Category Archives: Recht

30Nov./09

Geld zurück von der gekündigten Lebensversicherung?

Wie der Leiter des Arbeitskreises Personenversicherung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Rechtsanwalt Klaus-Jörg Diwo, Freiburg, mitteilt, ist das Landgericht Hamburg zu der Auffassung gelangt, in den Versicherungsbedingungen müsse dem Kunden hinreichend deutlich gemacht werden, mit welchen Beträgen er bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages rechnen kann, insbesondere sei zwischen dem Rückkaufswert und dem Stornoabzug nicht genügend deutlich unterschieden worden. Dadurch sei dem Versicherungsnehmer nicht das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei der Kündigung oder einer Beitragsfreistellung seiner Kapitallebensversicherung, seiner Rentenversicherung  oder seiner fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung hinreichend vor Augen geführt worden. Damit seien die beanstandeten Klauseln intransparent für den Versicherungsnehmer.

Allerdings ist zu erwarten, dass die betroffenen Versicherungen gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg Berufung einlegen werden und über die strittige Frage, ganz gleich wie die Entscheidung des übergeordneten Hanseatischen Oberlandesgerichtes ausfällt, letzten Endes der Bundesgerichtshof entscheiden muss. Bis dahin können noch einige Jahre vergehen.

Allen betroffenen Versicherungsnehmern wird empfohlen, sich mit dem Versicherer zunächst darauf zu einigen, dass dieser auf die Einrede der Verjährung verzichtet, bis ein endgültiges und rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.

27Nov./09

Keine Kündigung des Mieters

Der Mieter erhielt Leistungen der Agentur für Arbeit – auch die Miete hatte die ARGE übernommen. Dem Vermieter war das bekannt. Aufgrund eines EDV-Fehlers wurden jedoch weder die Juli-Miete 2008 noch die Kaution gezahlt. Noch im Juli kündigte der Vermieter fristlos. Als der Vermieter Räumungsklage erhob, beglich die ARGE sämtliche Rückstände. Die angefallenen Gerichtskosten erlegte das Amtsgericht dem Mieter auf; dagegen wandte sich der Mann.

Das Landgericht bewilligte dem Mieter für die Räumungsklage Prozesskostenhilfe und somit die Übernahme seiner Kosten. Mit der Räumungsklage hätte sich der Vermieter nicht durchgesetzt. Eine Kündigung verstoße dann gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter kündige, obwohl er wisse, dass die Agentur für Arbeit die Miete zahle und sich überdies vorher auch nicht mit der Agentur bespreche.

Informationen: www.mietrecht.net

27Nov./09

Ferienwohnung nur eingeschränkt nutzbar – keine Kurtaxe

Die Kläger sind Eigentümer eines Appartements. Nach den Vorschriften der Gemeinde muss dafür eine Kurabgabe für das gesamte Jahr gezahlt werden. Als die Kläger zahlen sollten, klagten sie dagegen. Da sie die Ferienwohnung weitervermieteten, könnten sie selbst diese nur etwa drei Wochen im Jahr nutzen. Daher müssten sie auch nur für diesen Zeitraum zahlen.

Zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Gemeinde könne zwar grundsätzlich eine Kurtaxe von dem Kläger erheben. Dies dürfe sie aber nur für den Zeitraum, in dem die Eigentümer ihre Ferienwohnung auch nutzen könnten und nicht für das gesamte Jahr. Voraussetzung für eine Kurabgabe sei, dass die Nutzungsmöglichkeit tatsächlich bestehe.

Informationen: www.mietrecht.net

18Nov./09

Weihnachtsgeld: Alle Jahre wieder?

Seit seinem Eintritt in die Firma 1971 erhielt ein Spezialbaufacharbeiter in jedem Jahr Weihnachtsgeld. Ab 2002 wurde dieses in drei Monatsraten gezahlt, wobei die Lohnabrechnungen den handschriftlichen Vermerk enthielten „Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist eine freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch“. Im Jahr 2006 zahlte der Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld mehr. Der angestellte Facharbeiter war der Meinung, ihm stehe diese Sonderzahlung weiterhin zu.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts gaben ihm Recht. Werde eine Gratifikation dreimal ohne Vorbehalt gezahlt, werde sie durch „betriebliche Übung“ verbindlich. Entgegen früherer Rechtsprechung urteilte das BAG, dass der Anspruch auf das Weihnachtsgeld nicht dadurch aufgehoben werde, dass der Arbeitgeber die betriebliche Übung ändere, wie es hier durch den Freiwilligkeitsvorbehalt geschehen sei. Daran ändere auch nichts, dass der Arbeitnehmer dem Vorbehalt nicht widersprochen habe. Schweigen sei nicht als Zustimmung zu interpretieren. Nehme der Arbeitnehmer dreimal die unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit gezahlte Gratifikation an, beende dies nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung.

Informationen: www.ag-arbeitsrecht.de

17Nov./09

Beweis eines Wildunfalls bei einer Vollkaskoversicherung

Ein Pkw der Oberklasse war mit einem Reh kollidiert. Der Fahrer verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Zahlung der Reparaturkosten von knapp 13.400 Euro und Gutachterkosten von über 500 Euro. Als die Versicherung sich weigerte, klagte der Mann.

Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, bekam er vor dem Oberlandesgericht den Schadensersatz – überwiegend – zugesprochen. Im Prozess konnte nicht bewiesen werden, dass der Autofahrer tatsächlich mit einem Reh kollidiert war. Es fanden sich keine eindeutigen Spuren. Die Versicherung konnte aber auch das Gegenteil nicht beweisen. Nach Ansicht der Richter hätte die Vollkaskoversicherung dies aber tun müssen, da unstreitig war, dass sich ein unter die Fahrzeugvollversicherung fallender Unfall ereignet hatte. Könne weder der Zusammenstoß mit dem Reh noch das Gegenteil bewiesen werden, so habe die Vollkaskoversicherung den Schaden zu übernehmen. Die Teilkaskoversicherung hingegen hätte den Schaden nur begleichen müssen, wenn ein Wildunfall bewiesen worden wäre. Dies hat zur Folge, dass dem Autobesitzer die Reparaturkosten abzüglich einer Selbstbeteiligung von 300 Euro ersetzt werden, nicht jedoch die Gutachterkosten.

Manchmal ist es notwendig, in die zweite Instanz zu gehen, um zu seinem Recht zu kommen. Dabei helfen Verkehrsrechtsanwälte in der Nähe. Diese findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 Cent/min).