Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.
Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein
Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto allein. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
O-Ton: Ein Radfahrer, ein erwachsener Radfahrer muss ich hinzufügen, fuhr auf dem Bürgersteig. Ein Auto kam aus einer Einfahrt herausgefahren, es kam zu Kollision. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 800 Euro. Der Autofahrer wollte diesen vom Radfahrer ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.
…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein komplizierter Fall. Denn einerseits dürfen nur Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Andererseits ist die sogenannte Betriebsgefahr eines Autos immer höher als die eines Rads – d.h. der Schaden, den Autos anrichten können, überwiegt den des Rades deutlich.
O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.
Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.
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Eine Autowerkstatt muss nach einem Reifenwechsel den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Diesen Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben oder ihn unter bestimmten Voraussetzungen auch herausgehoben auf die Rechnung setzen. So entschied das Landgericht Heidelberg. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Kleingedruckte überlesen und ein Rad verloren.
Berlin – Bewerbungen ohne Angaben zu Alter, Foto und Geschlecht können nach Darstellung der Antidiskriminierungsbeauftragen des Bundes die Jobsuche erleichtern. „Der große Vorteil ist, dass sie allen Menschen die gleiche Chance geben, eine erste Hürde zu erreichen“, sagte Christine Lüders am späten Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Mit anonymisierten Schreiben hätten ältere Arbeitnehmer, Migranten oder Frauen mit Kindern die gleichen Chancen auf ein Vorstellungsgespräch und könnten dabei ihre Qualifikation in den Mittelpunkt stellen. Länder wie die USA, Belgien oder Schweden hätten gute Erfahrungen mit solchen anonymisierten Bewerbungen gemacht, betonte Lüders.
Wenn eine Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss man bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. So entschied das Amtsgericht München nach einem Hagelschaden. Für die ersten Beulen hatte die Versicherung gezahlt, der Autobesitzer bekam sein Geld – und fuhr mit den Dellen weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
Wer seine Ladung – hier einen Porsche auf einem Anhänger – nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.