17Mai/10

Keine Erstattung der Rettungskosten

Die Autofahrerin verursachte mit ihrem Wagen einen Unfall, bei dem sie von der Straße abkam, gegen eine am Straßenrand liegende Betonröhre prallte, mit dem Wagen durch die Luft geschleudert wurde und erst nach rund zehn Metern zum Stehen kam. Sie erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Die Rettungskräfte suchten die Unfallstelle in einem Radius von 700 Metern nach weiteren, möglicherweise herausgeschleuderten Personen ab. Nach mehreren Stunden wurde die Suche abgebrochen. Für den Sucheinsatz verlangte die Klägerin von der Autofahrerin rund 1.400 Euro. Sie begründete das damit, dass die Betroffene am Unfallort gegenüber den Rettungskräften angegeben habe, sie habe Beifahrer gehabt. Da sich unmittelbar am Unfallort keine weiteren Personen befanden, habe die Klägerin die Suche durchführen müssen. Tatsächlich habe die Fahrerin aber keine Beifahrer gehabt und müsse deshalb die Kosten tragen. Diese meinte, sie habe am Unfallort keine Angaben gemacht und müsse daher auch nicht zahlen.

Das Gericht gab der Autofahrerin Recht. Aufgrund ihrer Verletzungen habe die Beklagte am Unfallort keine verlässigen Angaben über Beifahrer machen können. Dazu sei sie aufgrund der lebensbedrohlichen Verletzungen nicht in der Lage gewesen. Dies folge schon aus der Lebenserfahrung. Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass Rettungskräfte alles unternehmen müssten, um mögliche weitere Unfallopfer zu finden. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Kosten solcher Suchaktionen demjenigen in Rechnung gestellt würden, der dafür nicht verantwortlich gemacht werden könne. Und die Fahrerin sei nicht verantwortlich, da sie aufgrund ihrer Verletzungen nicht in der Lage gewesen sei, wissentliche oder gesteuerte Äußerungen zu machen.
 
Bei Verkehrsunfällen sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Der Fall zeigt, dass dies auch für den Unfallverursacher sinnvoll sein kann. Das gilt vor allem auch dann, wenn es um eine mögliche Haftungsverteilung geht. Infos und Tipps bei Verkehrsunfällen findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Verkehrsanwälte.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

17Mai/10

Schadensersatz bei unkorrekter Leistung

Die Klägerin hatte ihr Cabriolet zu einer Tankstelle gebracht und den Tankwart gebeten, das Fahrzeug zu betanken und in die ebenfalls dort betriebene Waschanlage zu fahren. Das Waschen wurde zunächst mit der Begründung abgelehnt, der Tankwart habe keinen Führerschein und der Kassiererin fehle es an Fahrpraxis. Dennoch nahm der Tankwart den Fahrzeugschlüssel von der Klägerin entgegen und gab ihn der Kassiererin. Diese hatte sich zunächst mehrfach geweigert, den Wagen in die Waschanlage zu fahren. Schließlich stieg die Kassiererin aber doch in das Fahrzeug, trat nach dem Starten statt auf die Bremse auf das Gaspedal und setzte das Cabrio gegen eine Werbetafel, wobei das Auto im Frontbereich beschädigt wurde.

Die Tankstellenbetreiberin hafte für das Verschulden des Tankwarts, der für kleinere Serviceleistungen wie Tanken und Scheibenwaschen zuständig gewesen sei, entschied das Gericht. Der Tankwart habe die Serviceleistung durch Entgegennahme der Schlüssel von der Autobesitzerin zum Zwecke des Autowaschens übernommen, obwohl er selbst keinen Führerschein und die Kassiererin keine Fahrpraxis hatte. Für das Verschulden des Tankwarts müsse die beklagte Tankstellenbetreiberin einstehen. Die Besonderheit einer Tankstelle, die den Kunden kleinere Serviceleistungen anbiete, unterscheide eine derartige Service-Tankstelle gerade von anderen Tankstellen und ziehe einen entsprechenden Kundenkreis an. Deshalb dürften die Kunden auch davon ausgehen, dass es bei einer solchen Tankstelle möglich sei, ein Auto in die Waschanlage fahren zu lassen.

Informationen: www.verkehrsrecht.de.

17Mai/10

Magazin: Der Hype um das iPad

Beitrag:

Die Nachfrage in den USA nach dem iPad war anfangs so groß, dass der Verkaufsstart in Deutschland beispielsweise verschoben werden musste. Aber auch wenn das Gerät für viele Schlagzeilen sorgt, ganz neu ist die Idee nicht:

O-Ton: Also im Prinzip ist es nichts ganz Neues. Das iPad besitzt natürlich einige neue Elemente, aber man kann auch sagen, dass es davor schon Tablet PCs gab. – Länge 8 sec.

