O-Ton: Falsche Missbrauchsvorwürfe – kein Anspruch auf Trennungsunterhalt

Wenn Eltern sich trennen, sind Unterhaltsfragen oft kompliziert. Wer meint, Indizien dafür zu haben, dass der Ex-Partner das gemeinsame Kind sexuell missbraucht, muss dem nachgehen. Hält er allerdings trotz gegenteiliger Gutachten und Einstellung eines entsprechenden Verfahrens den Verdacht aufrecht, kann er seinen Anspruch auf Trennungsunterhalt verlieren, so das Oberlandesgericht Stuttgart.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Portal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, wenn falsche und widerlegte Vorwürfe eines Missbrauch des Kindes vorliegen und einfach ein Elternteil, einen dieser Vorwürfe immer weiter formuliert, um sich selbst in eine günstige Position zu bringen – dann verhalte ich mich so falsch, dass ich kein Anspruch mehr gegen meinen Ex habe, auf Trennungsunterhalt für mich selbst. – Länge 18 sec.

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