O-Ton: Täuschend echt – und vielfach geteilt: Wie sich Betroffene gegen Deepfakes in Social Media wehren können

Ob Prominente oder Privatpersonen – wer online verleumdet oder in Deepfakes zur Werbefigur gemacht wird, steht oft vor einem Dilemma: Selbst, wenn ein Inhalt gelöscht wird, taucht er wenig später in leicht veränderter Form wieder auf. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass Social-Media-Plattformen wie Facebook auch unaufgefordert inhaltsgleichen oder sehr ähnliche Inhalten sperren müssen.

Betroffen war unter anderem auch der Arzt und Moderator Dr. Eckart von Hirschhausen, der – ohne sein Wissen – für Werbung missbraucht wurde.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Auch der arme Herr von Hirschhausen kann ja nicht, so schnell wie die Videos immer erstellt und verbreitet werden, da immer hinterher sein. Deshalb: Der Konzern, die Plattformen, sind verpflichtet, sobald es ähnliche Sachen gibt, das direkt zu löschen. Also die Kriterien sind: Name, Stimme, Bild. Dieselbe Kombination – und auch vergleichbare Produkte. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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