… sagt Christian Funk vom Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab. Und während Tablet PCs bislang einem Nischendasein ausgesetzt waren, muss man nun kein großer Prophet sein, um zu ahnen, dass es bald auch von anderen Anbietern mehr iPad-ähnliche Geräte geben wird.
Allerdings: Wie ist bei Apple – im Vergleich zu Windows – um die Datensicherheit bestellt?

O-Ton: Der Mac an sich ist nicht sicherer als ein Windows-Rechner oder ein Linux-Rechner. Es ist aber so, dass verglichen zur Anzahl der Schädlinge für Windows-Rechner die Anzahl für Mac-Rechner sehr, sehr viel geringer ist. – Länge 11 sec.

Allerdings könnte sich das ändern, denn die Cyberkriminellen beobachten ihren Markt auch sehr genau. Erhöht sich die Beliebtheit eines Systems, werden sie natürlich auch Systeme mit dem Apfel-Logo vermehrt angreifen.

O-Ton: SFX

So geschehen auf einer Videoplattform mit illegalen Inhalten. Christian Funk:

O-Ton: Dort bekam man gesagt, man besäße nicht den richtigen Codec oder das richtige Programm, um diese Videos abzuspielen. Und dahinter verbarg sich dann schädliche Software. Und man konnte quasi für sein eigenes System die passende schädliche Version dieser Software herunterladen. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen dazu – und auch eine passende Sicherheitslösung für Mac, Linux UND PC – findet man übrigens unter www.kaspersky.de.

Absage.

 

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17Mai/10

Magazin: Gefahren in sozialen Netzwerken

Beitrag:

Datenschützer schlagen oft die Hände überm Kopf zusammen: Niemand würde den Kollegen die Farbe seiner Unterwäsche verraten. Im Netz dagegen werden private Dinge ohne Probleme gepostet.

O-Ton: SFX

Längst haben auch sogenannte Cyberkriminelle entdeckt: Wo so viele Daten problemlos preisgegeben werden, da ist noch mehr zu holen. Beispielsweise geben sich digitale Bösewichter als vermeintliche Freunde aus und posten News, um mit falschen Links Besucher auf gefährliche Seiten zu lotsen, erzählt Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab:

O-Ton: Das sind noch die relativ offensichtlichen Gefahren. Schwieriger wird es dann, wenn man wirklich Nachrichten bekommt von Freunden aus der Freundesliste. Da wird gesagt: Schau doch mal her, da ist ein lustiger Link zu einem lustigen Video. Und dann will man da drauf schauen und man bekommt dann eine gefälschte Seite eines bekannten Videoportals angezeigt. Und dann wird einem gesagt, die eigene Version des Flash-Players wäre veraltet und man solle doch bitte die neue Version installieren. Dieses Update wird dann auch prompt angeboten „freundlicherweise“. Und dahinter verbirgt sich dann die schädliche Software. – Länge 24 sec.

Allerdings ist es wie richtigen Leben – mit dem gesunden Menschenverstand lassen sich manche Fallen erkennen. Beispielsweise sollte man Updates von den Seiten der Originalanbieter laden. Auch werden Freunde aus der Nachbarschaft meist mit einer Anrede, persönlichen Grüßen und meist auf Deutsch posten.

O-Ton: SFX

Und dann sollte das eigene Passwort nicht nur 1234 lauten, empfiehlt Christian Funk:

O-Ton: Ein sicheres Passwort besteht aus mehr als acht Zeichen, es sollten Groß- wie auch Kleinbuchstaben enthalten sein, und auch Zahlen und Sonderzeichen. – Länge 10 sec.

Und noch ein Hinweis: Damit man sich keine Schädlinge auf den eigenen Rechner holt, sollten Betriebssystem, Antivirussoftware und Browser immer auf dem aktuellsten Stand sein. Alle Infos dazu kann man unter www.kaspersky.de nachlesen.

Absage.

 

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14Mai/10

Förderung von E-Autos entzweit Autolindustrie

Intern aber fordert der VDA die Bundesregierung auf, „Marktanreizsysteme im internationalen Kontext“ zu prüfen, zitiert die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche aus einem ihr vorliegenden vertraulichen VDA-Positionspapier. Andere Staaten subventionieren E-Autos mit Milliarden. Zudem verlangt der VDA: „Keine Abgabe auf den Fahrstrom analog zur Mineralölsteuer“.

Auf absehbare Zeit würden die E-Mobile erheblich teurer sein als herkömmliche Antriebe, moniert der VDA weiter: „Bei einem Mittelklassefahrzeug beträgt der Mehrpreis heute circa 15.000 Euro und kann mittelfristig auf 10.000 bis 7.000 Euro reduziert werden“.

Unterdessen kritisierte in der Automobilwoche auch Burkhard Weller, Inhaber der viertgrößten deutschen Autohandelsgruppe, dass „viele Hersteller den Eindruck erwecken, E-Mobile würden schon bald flächendeckend zu vertretbaren Preisen angeboten“. Schon heute feilschten Käufer „um jeden Cent“. Weller: „Da sind Aufpreise von mehreren Tausend Euro für E-Autos nicht durchzusetzen“.