Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

21Nov./11

Friedman: Ist NPD-Chef Apfel ein V-Mann?

 Berlin – Der Publizist Michel Friedman hat im Streit um den Einsatz von V-Leuten in der NPD die Frage aufgeworfen, ob möglicherweise Parteichef Holger Apfel selbst zu den Informanten des Verfassungsschutzes gehöre. Friedman reagierte damit in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ auf Vorhaltungen Apfels, wonach nach einem Abzug der V-Leute aus der NPD „von der sogenannten rechten Gewalt Null, aber auch wirklich null komma null übrig“ bleibe. Friedman plädierte erneut für ein Verbot der NPD und forderte „eine Reaktion von Demokraten gegen Anti-Demokraten“. Notwendig sei ein Bündel von Maßnahmen: „Eine Partei, die verfassungsfeindlich ist, kann nicht als eine normale Partei mehr mit allen anderen demokratischen Parteien um Wählerstimmen konkurrieren.“

Demgegenüber sprach sich in der Sat.1-Sendung (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr) der Herausgeber der Tageszeitung „Die Welt“, Thomas Schmid, gegen ein Verbot der Partei aus. Damit sei nicht der Rechtsradikalismus verboten: „Es besteht die Gefahr, dass er entweder in den Untergrund gedrängt wird oder – die zweite Gefahr, dass es sofort eine Neugründung einer rechtsradikal orientierten Partei ist.“ Wenn ein Verbotsverfahren wie 2003 erneut scheitern würde, wäre dies „ein riesiger Triumph“ für die NPD.

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21Nov./11

O-Ton + Magazin: Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten

 Holt ein Unfallgeschädigter ein Sachverständigen-Gutachten ein, so muss der Unfallverursacher ihm die Kosten hierfür ersetzen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung eines Sachverständigen Vergleichsangebote einzuholen oder gar „Marktforschung“ hinsichtlich eines günstigen Sachverständigen zu betreiben.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann gibt es häufig den Einwand, der Geschädigte habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Er hätte sich vorher, bevor er den Sachverständigen beauftragt, im Sinne einer Marktforschung erkundigen müssen. Aber da ist die Rechtsprechung sehr konsequent, wie auch das Amtsgericht Halle entschieden hat. Die sagen: Man darf keine übermäßigen Anforderungen an den Geschädigten stellen. Der muss keine Marktforschung anstellen, bevor er einen Sachverständigen beauftragt. Wenn ein Sachverständiger nach einer Honorartabelle abrechnet, dann kann sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dieses Honorar angemessen ist. – Länge 30 sec.

Schnelle Hilfe beim Unfall und beispielsweise auch einen Unfallschadenbogen findet man unter übrigens unter schadenfix.de.

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Magazin: Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Erstattung von Sachverständigenkosten

Holt ein Unfallgeschädigter ein Sachverständigen-Gutachten ein, so muss der Unfallverursacher ihm die Kosten hierfür ersetzen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor Beauftragung eines Sachverständigen Vergleichsangebote einzuholen oder gar „Marktforschung“ hinsichtlich eines günstigen Sachverständigen zu betreiben. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Ein Autounfall ist immer eine ärgerliche Sache.

O-Ton: SFX

Meist dauert es noch lange, bis alle Schäden reguliert sind. Beispielsweise wird nach dem Unfall auch darüber gestritten, wer welche Kosten zu tragen hat. Ist die Schuldfrage eindeutig, kann es leichter sein, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn der Unfallgegner alleine den Unfall verschuldet hat, dann muss er sehr viele Kosten übernehmen – den kompletten Schaden ja regulieren und dazu gehören auch die Anwaltskosten und die Sachverständigenkosten. – Länge 13 sec.

Gerade darum gibt es häufig Streit, wenn die Rechnung des Sachverständigen vorliegt – was ist teuer? Was ist üblich? Meist ist es die gegnerische Versicherung, die hier die Kosten drücken möchte.

