Tag Archives: Verkehrsrecht

17März/11

Baum behindert Grundstückseinfahrt – Eigentümer kann Entfernung verlangen

Hannover/Berlin (DAV). Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Einfahrt auf Grundstücke erschweren. Daher kann eine Grundstückseigentümerin die Entfernung eines neu gepflanzten Baumes vor ihrer Einfahrt verlangen. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 17. November 2010 (AZ: 7 A 4096/10 und 7 B 4097/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im Zuge der Neugestaltung einer Innenstadtstraße hatte die Stadt vor der Grundstückseinfahrt der Grundstückseigentümerin ein Beet mit einer dort hinein gepflanzten Linde angelegt. Die Frau forderte, das Beet zu entfernen, damit sie ungehindert ihre Hofeinfahrt nutzen könne.

Mit Erfolg. Ein Pflanzbeet unmittelbar vor der einzigen Zufahrt zu einem Grundstück anzulegen, sei rechtswidrig. Die Klägerin habe einen Rechtsanspruch, dass die Einfahrt auf ihr Grundstück nicht wesentlich erschwert werde, so die Richter. Sie hätten sich bei einem Ortstermin davon überzeugt, dass jedoch genau dies der Fall sei. Ein mit seinem Fahrzeug vertrauter Berufskraftfahrer könne zwar die Einfahrt befahren. Zumindest aber die Ausfahrt sei aufgrund der beengten Verhältnisse im Innenhof nur rückwärts möglich. Ohne mehrfaches Rangieren könne man nicht an dem Beet vorbeifahren. Diese Umstände gefährdeten außerdem den Fußgängerverkehr. Hinzu komme, dass die Fläche neben dem Beet, über die die Zufahrt möglich sei, häufig zugeparkt sei. Für Ortsfremde sei aufgrund der Bepflanzung kaum zu erkennen, dass sie dort nicht parken dürften. Das alles erschwere die Ein- und Ausfahrt erheblich. Auch unter Berücksichtigung der von der Stadt angeführten gestalterischen Gesichtspunkte sei dies nicht gerechtfertigt.

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche unter www.verkehrsrecht.de

14März/11

O-Ton: Baum behindert Grundstückseinfahrt – Eigentümer kann Entfernung verlangen

 Städte dürfen bei der Umgestaltung von Straßen nicht die Einfahrt auf Grundstücke erschweren. Daher kann eine Grundstückseigentümerin die Entfernung eines neu gepflanzten Baumes verlangen. So entschied das Verwaltungsgericht Hannover. In dem Fall hatte die Stadt neben der Einfahrt ein Beet angelegt und eine Linde gepflanzt.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Dieser Klage haben die Richter statt gegeben, denn es kann nicht sein, dass ein Eigentümer aufgrund einer Neubepflanzung nicht mehr aus seiner Einfahrt bzw. nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten aus seiner Grundstücksausfahrt fahren kann. – Länge 12 sec.

Weitere Informationen rund um das Verkehrsrecht sowie eine Anwaltssuche gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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O-Ton

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14März/11

O-Ton: Im Kreuzungsbereich geparkt – Auto abgeschleppt

 Wer im Kreuzungsbereich zweier Straßen parkt, kann abgeschleppt werden. Das ist nicht neu, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte. In dem Fall hatte eine Frau ihren Wagen ziemlich nah im Einmündungsbereich geparkt – weniger als fünf Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten. Der Wagen wurde zu Recht abgeschleppt, urteilte das Verwaltungsgericht Aachen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Denn für die Fußgänger war beim Überqueren der Straße eine erhöhte Gefährdung gegeben. Und auch für die Autofahrer, die aufgrund des parkenden Autos nicht einsehen konnten, ob Gegenverkehr kam, bestand eine erhöhte Gefahr. – Länge 15 sec.

Mehr Information dazu unter www.verkehrsrecht.de

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O-Ton

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14März/11

O-Ton + Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden, entschied das Amtsgericht München.

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte.

