Eigentlich wollen die meisten nur friedlich feiern. Aber wenn zum Jahreswechsel doch Schäden gibt, greifen unterschiedliche Versicherungen. Sollte ein Schaden am eigenen Haus entstanden sein und der Urheber ist nicht zu ermitteln, greift die Wohngebäudeversicherung. Die private Unfallversicherung kommt ins Spiel, wenn ein Silvesterunfall zu Invalidität führt.
Auch die private Haftpflichtversicherung kann eine Rolle spielen, aber nicht immer. Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Lade jetzt Leute zu mir ein und die machen Spökes. Es entsteht ein Schaden, dann könnte man meinen, der Gast ist jetzt dran. Aber halt. Ich bin als Gastgeber verpflichtet und muss auch auf meine Gäste achten. Nicht, was sie draußen machen, aber was in meiner Wohnung machen. Wenn ein Gast von mir Mist baut und Schaden anrichtet, heißt das nicht automatisch, dass er alles zahlen muss. Da bin ich auch verantwortlich. – Länge 21 sec
Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de