Die Finanz- und Steuerpolitik sei eines der Gewinnerthemen für die Liberalen gewesen. „Deshalb wäre es natürlich gut gewesen, wenn die FDP auch in der Regierung die Verantwortung für dieses Thema hätte übernehmen können, um eine große Steuerreform so weit wie möglich voranzutreiben“, sagte der Finanzexperte. Mit Blick auf Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fügte Solms hinzu: „Die ersten Äußerungen deuten darauf hin, dass er weniger Chancen für eine erfolgreiche Reformpolitik im Finanzbereich sieht.“
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„Erzengel Gabriel“ war in Schule nicht zu stoppen
Einmal habe der junge Sigmar unangemeldet das Sekretariat gestürmt, um den Direktor zu sprechen. „Termin ausmachen, später wieder kommen“ hieß es, bevor die Tür zuging. Doch Gabriel habe wieder geklopft, und bevor ihm die Tür ein zweites Mal vor der Nase geschlossen wurde, den Fuß dazwischengeknallt. Vor so viel Beharrlichkeit knickte die Schulleitung ein: Gabriel wurde vorgelassen und von den Lehrern mit dem Spitznamen „Erzengel Gabriel“ bedacht. Auch bei seiner Wahl zum Schulsprecher habe sich der „rote Siggi“ als knallharter Netzwerker entpuppt und sich alle Klassensprecher der Unterstufe in Einzelgesprächen vorgeknöpft. „Erst als Gabriel die Wahl gewonnen hatte, dämmerte seinen Gegnern, dass sie es verpasst hatten, die Youngster auf ihre Seite zu ziehen“, erzählte ein Schulkamerad dem Magazin.
Schäuble bleibt im Steuerstreit mit FDP hart
Schäuble betonte: „Regieren heißt nicht, Geschenke zu verteilen. Ich habe es immer so verstanden: Regieren heißt Verantwortung wahrnehmen.“ Die Menschen erwarteten von der schwarz-gelben Regierung und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), dass sie „die großen Zukunftsaufgaben“ lösten. Dazu gehöre die Nachhaltigkeit. „Das gilt auch und besonders für die Finanzpolitik“, stellte der Minister klar. Schäuble fügte hinzu, „weder Union noch FDP können die finanzpolitischen Realitäten außer Kraft setzen“. Er sei sich aber „sicher, die FDP ist auch dafür, die Schuldenbremse des Grundgesetzes und den europäischen Stabilitätspakt einzuhalten“. Ebenso sei die Union für
Steuerentlastungen. Es komme jetzt darauf an, „eine dynamische Wirtschaftspolitik“ zu machen. Angesichts der Vorbehalte auch in Unions-regierten Bundesländern gegen Entlastungen rechne er mit der „Einsicht aller Beteiligten“. Zum angespannten Verhältnis von Union und FDP sagte Schäuble: „Die FDP kommt aus elf Jahren in der Opposition. Die Union dagegen hatte vier Jahre lang Verantwortung in der großen Koalition. Da sieht man manches Problem natürlich unterschiedlich. Aber deswegen muss man sich annähern, muss über die Probleme reden.“ Wäre das Ressort bereits 2005 in der großen Koalition „an die Union gegangen, wäre er schon damals Finanzminister geworden, sagte Schäuble: „Denn die Kanzlerin hatte mich gefragt, weshalb ich jetzt nicht völlig überrascht war.“
Beweis eines Wildunfalls bei einer Vollkaskoversicherung
Ein Pkw der Oberklasse war mit einem Reh kollidiert. Der Fahrer verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Zahlung der Reparaturkosten von knapp 13.400 Euro und Gutachterkosten von über 500 Euro. Als die Versicherung sich weigerte, klagte der Mann.
Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, bekam er vor dem Oberlandesgericht den Schadensersatz – überwiegend – zugesprochen. Im Prozess konnte nicht bewiesen werden, dass der Autofahrer tatsächlich mit einem Reh kollidiert war. Es fanden sich keine eindeutigen Spuren. Die Versicherung konnte aber auch das Gegenteil nicht beweisen. Nach Ansicht der Richter hätte die Vollkaskoversicherung dies aber tun müssen, da unstreitig war, dass sich ein unter die Fahrzeugvollversicherung fallender Unfall ereignet hatte. Könne weder der Zusammenstoß mit dem Reh noch das Gegenteil bewiesen werden, so habe die Vollkaskoversicherung den Schaden zu übernehmen. Die Teilkaskoversicherung hingegen hätte den Schaden nur begleichen müssen, wenn ein Wildunfall bewiesen worden wäre. Dies hat zur Folge, dass dem Autobesitzer die Reparaturkosten abzüglich einer Selbstbeteiligung von 300 Euro ersetzt werden, nicht jedoch die Gutachterkosten.
Manchmal ist es notwendig, in die zweite Instanz zu gehen, um zu seinem Recht zu kommen. Dabei helfen Verkehrsrechtsanwälte in der Nähe. Diese findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 Cent/min).
Pflichten von Parkplatzbetriebern
Die Fahrerin eines Mercedes war beim Rückwärtseinparken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz einer Universität gegen einen Baumstumpf gefahren. Dabei wurde der Stoßfänger des Autos beschädigt. Der Ehemann der Frau, dem der Mercedes gehörte, klagte daraufhin gegen die Universität auf Ersatz der Reparaturkosten in Höhe von rund 1.000 Euro sowie auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren. Das Landgericht Saarbrücken gab dem Kläger zunächst Recht: Die markierten Parkplätze seien mit einer Länge von 4,50 Metern zu klein für größere Fahrzeuge, wie etwa das des Klägers. Die Universität habe somit die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt: Sie hätte dafür sorgen müssen, dass auch der Bereich hinter der mit Randsteinen markierten Parkfläche frei von Hindernissen sei, so dass auch größere Pkw problem- und gefahrlos einparken könnten.
Die beklagte Universität ging gegen das Urteil in Berufung. Mit Erfolg. Das Oberlandesgericht änderte das Urteil und wies die Klage ab: Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Universität liege nicht vor, da das an die Parkfläche angrenzende Gelände nur dann zu sichern wäre, wenn es von Parkplatzbenutzern üblicherweise betreten würde und sich hierbei nicht rechtzeitig erkennbare Gefahren ergäben. Da dies jedoch hier nicht der Fall sei, wäre die Beklagte auch nicht dazu verpflichtet, die Böschung von Hindernissen aller Art zu befreien.
Es bestehe auch kein Rechtsanspruch auf eine Mindestlänge der Parkfläche von mehr als 4,50 Metern. Fahrer größerer Fahrzeuge müssten eben vor dem Einparken prüfen, ob der vorhandene Platz ausreiche. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse nach geeigneten Alternativen Ausschau gehalten werden. Wer sich anders verhalte und über die markierte Parkfläche hinausfahre, handele auf eigenes Risiko.
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