Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

19Dez./11

Magazin + O-Ton: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

 Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto allein. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Ein Radfahrer, ein erwachsener Radfahrer muss ich hinzufügen, fuhr auf dem Bürgersteig. Ein Auto kam aus einer Einfahrt herausgefahren, es kam zu Kollision. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 800 Euro. Der Autofahrer wollte diesen vom Radfahrer ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein komplizierter Fall. Denn einerseits dürfen nur Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Andererseits ist die sogenannte Betriebsgefahr eines Autos immer höher als die eines Rads – d.h. der Schaden, den Autos anrichten können, überwiegt den des Rades deutlich.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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19Dez./11

O-Ton: Werkstatt muss nach Reifenwechsel deutlich auf Gefahren hinweisen

 Eine Autowerkstatt muss nach einem Reifenwechsel den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Diesen Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben oder ihn unter bestimmten Voraussetzungen auch herausgehoben auf die Rechnung setzen. So entschied das Landgericht Heidelberg. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Kleingedruckte überlesen und ein Rad verloren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall musste die Werkstatt 70 Prozent der Kosten übernehmen. Denn sie hat nur ganz klein auf die Rechnung aufgedruckt, dass die Schrauben nach dem Radwechsel nachgezogen werden müssen. Sie musste deswegen aber nur 70 Prozent des Schadens tragen, weil das Gericht der Meinung war, dass dem Autofahrer aufgrund des Fahrverhaltens des Autos hätte auffallen müssen, dass irgendetwas mit den Reifen nicht stimmt und er hätte sich sofort zur Kontrolle in eine Werkstatt begeben müssen. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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05Dez./11

Bewerbungen ohne Angaben zu Alter und Foto erleichtern Jobsuche

 Berlin – Bewerbungen ohne Angaben zu Alter, Foto und Geschlecht können nach Darstellung der Antidiskriminierungsbeauftragen des Bundes die Jobsuche erleichtern. „Der große Vorteil ist, dass sie allen Menschen die gleiche Chance geben, eine erste Hürde zu erreichen“, sagte Christine Lüders am späten Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Mit anonymisierten Schreiben hätten ältere Arbeitnehmer, Migranten oder Frauen mit Kindern die gleichen Chancen auf ein Vorstellungsgespräch und könnten dabei ihre Qualifikation in den Mittelpunkt stellen. Länder wie die USA, Belgien oder Schweden hätten gute Erfahrungen mit solchen anonymisierten Bewerbungen gemacht, betonte Lüders.

Dem widersprach Musikmanager Thomas Stein in der Sat.1-Sendung energisch. Ein „dürres Blatt Papier“ reiche nicht aus, um sich ein Bild vom Bewerber zu machen. Das Aussehen spiele dabei keine Rolle: „Ich habe mit 2.000 Mitarbeitern gearbeitet, da waren keine Schönheitsköniginnen dabei. Sondern es waren Mitarbeiter, die ich für einen bestimmten Job gebraucht habe“, unterstrich Stein. Irgendwann finde ohnehin „die Stunde der Wahrheit“ statt, das Gespräch zwischen Arbeitgeber und Bewerber.

Eine anonymisierte Bewerbung ist vergleichbar mit dem Auswahlprinzip in der Sat.1- Musiktalentshow „The Voice of Germany“. Dabei stellen sich die Kandidaten zunächst allein durch ihre Stimme vor, die Jury sitzt mit dem Rücken zu den Künstler. Alter, Aussehen und die Herkunft bleiben anfangs unerkannt.

Eine Umfrage unter 26.800 EU-Bürgern ergab, dass die Hälfte der Befragten nicht glauben, dass ihr Talent über eine erfolgreiche Bewerbung entscheidet, sondern das Aussehen, ein Behinderung, das Alter, die Hautfarbe und die Herkunft.

Zitat aus der Sendung:

„The Boss Hoss“ auf die Frage, ob auch Florian Silbereisen eine Chance hätte, in der Country-Band mitzuspielen: „Theoretisch geht das auch. Er muss zu uns passen. Deswegen in der zweiten Instanz: Man lernt sich kennen, man guckt, ob man klarkommt – und dann geht es bei uns drum, was er kann.“

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Download O-Ton Thomas Stein

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02Dez./11

O-Ton: 2x Schaden = 1x Bezahlen

 Wenn eine Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss man bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. So entschied das Amtsgericht München nach einem Hagelschaden. Für die ersten Beulen hatte die Versicherung gezahlt, der Autobesitzer bekam sein Geld – und fuhr mit den Dellen weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Nächstes Jahr, wieder Hagel – wieder Hagelschaden! Jetzt wollen Sie wieder Geld von der Versicherung haben, und da sagt die: Halt! Du bekommst nur die Schäden ersetzt, die aufgrund des zweiten Hagelgewitters eingetreten sind. Und da hat dann der Geschädigte etwas in die Röhre geschaut, weil der Nachweis wohl sehr schwierig ist – was sind Schäden vom ersten Hagelschäden, was sind die, die der zweite Hagelschauer verursacht hat. – Länge 24 sec.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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29Nov./11

O-Ton: Ladung unzureichend gesichert – Versicherung kürzt Leistung

 Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

O-Ton: Die Versicherung sagte, das nicht ordnungsgemäße Befestigen sei grob fahrlässig gewesen. Man habe berücksichtigen müssen, dass der Porsche aufgrund seines Heckmotors eine andere Fixierung benötigt. Deswegen wurde die Versicherungsleistung um 25 Prozent gekürzt. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de

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