22Juli/10

O-Ton + Magazin: Schäden durch Kanaldeckel

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Es sei denn, Sie können aufgrund des Zustandes des Kanaldeckels nach dem Unfall irgendwie mit Hilfe von Sachverständigen nachweisen: Nein, der Kanaldeckel war schon länger als drei Tage defekt, so dass die Aussage des Straßenwärters, der den Kanaldeckel überprüft hat, nicht stimmt! – Länge 14 sec.

Weitere Informationen kann ein Anwalt geben – oder man sucht selbst unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Schäden durch Kanaldeckel – Haftung schwierig

Wird ein Kanaldeckel auf die Fahrbahn geschleudert, haftet die Straßenbehörde nur unter bestimmten Bedingungen. Beispielsweise, wenn der Deckel vor dem Unfall bereits schadhaft war und dies die Behörde hätte erkennen können. Das Landgericht Coburg wies eine entsprechende Klage gegen eine Straßenbehörde ab.

Beitrag:

Es ist manchmal schwierig. In dem Fall wurde von einem LKW der umstrittene Kanaldeckel hochgeschleudert – und beschädigte ein Auto direkt dahinter, erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.:

O-Ton: Der Autofahrer wendet sich nun an die Stadt und sagt: Ihr habt nicht richtig die Kanaldeckel überprüft. Aufgrund eines Versagens bei Eurer Prüfungspflicht habe ich einen Schaden erlitten und ich hätte gern das Geld von Euch zurückerstattet. – Länge 14 sec.

Eigentlich ein ganz normaler juristischer Vorgang:

O-Ton: Die Straßenbaubehörden haben Kontrollpflichten für ihre Straßen und auch die Kanaldeckel. Und wenn es dann zu einem Schaden kommt, der dadurch verursacht ist, dass die Kontrollpflicht nicht erfüllt wurde, dann kann man den Schaden gegenüber den Städten, den Gemeinden dann geltend machen. – Länge 15 sec.

Doch in der Praxis ist dies nicht immer leicht!

O-Ton: SFX

Denn vor Gericht erklärten die Stadtväter in diesem Fall: Natürlich werden die Kanaldeckel regelmäßig überprüft! Unser Autofahrer konnte nicht das Gegenteil beweisen – und blieb auf dem Schaden sitzen.

O-Ton: SFX

Einen Verstoß gegen die Kontrollpflicht der Behörde lässt sich in solchen Fällen schwer nachweisen, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Es sei denn, Sie können aufgrund des Zustandes des Kanaldeckels nach dem Unfall irgendwie mit Hilfe von Sachverständigen nachweisen: Nein, der Kanaldeckel war schon länger als drei Tage defekt, so dass die Aussage des Straßenwärters, der den Kanaldeckel überprüft hat, nicht stimmt! – Länge 14 sec.

Weitere Informationen kann ein Anwalt geben – oder man sucht selbst unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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22Juli/10

Versorgungsverträge: keine freie Arztwahl

Eine gesetzlich versicherte Patientin hatte beantragt, die Krankenkasse zur Kostenübernahme einer Behandlung bei ihrem Augenarzt zu verpflichten. Sie habe ein Recht auf freie Arztwahl. Die Frau erhielt das Arzneimittel Lucentis®. Dieses wird bei Netzhauterkrankungen in den Glaskörper des Auges injiziert. Zur Zeit können Ärzte diese Behandlung nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In Sachsen-Anhalt haben daher die Krankenkassen Versorgungsverträge unter anderem mit der Universitätsklinik Halle geschlossen. Dort wird eine Ampulle des Arzneimittels in der Universitätsapotheke in zwei Einzeldosen aufgeteilt, um so die sehr hohen Kosten zu senken. Die Patientin argumentierte, wegen der Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen sei diese Behandlung von geringerer Qualität und damit unzumutbar.
Die Richter wiesen den Antrag zurück. Die Behandlung beim Augenarzt sei fast doppelt so teuer wie die in der Universitätsklinik. Die fachgerechte Aufteilung des Arzneimittels in zwei Einzeldosen führte auch nicht zu einer schlechteren Behandlungsqualität, zumal die Universitätsklinik durch Ausstattung und gebündelte ärztliche Erfahrung einem niedergelassenen Arzt überlegen sei. Die Beschränkung der freien Arztwahl sei wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots der Krankenkassen hinzunehmen.
Informationen: www.arge-medizinrecht.de

22Juli/10

Handwerk wirbt für Nachwuchs

Zu den gelungensten Slogans der Kampagne zählte Schwarz den Spruch „Das Handwerk – die Wirtschaftsmacht von nebenan“: Damit würden zwei Dinge deutlich: „Einmal die Größe dieses Wirtschaftszweiges. Wir reden hier über fünf Millionen Menschen, die im Handwerk arbeiten. Zudem werden Hunderttausende von Lehrlingen ausgebildet“, betonte Schwarz und fügte hinzu: „Auf der anderen Seite ´menschelt´ es in diesem Wirtschaftszweig auch – und deshalb von nebenan!“.

22Juli/10

Schwitzen nach Vorschrift

Zur Temperatur in Arbeitsräumen kann die Arbeitsstätten-Richtlinie (§ 6 „Raumtemperatur“) als Orientierungshilfe dienen. Danach soll die Temperatur in Arbeitsräumen und bei sitzender Tätigkeit zwischen +21° C und +22° C liegen. An heißen Tagen sollte die Temperatur von +26° C nicht überschritten werden. Jedoch ist diese Temperaturvorgabe eine so genannte Soll-Vorschrift, die keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers begründet, an allen Tagen und stets diese Temperaturnormen einzuhalten.

22Juli/10

„Wolke“ lohnt sich nicht für alle

Zudem könnten gerade kleine Unternehmen meist nicht umstandslos auf Cloud Computing umschalten. „Sie müssen die zusätzliche CPU-Leistung intergieren können“, betonte Krawen. Dabei seien die Unternehmen im Vorteil, die ohnehin Software as a Service nutzen: „Dann existiert schon eine Serverstruktur, zu der einfach ein weiterer Nutzer kommt.“ Ebenso gut geeignet sind Application Server für Thin Clients, bei denen die Rechenarbeit nicht mehr auf dem eigenen PC lastet, sondern vom zentralen Server verrichtet wird.
Eine Alternative sei es, von vornherein auf eine Cluster-Infrastruktur abzustellen. „Grob gesagt arbeiten bei einer Cluster-Lösung mehrere Server nebeneinander an der Aufgabe, so dass die Last eigentlich immer verteilt wird“, skizzierte Krawen das Szenario. Der Ausfall von einer oder mehreren Komponenten oder auch ein starker Anstieg des Bedarfs kann in einer solchen Infrastruktur am besten toleriert werden.