In Deutschland setzen viele Hauseigentümer auf gemietete Photovoltaik-Anlagen, um umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Doch was passiert, wenn sich über Jahre hinweg Schmutz auf den Modulen ansammelt?
Das Amtsgericht München entschied, dass die fehlende Reinigung einer gemieteten Anlage keine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags rechtfertigt.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de.
O-Ton: Wenn im Vertrag nicht festgelegt ist, dass beispielsweise die Reinigung der Photovoltaikanlage von Schmutz, Blättern, Vogelkot etc., aber die Leistung wird erbracht – dann kann ich vom Vermieter auch nicht verlangen, dass die Panelen gereinigt werden. Und wenn die Reinigung nicht erfolgt, kann ich auch nicht dann den Vertrag einfach so fristlos kündigen. Das geht nicht, Es muss vertraglich vereinbart sein. – Länge 22 sec
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