Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

31März/12

O-Ton: Streit um Schokohasen

 Gerade vor Ostern sorgt ein Urteil für Aufsehen: Im Rechtsstreit um einen EU-weiten Schutz seiner Schokohasen hat der schweizerische Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli einen Sieg errungen. Goldfolie und Hals-Glöckchen sind prägend für die Marke.

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein zu diesem Urteil:

O-Ton:

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

O-Ton zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

31März/12

O-Ton + Magazin: eBay – Widerrufsbelehrung bei Kauf

 Bei Käufen über eBay gilt grundsätzlich eine Widerrufsfrist von einem Monat. Der Verkäufer kann diese Frist auf 14 Tage verkürzen, wenn er unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer eine Widerrufsbelehrung schickt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, es reicht, die Belehrung erst unmittelbar nach Ende der Auktion zu übersenden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

Etwas anderes könnte bei sogenannten Sofort-Käufen über eBay der Fall sein, erklärt der Anwalt. Hier kommt der Vertrag unmittelbar zustande und der Verkäufer weiß auch sofort, wer der Käufer ist. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download

Magazin: eBay – Widerrufsbelehrung bei Kauf

Bei Käufen über eBay gilt grundsätzlich eine Widerrufsfrist von einem Monat. Der Verkäufer kann diese Frist auf 14 Tage verkürzen, wenn er unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer eine Widerrufsbelehrung schickt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, es reicht, die Belehrung erst unmittelbar nach Ende der Auktion zu übersenden. Hören Sie mal den ganzen Fall:

Beitrag:

Was kompliziert klingt, kann in der Praxis ganz schön wichtig sein. Denn im Kern geht es um die Frage: Wie lange kann ich meine Entscheidung, etwas zu kaufen, noch zurück nehmen?

O-Ton: SFX

Dabei mussten die Richter erst einmal eine wichtige Frage klären. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

Darin unterscheiden sich Auktionen im Internet nicht von denen in einem Saal mit Publikum.

O-Ton:

Der Testkäufer war auf einen Ring erpicht und gab bereits drei Tage vor dem Auktionsende das Höchstgebot ab. Nach Auktionsende bekam er per Email die Information, die eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vorsah. Der Käufer wähnte darin einen Wettbewerbsverstoß, er wollte die Frist von einem Monat, und machte Unterlassungsansprüche geltend. Ohne Erfolg. Swen Walentowski:

O-Ton:

Etwas anderes könnte bei sogenannten Sofort-Käufen über eBay der Fall sein, erklärt der Anwalt. Hier kommt der Vertrag unmittelbar zustande und der Verkäufer weiß auch sofort, wer der Käufer ist. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

Magazin zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

31März/12

O-Ton + Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden

 Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Meinung der Richter:

O-Ton:

Der Tipp vom Anwalt: Mängel mit Fotos und Videos genau dokumentieren, Mitreisende als Zeugen bitten. Und auch den Veranstalter schon während des Urlaubs darauf hinweisen, damit er die Mängel beheben kann. All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download


Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden

Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Eine dreiköpfige Familie flog für acht Tage nach Ägypten. Für Hotel, Verpflegung und die Flüge bezahlten sie 808 Euro.

O-Ton: SFX

Allerdings: Nach ihrer Rückkehr reklamierten sie die Reise – es war laut, die Hygiene eine Katastrophe, das Unterhaltungsprogramm dürftig und obendrein waren die Koffer zwei Wochen lang verschwunden. Summa summarum wollten die drei rund 600 Euro vom Reisepreis zurück und 700 Euro Schadensersatz.

O-Ton: SFX

Vor Gericht kamen sie mit dieser Forderung nicht durch, sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton:

Das Verfahren endete mit einem Vergleich – die Reisenden bekamen 150 Euro und mussten von den Kosten des Rechtsstreits 89 Prozent übernehmen. Aber: Wie dokumentiert man denn Mängel genau? Der Tipp vom Anwalt:

O-Ton:

Welche Rolle spielen Zeugen? Swen Walentowski:

O-Ton:

Und schließlich: Was ist noch zu beachten?

O-Ton:

All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den Experten für den Rechtsstreit, nicht nur, wenn es um entgangene Urlaubsfreuden geht.

Absage.

Magazin zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

19März/12

O-Ton: Falschparker zahlen nicht nur für das Abschleppen

 Schlechte Nachrichten für Falschparker: Wenn ein Auto verbotswidrig parkt und abgeschleppt wird, dann muss der Parksünder auch die zusätzlichen Kosten übernehmen. Beispielsweise gehört die Beauftragung des Abschleppdienstes dazu, entschied das Landgericht München.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Falschparker, dessen Fahrzeug abgeschleppt wird, der muss nicht nur die Kosten des Abschleppvorgangs im engeren Sinne bezahlen, sondern auch die Kosten, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug vorbereitet werden muss, für das Abschleppen, und auch die Kosten, die entstehen, dadurch dass der Halter ermittelt werden muss. – Länge 15 sec.

In dem Fall hatte ein Mann direkt vor einer Krankenhausanfahrt im absoluten Halteverbot geparkt und war abgeschleppt worden. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

O-Ton zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

19März/12

O-Ton: Bei Ausfahrt aus Grundstück muss mit Fehlverhalten anderer gerechnet werden

 Ein Autofahrer, der aus einem Grundstück herausfährt, muss besonders vorsichtig sein. Er haftet selbst dann überwiegend, wenn er mit jemandem kollidiert, der kurz vor der Grundstücksausfahrt bei „Rot“ über die Ampel gefahren ist. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn ich aus einem Grundstück auf eine Straße fahre, habe ich eine erheblich erhöhte Sorgfaltspflicht. So dass ich mich immer vergewissern muss, ob niemand kommt, und auch dann, wenn beispielsweise jemand eine rote Ampel überfährt und es deswegen zu einer Kollision kommt, wenn ich aus dem Grundstück fahre, hafte ich noch – auch wenn der andere sich ebenfalls verkehrswidrig verhalten hat. – Länge 21 sec.

Hilfe und wichtige Tipps bei einem Unfall findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

O-Ton zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.