Eine Inlineskaterin, die in einer unübersichtlichen Linkskurve auf der Gegenfahrbahn fährt, haftet bei einem Unfall zu 75 Prozent. Sie hat den Verkehrsunfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. Die Frau wollte vor Gericht 40.000 Euro Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro. Weiter
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O-Ton: Unfall in der Garagenausfahrt – Fahrer muss selbst zahlen
Wenn eine Tiefgarage nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist, dann besteht für den Vermieter auch nur eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht. So entschied das Amtsgericht München. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Pflicht zur Laubreinigung auf Gehwegen
Der Betreiber eines Krankenhauses ist nicht verpflichtet, auf den Wegen alle ein bis zwei Stunden von Laub zu kehren. Zur Verkehrssicherungspflicht des Krankenhauses gehöre es zwar, dass dies regelmäßig geschehe. Allerdings bestehe dabei aber nicht dieselbe Eile wie bei Winterwetter. Weiter
O-Ton + Magazin: Ein Zaun auf dem Flur
Anmod: Können Sie sich einen Gartenzaun im Treppenhaus vorstellen? Gibt´s nicht? Gibt´s doch! Und zwar musste sich das Amtsgericht Elmshorn mit so einem Fall beschäftigen. Auslöser für den Zaun war ein Streit zwischen zwei Mietern. Weiter
O-Ton: Schmutziger Strand im Urlaub heißt nicht automatisch Geld zurück
Bei einem Reisemangel darf man in der Regel den Preis für den Urlaub mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Veranstalter auch den Mangel beheben kann. Weiter