O-Ton: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen wegen Krankheit ausfallen, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Wird eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen, ohne dass ein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt wurde, hat der Arbeitgeber vor Gericht die schwierige Aufgabe nachzuweisen, dass auch ein BEM das Arbeitsverhältnis nicht gerettet hätte, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de.

O-Ton: Wenn ich nicht richtig über meine Rechte und die Möglichkeiten aufgeklärt werde, die mir ein Eingliederungsmanagement bietet und ich werde dann gekündigt, weil ich es nicht mache, dann hab ich noch einen Anspruch, dass ich doch den Arbeitsplatz halten kann. Weil der Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement nicht richtig gemacht hat. – Länge 20 sec

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