Was tun, wenn hübsch bepflanzte Blumenkästen zu einem handfesten Streit in der Nachbarschaft führen? Das Amtsgericht München hat nun entschieden: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat das letzte Wort. Wenn die WEG beschließt, dass die Kästen nur nach innen aufgehängt werden dürfen, dann müssen sich alle dran halten.
Die Klägerin, die auf ihrem Balkon die Blumenkästen bisher immer an der Außenseite hatte, wollte dies nicht hinnehmen – und scheiterte vor Gericht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Natürlich ist eine gerichtliche Überprüfung noch möglich. Es muss dem ordentlichen Zusammenleben dienen. Das war hier der Fall. Dann muss die Frau sich fügen. Weil das Ziel dieses Wohnungseigentümergemeinschaft-Beschlusses war, das Gemeinschaftseigentum zu schützen. Und deshalb musste sie sich einfach fügen. – Länge 16 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
Kollegengespräch: Streit um Blumenkästen – wer darf Vorgaben machen?
Was tun, wenn hübsch bepflanzte Blumenkästen zu einem handfesten Streit in der Nachbarschaft führen? Gerade in Mehrfamilienhäusern, in denen viele Parteien auf engem Raum zusammenleben, können scheinbar kleine Details große Diskussionen auslösen.
Das Amtsgericht München hat nun entschieden: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat das letzte Wort. Wenn die WEG beschließt, dass die Kästen nur nach innen aufgehängt werden dürfen, dann müssen sich alle dran halten. Die Klägerin, die auf ihrem Balkon die Blumenkästen bisher immer an der Außenseite hatte, wollte dies nicht hinnehmen – und scheiterte vor Gericht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:
1. Wie war der Fall genau?
2. Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kästen innen haben will, muss sich die Dame auch fügen?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.