Wenn ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft ausscheidet, bekommen die anderen Miterben seinen Anteil. Bei Immobilien muss dies entsprechend im Grundbuch eingetragen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. In dem Fall verzichtete eine Frau auf ihr Erbe und wurde aus dem Grundbuch gelöscht, ihr Bruder wurde zum Alleinerben.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Bei einer Erbengemeinschaft, wenn zwei Geschwister erben, ein Haus oder ein Grundstück, kann man das intern ausgleichen und dann sagt okay, dann scheide ich aus der Erbengemeinschaft aus und dann kriegt der andere alles. Da muss ich allerdings notariell nachweisen, dass ich wirklich darauf verzichtet habe. Das muss beurkundet werden, dann kann ich zum Grundbuchamt gehen und tatsächlich mein alleiniges Eigentum auch eintragen lassen. – Länge 20 sec
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