O-Ton: Dann gibt es häufig den Einwand, der Geschädigte habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Er hätte sich vorher, bevor er den Sachverständigen beauftragt, im Sinne einer Marktforschung erkundigen müssen. Aber da ist die Rechtsprechung sehr konsequent, wie auch das Amtsgericht Halle entschieden hat. Die sagen: Man darf keine übermäßigen Anforderungen an den Geschädigten stellen. Der muss keine Marktforschung anstellen, bevor er einen Sachverständigen beauftragt. Wenn ein Sachverständiger nach einer Honorartabelle abrechnet, dann kann sich der Geschädigte darauf verlassen, dass dieses Honorar angemessen ist. – Länge 30 sec.

O-Ton: SFX

Es gibt zwar Ausnahmen, betont Bettina Bachmann. Aber die waren hier nicht gegeben:

O-Ton: Nur dann, wenn es sich dem Geschädigten hätte aufdrängen müssen, dass der Sachverständige maßlos übertriebene Preise fordert, dann darf er diesen Sachverständigen nicht beauftragen, aber das ist wohl in den seltensten Fällen gegeben. – Länge 18 sec.

Schnelle Hilfe beim Unfall und beispielsweise auch einen Unfallschadenbogen findet man unter übrigens unter schadenfix.de.

Absage

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21Nov./11

O-Ton: Behinderten-Parkplätze für Nicht-Behinderte tabu

 Unberechtigt auf Behinderten-Parkplätzen parkende Fahrzeuge dürfen auch dann abgeschleppt werden, wenn noch weitere Behinderten-Parkplätze unbesetzt sind. So hat Verwaltungsgericht Neustadt entschieden. In dem Fall hatte ein Rechtsanwalt seinen Wagen vor dem Gerichtsgebäude abgestellt – auf einem der beiden Behindertenparkplätze. Der Wagen wurde abgeschleppt. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Neustadt widersprach dem Rechtsanwalt und sagte: Der Schutz der Schwerbehinderten-Parkplätze habe einen hohen Stellenwert, die müssten immer frei gehalten werden. Und die Ausrede, es sei ja noch der zweite Platz frei gewesen, habe nicht gezogen. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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21Nov./11

O-Ton + Magazin: Geltungsdauer von Fahrscheinen kann begrenzt werden

 Gerade jetzt, wenn Preiserhöhungen für Bahntickets angekündigt sind, bietet es sich an, jetzt noch seinen Fahrschein zu kaufen. Allerdings: Der Teufel lauert wie immer im Detail. Denn für die Rückgabe unbenutzter Fahrkarten gelten unterschiedliche Fristen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nach der Eisenbahnverkehrsordnung sind Fahrscheine nach einer Fahrpreiserhöhung noch sechs Monate gültig. Aber die Eisenbahnverkehrsordnung lässt Ausnahmen zu. Das heißt, es kann auch eine kürzere Geltungszeit der alten Fahrscheine vereinbart werden. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geltungsdauer von Fahrscheinen kann begrenzt werden

Eine Klausel, wonach unbenutzte Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs nach einer Tarifänderung nur noch längstens drei Monate gültig sind, ist zulässig. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Gerade jetzt, wenn die Ticketpreise bei der Bahn steigen, bietet es sich an, noch vor der Preiserhöhung seinen Fahrschein zu kaufen. Allerdings: Der Teufel lauert wie immer im Detail. Eisenbahnpreise haben vielleicht eine andere Geltungsdauer, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nach der Eisenbahnverkehrsordnung sind Fahrscheine nach einer Fahrpreiserhöhung noch sechs Monate gültig. Aber die Eisenbahnverkehrsordnung lässt Ausnahmen zu. Das heißt, es kann auch eine kürzere Geltungszeit der alten Fahrscheine vereinbart werden. – Länge 18 sec.

Voraussetzung dafür ist, dass die kürzere Geltungsdauer auch entsprechend bekannt gemacht wird, heißt es bei den Juristen. Und was heißt „entsprechend bekannt gemacht“? Eine kleine versteckte Notiz in einem Amtsblatt reicht da nicht.

O-Ton: Das muss drauf gedruckt sein bzw. richtig bekannt gemacht werden, damit der Fahrgast, der noch alte Fahrscheine hat, weiß, innerhalb welcher Frist er diese alten Fahrscheine umtauschen kann. – Länge 12 sec.

