Es gibt Leute, die finden Tattoos toll. Und dann gibt es die anderen. Allerdings: Nur die wenigsten machen sich wohl Gedanken darüber, was passiert, wenn ein Tattoo daneben geht. Eine junge Frau in München hatte ihr Tattoo nach einer Woche satt. Begründung: Die Kunst war schief! Sie wollte vom Tätowierer ihr Geld zurück und die Kosten für eine Laserbehandlung zur Entfernung. Allerdings scheiterte sie vor dem Amtsgericht München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Die Richter betonten noch einmal: Wenn man etwas reklamiert – bei einem Tattoo – ist der erste Gang ins Tattoostudio. Und sie hätte zunächst das Angebot der Nachbesserung durch den Studiobetreiber annehmen müssen. Nicht eigenmächtig das entfernen lassen oder eigenmächtig an dem Tattoo rumzudoktern. – Länge 20 sec.
Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Das schiefe Tattoo
Es gibt Leute, die finden Tattoos toll. Und dann gibt es die anderen. Allerdings: Nur die wenigsten machen sich wohl Gedanken darüber, was passiert, wenn ein Tattoo daneben geht. So geschah es in München – und das Amtsgericht musste entscheiden. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag
Damit wir genau wissen, wie Anwälte das Angebot der Tattoostecher bewerten, erst einmal das kleine 1×1 der Rechtskunde: Ein Tattoo entsteht aus juristischer Sicht auf der Basis eines Werkvertrags. Was bedeutet das genau in der Praxis? Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Wenn mir das jetzt nicht gefällt, dann kann ich nicht irgendwo hingehen und das weglasern lassen. Sondern ich muss vorher dem Stecher die Möglichkeit geben, sein Werk nachzubessern. – Länge 13 sec.
Klingt für Laien kompliziert, ist aber so – und durchaus weitverbreitet. Nicht nur in der Tattoobranche. Auch jeder andere Mangel, beispielsweise eine defekte Waschmaschine, muss zunächst vom Verkäufer bzw. einem beauftragten Reparaturdienst behoben werden.
O-Ton: sfx
Eine neue Waschmaschine gibt es deshalb nicht gleich. Doch zurück ins Tattoostudio:
O-Ton: Hier ließ eine Frau ein Kreuz auf ihr Handgelenk tätowieren. Eigentlich etwas völlig Profanes. Sie bezahlte ihre 50 Euro dafür und nach einer Woche reklamierte sie ihr Tattoo. Es sei schief, weswegen sie auf Kosten des Tattoostudios es entfernen lassen wollte. – Länge 14 sec.
Sie hatte auch schon selbst ein bisschen nachgeholfen – es war extrem ausgewaschen und mit einer Kruste überzogen. Die Frau wollte keine Nachbesserung, sondern ihre 50 Euro zurück und die Kosten für die Laserbehandlung von 800 Euro.
O-Ton: SFX
Doch damit blitzte sie beim Tätowierer ab – und bei Gericht auch. Swen Walentowski:
O-Ton: Die Richter betonten noch einmal: Wenn man etwas reklamiert – bei einem Tattoo – ist der erste Gang ins Tattoostudio. Und sie hätte zunächst das Angebot der Nachbesserung durch den Studiobetreiber annehmen müssen. Nicht eigenmächtig das entfernen lassen oder eigenmächtig an dem Tattoo rumzudoktern. – Länge 20 sec.
Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.
Absage
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Ärzte müssen eigene Diagnosen erstellen, die Meinung von Laien ist da nicht massgeblich, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall hatten zwei Sanitäter ihren Kollegen zu einem Orthopäden gebracht – angeblich mit einem eingeklemmten Nerv, der sich dann aber als tödlicher Arterienverschluss herausstellte. Ehefrau und Kinder des Verstorbenen klagten erfolgreich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Skipper bei Segeltörns haben nicht nur eine große Verantwortung, sondern tragen auch ein hohes Haftungsrisiko. Verletzt sich jemand, haftet der Skipper, sofern er für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings: Kann ein Fehler des Skippers nicht festgestellt werden, muss er auch nicht für die Folgen einer Verletzung aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Wer mit seinem Auto an einem Rennen teilnimmt, genießt nicht den Schutz der Kfz-Versicherung. Meist finden sich in den Verträgen sogenannte „Rennklauseln“, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Bei einer Gleichmäßigkeitsprüfung gilt der Versicherungsschutz aber, so das Landgericht München II. Wo ist der genaue Unterschied? Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:
Ein Autofahrer muss beim Abbiegen besonders aufpassen und darf sich nicht auf das Blinken eines anderen Autos verlassen. Das entschied das Landgericht Arnsberg. In dem Fall näherte sich ein Wagen einer Tankstelle und blinkte, das andere Auto fuhr darauf hin los. Es kam zum Unfall, der erste Wagen fuhr nämlich doch nicht in die Tankstelle – sondern geradeaus weiter. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: