Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 26 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Geparktes Auto beschädigt – Stadt muss zahlen
Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg. Hier ist der ganze Fall.
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Es war ein Fall, wie er sich täglich überall in Deutschland ereignen kann, schildert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von Parkflächen an einer Straße den Rasen. Und es wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter wollte jetzt seinen Schaden von der Stadt ersetzt bekommen. – Länge 16 sec.
Darum ging er erst zum Anwalt und dann zum Gericht. Die Forderung nach Schadenersatz war für die Richter unstrittig.
O-Ton: Die Stadt musste zahlen und zwar mit der Begründung, sie hätte für Schutz sorgen müssen. Das hätte dadurch geschehen können, dass man ein Parkverbot für die Zeit der Mäharbeiten verhängt hätte. – Länge 10 sec.
Auf gut juristisch heißt das: Die Stadt hat ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Und das geschieht nach Ansicht der Verkehrsrechtsexperten häufig. Bettina Bachmann:
O-Ton: Es ist häufig so, dass die Stadt einfach eine Sicherungspflicht vernachlässigt hat und es deswegen zu einem Schaden gekommen ist. Also wenn durch städtische Arbeiten, also auch durch Baumfällarbeiten, oder Straßenreinigungsarbeiten oder eben Mäharbeiten – dann ist die Chance relativ groß, dass Sie eben Schadensersatz bekommen. – Länge 19 sec.
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Wenn nach einem Unfall nicht geklärt werden kann, wer die Schuld trägt, dann entscheiden die Gerichte meist salomonisch – und die Unfallbeteiligten müssen dann den Schaden anteilig tragen. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
Frühjahrsputz – auch beim Auto. Aber: Wird das Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, kommt es oft zum Streit. Und wer haftet dann? Nicht einmal Gutachter können immer eine schlüssige antwort geben.
Driftet eine abgeschossene Silvesterrakete ab und steckt ein Gebäude in Brand, haftet der Hobbyfeuerwerker nicht unbedingt. So entschied der Bundesgesetzhof. In dem Fall hatte ein Mann eine Rakete von seinem Grundstück so unglücklich abgeschossen, dass dadurch auf dem Nachbargrundstück eine Scheune abbrannte – mit 420.000 Euro Schaden.
Berlin (DAV). Bei einem kleinen, durch einen Verkehrsunfall verursachten, Schaden weisen die Versicherer ihre Kunden oft auf die Möglichkeit hin, dass sie ihren Schadensfreiheitsrabatt behalten können, wenn der Schaden selber bezahlt wird. Durch ein Urteil des BGH vom 27. Oktober 2010 (AZ: IV ZR 279/08) haben nun, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet, viele Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den verloren geglaubten Schadensfreiheitsrabatt sogar noch nachträglich zu retten.