Beitrag:

Wer zwei linke Hände hat, wird bei Anzeigen wie „Handwerker-Objekt“ oder „Bastlerfahrzeug“ sowieso vorsichtig sein. Wer aber versiert ist, kann vielleicht ein Schnäppchen machen:

O-Ton: Unter Bastlerfahrzeug verstehe ich ein Fahrzeug, das nicht mehr fahrbereit ist; das gekauft wird, um es ausschlachten zu können oder das ein Käufer, der über handwerkliche Fähigkeiten verfügt, selbst wieder in Gang bringen kann. – Länge 14 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und damit sowohl Käufer als auch Verkäufer auf der sicheren Seite sind, sollte das für beide auch deutlich werden:

O-Ton: Genau. Da weiß ich, das Auto hat Mängel, es kann auch erhebliche Mängel haben. Wenn ich da drauf hingewiesen werde im Kaufvertrag oder vom Verkäufer beim Verkauf, ist das auch okay. Denn meistens ist der Preis ja auch adäquat an die Mängel angepasst. – Länge 14 sec.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das manchmal etwas anders aus – so kaufte unser späterer Kläger einen gebrauchten Jeep mit Allradantrieb für rund 4.000 Euro. Allerdings: Der Allradantrieb war defekt.

O-Ton: SFX

Er wollte seinen Geld zurück, aber der Händler zuckte mit den Schultern und holte seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen heraus. Da stünde doch das Wörtchen „Bastlerauto“ drin. Doch das akzeptierten die Richter nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Nachzulesen ist der Fall – nicht nur für Bastler – unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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14März/11

O-Ton + Magazin: Abstand halten – auch am Rolltor

Abstand im Straßenverkehr ist gelegentlich auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig. In dem Fall war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an ein Rolltor herangefahren. Dadurch wurde sein Wagen beschädigt – 3.200 Euro kostete ihn die Ausfahrt aus der Tiefgarage eines Fitnessstudios. Auf dem Schaden bleibt er aber sitzen, wie das Amtsgericht München entschied.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall musste der Autofahrer für seinen Schaden selber aufkommen, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Man weiß als vernünftiger Mensch, dass ich nicht so nah an ein Rolltor auffahren darf, dass dann in dem Moment, wenn es sich öffnet, mein Auto beschädigt wird. Es war auch hier so, dass die Besitzer des Fitnessstudios darauf hingewiesen hatten, dass das Tor sich mit einer Zeitverzögerung öffnet und nicht dann, wenn man auf der Induktionsschleife steht. -Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Abstand halten – auch am Rolltor

Jeder Autofahrer weiß, dass es wichtig ist, Abstand zum Vordermann zu halten. Gelegentlich kann dies aber auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig sein, wie ein Fall aus München zeigt. Dort war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an ein Rolltor herangefahren, wodurch sein Auto beschädigt wurde. Auf dem Schaden bleibt er sitzen, wie das Amtsgericht München entschied. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Unfälle in Tiefgaragen oder Parkhäusern sind gar nicht so selten, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ja, erstens gibt es Auffahrunfälle, wenn der Vordermann nicht schnell genug aus der Garage herausfährt, wenn der andere schon drängt. Oder wenn der Vordermann noch mal zurückrollt, weil er gerade den Parkschein eincheckt, aber nicht mehr auf der Bremse steht. Da passiert einiges. – Länge 14 sec.

Und solch ein ähnlicher Unfall passierte auch einem Autofahrer, der nach dem Fitnessstudio mit seinem Geschäftswagen schnell aus der Tiefgarage des Studios raus wollte. Vor dem Rolltor kam es zum Dilemma:

O-Ton: Der war sehr ungeduldig, er hat nicht auf der Induktionsschleife abgewartet, bis sich das Tor nach oben bewegt hat, sondern ist so nah aufgefahren. Sein Auto wurde dann durch die Abschlusskante, die ja diese Rolltore haben, beschädigt. – Länge 14 sec.

Der Schaden: 3.200 Euro!

O-Ton: SFX

Diese Summe wollte der Mann von den Betreibern des Fitnessstudios ersetzt haben. Allerdings: Damit konnte er sich nicht durchsetzen. Bettina Bachmann:

O-Ton: In dem Fall musste der Autofahrer für seinen Schaden selber aufkommen, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Man weiß als vernünftiger Mensch, dass ich nicht so nah an ein Rolltor auffahren darf, dass dann in dem Moment, wenn es sich öffnet, mein Auto beschädigt wird. Es war auch hier so, dass die Besitzer des Fitnessstudios darauf hingewiesen hatten, dass das Tor sich mit einer Zeitverzögerung öffnet und nicht dann, wenn man auf der Induktionsschleife steht. -Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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