Eine Online-Eheschließung aus Deutschland, etwa vor einem Reverend im US-Bundesstaat Utah, ist nach deutschem Recht formell unwirksam. Voraussetzung ist, dass die Online-Hochzeit von Deutschland aus erfolgte. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Dennoch erkannte das Gericht die Ehe im konkreten Fall als wirksam an, da ein anderer EU-Staat die Ehe zwischen einem Mann aus der Türkei und der Braut aus Bulgarien anerkannte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de.
O-Ton: Nein! Doch! Oh! Haben die gesagt….also: Eine Online-Ehe gibt es in Deutschland nicht. Wer also eine Online-Ehe, beispielsweise in den USA, macht, aber in Deutschland vor dem Computer sitzt, dann gilt die erstmal nicht. Also Nein! Deutsche Formvorschrift. Doch! Wenn ein anderer EU-Staat diese Ehe dann anerkennt, das war in dem Fall Bulgarien, dann müssen wir die Ehe auch anerkennen. Oh! – Länge 20 sec.
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