Geklagt hatte ein Münchener – der hatte diverse Fahrkarten im Gesamtwert von rund 40 Euro gekauft. Sie hatten den Aufdruck: „Nach einer Preisänderung ist die Fahrkarte noch längstens drei Monate gültig“. Er verpasste diese Frist und wollte später umtauschen. Aber er scheiterte. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Amtsgericht München hat jetzt im Fall der Münchner Verkehrsbetriebe entschieden, dass dann, wenn ein Aufdruck auf dem Fahrschein ist, dass dies ausreicht, um von der Eisenbahnverkehrsordnung abzuweichen. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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20Nov./11

O-Ton + Magazin: Impressumspflicht bei Facebook-Auftritt

 Anmoderation: Wenn sich Firmen auf Facebook präsentieren, müssen sie auch dort ein vollständiges Impressum angeben. Alternativ kann auch ein leicht auffindbarer Link zum Impressum auf der eigenen Seite gesetzt werden. So hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden. Alle Angaben, die nach dem Telemediengesetz auch in dem normalen Impressum drin sein müssen, gehören auch auf die Facebookseite.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Klingt zwar komisch, ist aber so! Weil man ja häufig sagt: Das ist ja wie so eine Freundschaftsseite, aber man will ja dort die Seite nutzen zu Marketingzwecken. Genau das hat das Landgericht Aschaffenburg auch entschieden. Die haben gesagt: Hier ist eine Seite zu Marketingzwecken. Das ist also eine gewerbliche Seite. Dann ist also der Facebook-Eintrag gar nicht anders zu behandeln wie die eigene Homepage der Firma. Deshalb gilt hier auch die Impressumspflicht und die muss genau so ordentlich ausgefüllt werden auf der eigenen Homepage. – Länge 28 sec

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Impressumspflicht bei Facebook-Auftritt

Anmoderation: Wenn sich Firmen auf Facebook präsentieren, müssen sie auch dort ein vollständiges Impressum angeben. Alternativ kann auch ein leicht auffindbarer Link zum Impressum auf der eigenen Seite gesetzt werden. So hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden. Hier ist der ganze Fall.

Text:

Wer bislang gedacht hat, dass man bei Facebook neue Leute kennen lernen kann, der liegt da gar nicht so falsch. Aber nicht jede Bekanntschaft will man auch machen – wenn es beispielsweise um eine teure Abmahnung geht.

O-Ton: SFX

Gestritten haben sich die Betreiber zweier Portale, die beide auch auf Facebook vertreten waren – Stein des Anstoßes war das Impressum. Der eine hatte es ausführlich, der andere nicht ganz so ausführlich, erzählt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Jetzt hat der gesagt, ja Mensch – ich mache das viel ordentlicher als der andere. Und der andere macht es nicht richtig. Also der sollte es jetzt auch ordentlich machen, das ist nämlich ein Problem im Wettbewerb. – Länge 10 sec.

Wohl gemerkt: Unternehmen müssen viel mehr angeben als Betreiber einer privaten Homepage. Und unser Portalbetreiber zog vor Gericht – und meinte: Auch auf Facebook müssen alle Angaben rein, die nach dem Telemediengesetz auch in dem normalen Impressum drin sein müssen.

O-Ton: Klingt zwar komisch, ist aber so! Weil man ja häufig sagt: Das ist ja wie so eine Freundschaftsseite, aber man will ja dort die Seite nutzen zu Marketingzwecken. Genau das hat das Landgericht Aschaffenburg auch entschieden. Die haben gesagt: Hier ist eine Seite zu Marketingzwecken. Das ist also eine gewerbliche Seite. Dann ist also der Facebook-Eintrag gar nicht anders zu behandeln wie die eigene Homepage der Firma. Deshalb gilt hier auch die Impressumspflicht und die muss genau so ordentlich ausgefüllt werden auf der eigenen Homepage. – Länge 28 sec

Und – so Swen Walentowski weiter – das bloße Hinterlegen der Telefonnummer und der Anschrift reiche nach Ansicht der Richter nicht aus. Auch nicht, wenn man über eine Rubrik wie „Info“ auf einen Link zur Webseite gelangt, wo das Impressum vollständig abrufbar ist. Und noch ein Tipp: Da sich die Anforderungen an Online-Auftritte – direkt, bei Facebook oder anderswo – ständig ändern, sollte da auch regelmäßig ein Jurist drüber schauen. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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