O-Ton Kaution für die Wohnung – was dürfen Vermieter? Was müssen Mieter?

Nach dem Auszug ist vor dem Streit. Wer eine Wohnung zurückgibt, möchte in der Regel schnell die geleistete Kaution zurückerhalten. Doch wenn der Vermieter Mängel und Rückstände geltend macht, kann es kompliziert werden. Oft geht es auch darum, Nachzahlungen für Nebenkosten abzusichern.

Hat der Vermieter Ansprüche aus Betriebskosten und Schadensersatz, muss er den darüber hinausgehenden Teil der Mietkaution bei Auszahlung ausbezahlen. Außerdem muss er darüber informieren, wie er die Kaution zinsbringend angelegt hat. So entschied das Amtsgericht Rheine. Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Viele Leute freuen sich einfach, eine Wohnung bekommen zu haben und achten nicht so drauf. Dabei: Der Mietvertrag ist längst unterschrieben, deshalb kann man darauf achten. Aber bei der Übernahme der Wohnung jeden Schaden tatsächlich eintragen. Wichtiger Tipp, sollte man machen. Dokumentation, wenn die Schäden beim Einzug schon da sind. Also nicht nur im Protokoll, vielleicht auch ein Foto machen. Aber: Bei allen Unklarheiten – wenn es nicht weiter geht – dann ab zum Anwalt oder zur Anwältin. – Länge 19 sec.

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