Category Archives: Recht

22Mai/09

DAV: Hände weg vom Grundgesetz

Die Anwaltschaft in seiner Gesamtheit nicht unter den absoluten Schutz als Berufsgeheimnisträger zu stellen, untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant und greift massiv in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein.

„Hände weg vom Grundgesetz!“, so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Hartmut Kilger, auf der Zentralveranstaltung des Deutschen Anwaltstages. Unsere Verfassung sei die Basis für die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, zwischen Bürgern und Staat; dieses System bedürfe des Schutzes. Das Vertrauen in den Rechtsstaat dürfe nicht verloren gehen, auch vor dem Hintergrund, dass es im Rahmen der Sicherheitsgesetze der Politik zunehmend schwer fällt, verfassungsgemäße Gesetze vorzulegen.

Vor dem Hintergrund der Sicherheitsgesetze betont der DAV, dass bei aller Güterabwägung zwischen „Sicherheit“ und „Freiheit“ der Kern der die individuelle Freiheit schützenden Grundrechte nicht angetastet werden dürfe. „Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben“, so Kilger. Zu Recht stehe das BKA-Gesetz und der neue § 160 StPO auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht. Bei dem Schutz der Berufsgeheimnisträger vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen handele es sich nicht um ein Privileg, sondern um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es gehe um deren Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. „Die Gesellschaft und der demokratisch verfasste Rechtsstaat seien auf solche Freiräume angewiesen“, so Kilger weiter.

15Mai/09

Keine Unfallflucht bei Pannen beim Be- und Entladen

Beim Beladen eines Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz war ein Ladungsteil gegen ein neben dem Lkw parkendes Auto gestoßen. Dabei entstand ein Schaden von etwa 1.100 Euro. Der Fahrer des Transporters soll sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, obwohl er den Schaden bemerkt habe.

Den Vorwurf gegen den Fahrer, den Unfall verursacht und Fahrerflucht begangen zu haben, wies das Amtsgericht Tiergarten zurück. Nach Ansicht des Gerichts handelte es sich bei diesem Vorfall nicht um einen Verkehrsunfall. Ein Verkehrsunfall sei ein unvorhergesehenes, plötzliches Ereignis, dessen Ursache im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren stehe. Nach Ansicht der Richter fällt ein Schaden mit zwei parkenden Fahrzeugen nicht darunter. Somit bestehe kein hinreichender Tatverdacht, weil die dem Angeschuldigten vorgeworfene Tat nicht strafbar sei.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).

15Mai/09

Abfindungsvereinbarung nach Unfall will überlegt sein

Im Jahre 1977 war der Kläger bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners musste für die Unfallschäden aufkommen. Mitte 2004 wurde der Kläger erneut bei einem Verkehrsunfall verletzt und Anfang 2005 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Im August 2005 erklärte er sich gegen Zahlung von 44.000 Euro in Bezug auf den ersten Unfall für vollständig abgefunden. Später stellte sich aber heraus, dass die Dienstunfähigkeit nicht – wie er geglaubt hatte – auf den zweiten, sondern auf Spätschäden aus dem ersten Unfall zurückzuführen war. Deshalb klagte er auf Zahlung weiterer rund 37.000 Euro Verdienstausfall wegen des ersten Unfalls.

Ohne Erfolg. Das Landgericht befand, dass die Abfindungsvereinbarung jegliche weitere Ansprüche ausschloss. Denn der Kläger habe sich „für endgültig abgefunden“ erklärt. Damit habe er das Risiko übernommen, dass die für die Berechnung der Abfindung maßgebenden Faktoren auf Schätzungen und unsicheren Prognosen beruhten. Es wäre ihm unbenommen gewesen, einen Vergleichsabschluss nur bei Ausklammerung der damals schon bestehenden Dienstunfähigkeit zu akzeptieren.

Nach Ansicht der DAV-Verkehrsrechtsanwälte bietet zwar eine pauschale Schadensabgeltung dem Geschädigten die Chance, dass es „nicht so schlimm wird“; stets bleibt aber auch das Risiko einer ungünstigen Entwicklung.

