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22Okt./09

Passwörter niemals im Browser speichern

Dazu gehört auch, dass man seine Kreditkarten beim Online-Sicherheitsservice des jeweiligen Ausstellers registrieren sollte. Visa nennt den Dienst Verified by Visa. Bei  MasterCard heißt er MasterCard Secure Code. Es empfiehlt sich, immer dieselbe Kreditkarte zum Online-Einkauf zu nutzen und dabei das Limit möglichst niedrig zu halten. Eine Kreditkarte bietet außerdem mehr Sicherheitsmechanismen im Vergleich zum Bankeinzug. Selbstverständlich sollte man die Abrechnungen der Karte eingehend prüfen und Merkwürdigkeiten sofort melden. Seine Kreditkartendaten sollte man nur auf den Seiten eingeben, die per SSL verschlüsselt werden und leicht am Vorhängeschloss-Icon zu erkennen sind.

Zudem gilt auch beim Shopping im Netz: Man sollte niemals auf die überaus positiven Aussagen anderer Kunden bauen, die man auf der noch unbekannten Online-Shopping-Site entdeckt. Scheint ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.
Und selbstverständlich sollte der Rechner über eine Firewall verfügen und regelmäßig mit allen Sicherheitsupdates gepatcht werden.

22Okt./09

Vorsicht beim Drucken im Netzwerk

Mit zwei frei im Internet zugänglichen Netzwerktools könne einerseits das so genannte ARP-Spoofing bewerkstelligt werden und andererseits der mitgeschnittene Datenstrom ausgewertet werden, schreibt das Portal weiter. Ohne besondere Schutzmaßnahmen im Netzwerk könne ein gelangweilter, frustrierter oder sich auf dem Absprung befindlicher Mitarbeiter in aller Regel sämtliche Netzwerkkommunikation zwischen Druckern und Arbeitsstationen mitschneiden und im Klartext auslesen. Auch ein per Ethernet verbundener Gast einer Firma könne damit alles mitlesen, was Vorstand oder Geschäftsführung zum Drucker schicken.

Netzwerke könnten geschützt werden, in dem Mitarbeiter keine lokalen Administratorenrechte eingeräumt würden. Somit ließen sich Installation und Einsatz der gängigen ARP-Spoofing-Tools verhindern. PCs und Notebooks von Fremden oder Gästen sollte entweder per (MAC-Adress-)Filter der Zugang zum Intranet verwehrt werden oder diese Rechner sollten in ein eigenes Subnet gepackt werden, in dem keinerlei kritische Infrastruktur zu finden ist.

22Okt./09

Blackberry im Außendienst das Maß der Dinge

Zum anderen würden sehr viele gute Geschäftsapplikationen angeboten. Beispielsweise sei RepliGo das meistverkaufte BlackBerry-Programm: „Damit können Sie auf die Dokumente Ihres Netzlaufwerks zugreifen und sie in Ihrem BlackBerry so öffnen, wie Sie es auf Ihrem Büro-PC gewohnt sind – unabhängig davon, ob Sie mit PDFs, ZIPs, Word-, Excel- oder OpenOffice-Dokumenten arbeiten. Außerdem ist es möglich, sie als Mail-Anhang zu verschicken, als Dokumente über einen Netzwerk- oder Bluetooth-Drucker auszudrucken oder per Fax zu versenden. Eine Firewall auf dem Server sorgt dafür, dass die Anwendung sicher ist“, sagte Marcus Grupp, Spezialist für Mobile Office. Dies alles sei beispielsweise mit einem iPhone nicht zu bewerkstelligen.

Die Kosten für RepliGo seien abhängig von der Zahl der Nutzer, bei mehreren User sei im Schnitt mit etwa 1.000 Euro zu rechnen. Für kleine Unternehmen und Personengesellschaften werde auch eine kostenlose Software angeboten. BlackBerry Unite! läuft auf dem PC und sei für bis zu fünf Nutzer geeignet.

22Okt./09

Schätzing attackiert „Gartenzwergideologie“

Auch die „freundliche, aber biedere Kanzlerin“ Angela Merkel (CDU) wirke hier „nicht gerade visionär“. „Man darf Sozialpläne und Forschung nicht gegeneinander aufrechnen“, sagte Schätzing und fügte hinzu: „Solange wir nicht intensiv in Forschung und Bildung investieren, wird sich die soziale Misere nicht ändern.“ Auch die jüngste schreckliche Gewalttat in der Münchner S-Bahn stelle „ein Indiz für die verfehlte Bildungspolitik“ dar. Die jungen Hauptverdächtigen seien ohne Bildung aufgewachsen und damit ohne Bewusstsein für Toleranz. „Bildung dient auch der
Herausbildung einer friedlicheren Gesellschaft“, betonte der Autor.
Zu Deutschlands künftiger Stellung in der Welt sagte Schätzing: „Im vereinigten Europa werden wir die Rolle des rüstigen Rentners spielen, der ganz nett fürs Alter vorgesorgt hat und immer noch recht ansehnlich durch den Park stolziert. Aber in der Weltwirtschaft werden wir keine entscheidende Rolle mehr spielen.“

22Okt./09

Schadenregulierung bleibt kompliziert

Der BGH hat diese Frage mit einem klaren „Jein“ beantwortet (AZ: VI ZR 53/09): Es kommt auf das Alter des Fahrzeuges, auf die Werkstattgewohnheiten des Geschädigten und auf sonstige Umstände an.

Mit dieser Entscheidung wird die Schadenregulierung für den Laien noch unüberschaubarer. Im Interesse der Geschädigten hätte die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) begrüßt, dass generell die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Werkstätten zugrunde gelegt werden. Der Versicherer spart bei dieser Abrechnungsart immerhin schon die Mehrwertsteuer gegenüber einer tatsächlich durchgeführten Reparatur. Nach den schwierigen Entscheidungen zu den Mietwagentarifen wird die Schadenregulierung weiter kompliziert. Ein Geschädigter kann sich im Abrechnungsdschungel ohne Anwalt nicht mehr zurecht finden.