O-Ton: Streit um Ehewohnung – Kinder geben den Ausschlag

Wenn eine langjährige Beziehung in die Brüche geht, steht oftmals die Frage im Raum: Wer nutzt die bisherige Wohnung? Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg spielt dabei das Wohl der gemeinsamen Kinder eine Rolle – auch wenn der Nachwuchs schon groß ist. Nach massiven Spannungen musste der Vater die bisherige Wohnung verlassen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Der Streit zwischen den Eltern hat die Kinder belastet. Die Tochter war 21 Jahre alt, befand sich allerdings in der Prüfungsphase. Beim Sohn, 18 Jahre alt, hat sich das negativ auf seine sportlichen Leistungen, die für ihn auch wichtig waren, und auch in der Schule ausgewirkt. Und obwohl die Mutter schon schon ausgezogen war, haben die Richter gesagt: Das Kindeswohl geht hier vor. Der Mann muss ausziehen ,die Kinder haben ein Anspruch in der bisherigen Ehewohnung, an die sie sich gewöhnt haben, zu verbleiben und die Mutter durfte wieder einziehen.
– Länge 22 sec.

Der ganze Fall zum Nachlesen unter anwaltauskunft.de.

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