11Mai/10

O-Ton + Magazin: Schlechter Service an Service-Tankstelle

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Klägerin fordert selbstverständlich Schadenersatz und das wurde ihr auch zugesprochen vom Landgericht München I. Bei einer Service-Tankstelle kann man davon ausgehen, dass etwas mehr Service und mehr Dienste angeboten werden, zu denen dann auch gehört, dass ihr Auto in die Waschstraße hinein gefahren wird. Besonders auch deswegen, weil ja der Tankwart den Schlüssel angenommen hat. Hätte er es nicht getan, dann wäre die Sache anders gewesen. Aber er hat den Schlüssel angenommen und damit den Service auch zugesagt. – Länge 20 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Beistand nach einem Unfall – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Schlechter Service an Service-Tankstelle

Zur Leistung einer Service-Tankstelle nebst Selbstbedienungswaschanlage gehört, dass die Mitarbeiter der Tankstelle das Auto auch in die Waschanlage fahren. Wird das Fahrzeug bei der Fahrt dorthin beschädigt, muss der Tankstellenbetreiber für den Schaden aufkommen. So hat das Landgericht München entschieden.

Beitrag:

Endlich war der Winter vorbei, Zeit fürs Cabrio. Allerdings: Auch solche schnittigen Flitzer brauchen ein bisschen Pflege:

O-Ton: SFX

Dafür fuhr unsere spätere Klägerin nur kurz um die Ecke – zur Tankstelle, erzählt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eine Frau fährt mit ihrem Cabrio zur Tankstelle, lässt es betanken und möchte dann, dass es auch noch gewaschen wird in der Waschstraße. Zu dem Zweck übergibt sie ihren Autoschlüssel an den Tankwart. Der hat aber keinen Führerschein und in der Tankstelle gibt es dann nur noch die Kassiererin, die über wenig Fahrpraxis verfügt. – Länge 18 sec.

Damit begann eine ganz besondere Version der „Drei von der Tankstelle“. Der Rest hört sich dann auch wie ein Drehbuch an:

O-Ton: Dennoch, nach einiger Diskussion, übernimmt der Tankwart den Schlüssel. Und ihm gelingt es auch, die Kassiererin zu überreden, das Auto in die Waschstraße zu fahren. Und es kommt, wie es kommen musste, die Kassiererin verwechselt Gas- und Bremspedal und fährt mit dem Wagen gegen eine Wand, wobei die Vorderfront beschädigt wird. – Länge 21 sec.

O-Ton: SFX

Für die Cabriobesitzerin waren die nächsten Wege damit vorprogrammiert: Werkstatt, Anwalt und Gericht, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Klägerin fordert selbstverständlich Schadenersatz und das wurde ihr auch zugesprochen vom Landgericht München I. Bei einer Service-Tankstelle kann man davon ausgehen, dass etwas mehr Service und mehr Dienste angeboten werden, zu denen dann auch gehört, dass ihr Auto in die Waschstraße hinein gefahren wird. Besonders auch deswegen, weil ja der Tankwart den Schlüssel angenommen hat. Hätte er es nicht getan, dann wäre die Sache anders gewesen. Aber er hat den Schlüssel angenommen und damit den Service auch zugesagt. – Länge 20 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und den passenden Beistand nach einem Unfall – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

 

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07Mai/10

O-Ton-Paket: Vor dem Deutschen Anwaltstag

Wir haben zum Auftakt des DAT den Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Prof. Wolfgang Ewer, befragt:

 

1. Motto des Kongresses
2. Verfahrensdauer
3. Berufungsverfahren
4. Polizei als Ermittler
5. Gebührenanpassung
6. Fachanwaltschaften
7. DAT: Schwerpunkte und Ziel

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06Mai/10

O-Ton+Magazin: Todesfälle durch Behandlungsfehler

Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton:

Und das mit Erfolg, wie erste Ergebnisse in einem ähnlichen Projekt zeigen: Die Sterblichkeit bei Operationen geht um 47 Prozent zurück, die Komplikationsrate sinkt um 36 Prozent und auch die chirurgischen Infektionen nehmen um 45 Prozent ab.

