O-Ton: Abtreibungsgegner wegen gefährdender Verbreitung personenbezogener Daten verurteilt

Ein Abtreibungsgegner wurde vom Amtsgericht Köln wegen der gefährdenden Verbreitung personenbezogener Daten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Der Mann hatte Flugblätter erstellt sowie verteilt und eine Ärztin als „Massenmörderin“ bezeichnet. Die Flugblätter enthielten zudem Namen und Anschrift der Ärztin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de sagt, das Urteil zeigt die Grenzen der Meinungsfreiheit:

O-Ton: Meinungsfreiheit hört dann auf, wenn es um eine gezielte persönliche Schuldzuweisung und Diskreditierung geht. Außerdem muss diese Verbreitung dieser vermeintlichen Meinung eine echte Gefahr begründet, die nämlich die betroffene Person gefährdet. Weil andere denken: „Hier ist der Name, die Adresse – der Person haue ich gegen den Kopf“. Diese Gefahr muss begründet sein, dann ist der Absender dieses Posts auch strafbar. – Länge 22 sec.

Mehr dazu beim Rechtsportal anwaltauskunft.de.

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