektronischen Bezahlen eben der Kaufnachweis sein, wenn man etwas zurückgeben will. – Länge 25 sec.
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