Informationen rund ums Verkehrsrecht und die Möglichkeit, schon online einen Unfallbogen auszufüllen und an einen Verkehrsanwalt zu schicken unter: www.verkehrsrecht.de.

15Mai/09

Überwiegende Haftung des liegen gebliebenen Lkw

In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall fuhr ein Motorradfahrer bei guten Sichtverhältnissen auf einen Lkw auf. Dieser rollte aufgrund eines technischen Defekts bei einem Überholvorgang auf der linken Spur einer Autobahn aus, ohne Warnblinker gesetzt zu haben.

Das Landgericht hatte noch die alleinige Haftung beim Motorradfahrer gesehen, weil er gegen das „Sichtfahrgebot“ verstoßen hätte. Das OLG nahm eine Haftungsverteilung von 40 Prozent zu 60 Prozent zu Gunsten des Motorradfahrers vor. Zwar habe der Motorradfahrer in der Tat gegen das „Sichtfahrgebot“ verstoßen. Der Lkw-Fahrer hätte aber zumindest die Warnblinkanlage einschalten können. Hinzu käme auch, dass der Lkw-Fahrer zu dem Zeitpunkt, als sein Fahrzeug fahruntüchtig wurde, nicht auf den Grünstreifen ausgewichen sei – was möglich gewesen wäre. Dieses Verhalten wäre aber schon wegen der hohen Gefahr durch das Blockieren der Überholspur einer Autobahn erforderlich gewesen. Aus diesen Gründen sei das überwiegende Verschulden beim Lkw-Fahrer zu sehen.

Bei Unfällen sollte man sich immer anwaltlicher Hilfe versichern. Dem Unfallopfer werden die eigenen Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung in der Regel ersetzt. Damit Unfallopfer schnell und problemlos zu ihrem Recht kommen, bietet die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht einen neuen Service an: Unter www.schadenfix.de kann man den Unfallbogen online ausfüllen und direkt an einen Verkehrsrechtsanwalt senden. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere.

15Mai/09

Betrunken Fahrrad gefahren – Führerschein weg!

Im vorliegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille auffällig geworden und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Dieses sollte klären, ob zu erwarten sei, dass der Mann auch zukünftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen werde. Da das Gutachten eine weitere so genannte Trunkenheitsfahrt nicht ausschloss, wurde dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen klagte er. Als Begründung führte er an, dass er ja nicht mit einem Kraftfahrzeug, sondern lediglich mit einem Fahrrad – für das man keinen Führerschein brauche – unterwegs war. Mit dieser Entscheidung für das Fahrrad habe er sich bewusst gegen das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss entschieden. Zudem sei dies das erste Mal gewesen, dass er im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss angetroffen wurde. Seiner Meinung nach könne man aus diesem einen Verstoß nicht ableiten, dass sich bei ihm Trunkenheitsfahrten wiederholen würden.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Das medizinisch-psychologische Gutachten habe ergeben, dass man beim Kläger von einer erheblichen Alkoholproblematik ausgehen müsse: Bei den Befragungen im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung habe er seinen Alkoholkonsum bagatellisiert, obwohl der außergewöhnlich hohe Wert von 1,98 Promille für eine Gewöhnung und somit einen längerfristigen missbräuchlichen Umgang mit Alkohol spreche. Zudem habe der Kläger durch einen Fragebogen erhebliche Wissensdefizite in Bezug auf Bedeutung und Auswirkungen von Alkohol beim Führen von Fahrzeugen gezeigt. Daher könne man nicht davon ausgehen, dass der Kläger in Zukunft zuverlässig zwischen übermäßigem Alkoholkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen könne. Bei dieser Beurteilung sei es unerheblich, ob der Betroffene beim Führen eines Kraftfahrzeugs, wie eines Autos oder Motorrads oder eines anderen Fahrzeugs, etwa eines Fahrrades, auffällig geworden sei.

Verkehrsrechtsanwälte und weitere Informationen findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis: 14 Cent/min).