O-Ton: Umgestoßener Blitzer kann Straftat sein und teuer werden

Wer einen Blitzer umstößt, kann sich strafbar machen – auch dann, wenn das Gerät nicht beschädigt wird. In dem Fall hatte ein Mann den Blitzer mit einem Fußtritt außer Gefecht gesetzt, die Anlage war rund eine Stunde lang außer Betrieb.

Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu 3.200 Euro Geldstrafe, das Landgericht Paderborn reduzierte die Strafe im Berufungsverfahren auf 1.600 Euro. Das blieb auch so in der Revision vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das ist nämlich Sabotage, wenn ich eine Radarfalle umtrete – auch wenn sie nicht beschädigt wird. Sie kann ja nicht weiter Blitzeraufnahmen machen. Also ist das Sabotage und das ist strafbar. – Länge 15 sec.

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