Wann muss bei einer Schönheitsbehandlung wie Permanent Make-up über die Risiken aufgeklärt werden? Kurz vor dem Eingriff oder länger vorher? Das Amtsgericht München hat jetzt die Verbraucherrechte gestärkt und entschieden: Eine Kundin darf den Behandlungsvertrag lösen und die Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung verlangen. Die notwendige Risikoaufklärung erfolgte erst unmittelbar vor Behandlungsbeginn und nicht bereits vor Vertragsschluss.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu.:
O-Ton: In dem Fall wollte eine Frau ein permanentes Lippen Make-up bekommen. Sie zahlte 120 €. Im voraus unterschrieb sie den Vertrag, dann ging sie ins Studio zum Behandlungstermin und dann hat die Kosmetikerin gesagt: Es gibt noch ein paar gesundheitliche Risiken über die ich aufklären muss. Und das permanent Make-up verdient den Namen nicht, sondern hält nur ein bis zwei Wochen. – Länge 20 sec
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