Magazin: 17.000 Todesfälle durch Behandlungsfehler

Anmod: Jedes Jahr werden in Deutschland rund 40.000 Behandlungsfehler geltend gemacht – die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher. Sogar rund 17.000 Todesfälle sind jährlich aufgrund einer falschen Behandlung im Krankenhaus zu verzeichnen – dreimal mehr als Verkehrstote. Darauf machte der 12. Berliner Dialog der KKH-Allianz unter dem Titel „Behandlungsfehler vermeiden: Für mehr Patientensicherheit in Deutschland!“ aufmerksam.

Text:

Wo passieren die meisten Fehler? Ingo Kailuweit, Vorstandschef der KKH-Allianz:

O-Ton: 26 sec.

Beispielsweise der Fall Alexandra Lang, die durch eine bakteriell verunreinigte Spritze zu Tode gekommen ist. Die Mutter der jungen Frau wollte Klarheit, auch heute – zehn Jahre nach dem Tod – ist der Fall juristisch noch nicht abgeschlossen. Inzwischen ist längst die Alexandra-Lang-Stiftung gegründet, die Opfern zur Seite steht. Klaus Kirschner von der Stiftung:

O-Ton: 29 sec

Die KKH-Allianz will nicht nur drüber sprechen, sondern auch handeln. Zusammen mit dem Medizinischen Dienst wurde ein Patientensicherheits-Projekt entwickelt – angelehnt an die Situation in einem Cockpit. Denn Luftfahrt und Medizin haben oft identische Fehlerquellen. Deshalb trainieren Piloten und Mediziner bei dem Projekt gemeinsam das OP-Personal:

O-Ton: 32 sec

Und das mit Erfolg, wie erste Ergebnisse in einem ähnlichen Projekt zeigen: Die Sterblichkeit bei Operationen geht um 47 Prozent zurück, die Komplikationsrate sinkt um 36 Prozent und auch die chirurgischen Infektionen nehmen um 45 Prozent ab.

 

 

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03Mai/10

Hartz IV-Empfänger muss Kita-Reise selbst bezahlen

Der fünfjährige Antragsteller lebt mit vier Geschwistern und den Eltern von ca. 1.900 Euro Hartz IV zuzüglich 888 Euro Kindergeld. Er besucht eine private Kita. Im Mai 2010 soll eine fünftägige Reise der Kita-Vorschulgruppe in ein Ferienheim in Brandenburg stattfinden, die 121 Euro kostet. Das Jobcenter lehnte eine Kostenübernahme ab.

In einer Eilentscheidung bestätigte das Sozialgericht Berlin diese Entscheidung und lehnte den Antrag des Hartz IV-Empfängers ab. Für einen Zuschuss des Jobcenters gäbe es – anders als für „mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen“ – keine Rechtsgrundlage. Kindergartenfahrten seien von diesen Regelungen nicht erfasst. Es bestehe auch kein Anspruch aufgrund der Härtefallrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, denn es gehe nicht um einen laufenden besonderen Bedarf, sondern um einen einmaligen. Ein Darlehen komme ebenfalls nicht in Betracht, denn der Betrag kann durch Umschichtung aus den bereits gewährten Leistungen aufgebracht werden. Da die Reise seit einem Jahr geplant gewesen ist, hätten die Kosten dafür angespart werden können.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

03Mai/10

Hunde, die bellen, haben Nachbarn

Die Antragssteller besaßen zwei Dobermannhunde. Diese bewachten ein Grundstück mit einer Gaststätte. Die Hunde wurden dort auf dem Hinterhof und in der dazugehörigen Werkstatt gehalten. Sie bellten dort tagtäglich, teilweise auch nachts. Zahlreiche Anwohner beschwerten sich. Daraufhin untersagte die Behörde die Haltung der Hunde auf dem Grundstück. In den folgenden 2 Jahren setzte sich das Hundebellen ungehindert fort und störte weiterhin die Nachbarn. Schließlich nahm die Behörde den Besitzern die Hunde weg. Die Antragssteller wehrten sich hiergegen.

Das Gericht gab der Behörde Recht. Von dem ständigen Bellen der Hunde gehe schon seit langer Zeit ein unerträglicher Lärm aus. Sie würden damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Nach dem Bremer Ortsgesetz seien Tiere ausdrücklich so zu halten, dass andere Personen durch die Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt würden. Die Sicherstellung der Hunde sei damit  rechtmäßig. Insbesondere hätten die Antragssteller nicht erklärt, wie sie künftig weiteren Lärm verhindern wollten.

Informationen: www.anwaltauskunft.de