03Sep./10

Klage gegen ´lebenslange´ Opel-Garantie

Auch das Unternehmen beharrt auf seinem Standpunkt und will ihn bis zur letzten Instanz durchfechten. Die Werbung mit dem umstrittenen Begriff solle auf keinen Fall geändert werden: „Wir sind hundertprozentig davon überzeugt, dass unsere Garantie mit dem Begriff lebenslang bezeichnet werden kann. Deshalb werden wir alle unsere Rechtsmittel ausschöpfen“, betonte der für Europa zuständige Vertriebs- und Marketingchef Alain Visser in der Automobilwoche.

Für Opel stehe auch der Ruf der Marke auf dem Spiel, sagte Visser. „Es geht auch um die Glaubwürdigkeit des Garantieangebots, die in manchen Presseberichten angezweifelt wurde. Das war nicht gerade erfreulich.“ Die Kunden würden das neue Garantieversprechen ausnahmslos gutheißen, betonte Visser. „Nach Aussage der Händler, mit denen ich gesprochen habe, gab es nur positive Reaktionen auf unser Garantieversprechen.“

Die Wettbewerbszentrale will den Fall noch aus einem anderen Grund juristisch geklärt sehen: „Die Frage, was eine lebenslange Garantie bedeutet, ist nicht nur für die Autobranche interessant“, sagte Anwalt Ottofülling. Die Meinung der Wettbewerbszentrale dazu sei unverändert: „Man kann nicht plakativ von lebenslanger Garantie sprechen und dann eine Laufleistungsbeschränkung in der Fußnote erwähnen.“
Als weitere gravierende Einschränkung betrachtet die Wettbewerbszentrale die Limitierung der Lebenslang-Garantie auf den Erstbesitzer. Folgebesitzer kommen bisher nicht in den Genuss der lebenslangen Garantie. „Wir arbeiten daran“, versichert Visser. Es werde auch für Folgebesitzer eine „vernünftige Lösung“ geben. Wie viel die Kunden dafür bezahlen müssen, stehe aber noch nicht fest.

03Sep./10

Vorkrisenniveau schon 2011 in Sicht

Bislang war man in der Branche davon ausgegangen, dass das Vorkrisenniveau von 2007 erst im Jahr 2012 für das Pkw- und 2013 für das Nutzfahrzeugsegment erreicht wird. „Nach der unerwartet schnellen Erholung sind wir nun deutlich positiver gestimmt als noch zu Jahresbeginn“, betonte der Manager. In diesem Jahr dürfte seiner Ansicht nach die Auftragslage in den meisten Unternehmen stabil bleiben.
 
Dennoch gab Tyroller keine Entwarnung: „Trotz der guten Entwicklung im ersten Halbjahr sind wir vom Vorkrisenniveau noch ein gutes Stück entfernt.“ Da viele Zulieferer von der Krise geschwächt seien, stelle die Finanzierung des Hochlaufs eine erhebliche Herausforderung dar. „Erst wenn eine gewisse Stabilität zurückkehrt, wird sich die Situation verbessern. Bis dahin wird die Konsolidierung unter den Zulieferern fortschreiten“, so der Manager. Eine grundsätzlich veränderte Einkaufspolitik kann er bei den Autoherstellern nicht feststellen.

03Sep./10

Bewerbungsboom bei Audi

„Wir bauen unsere E-Auto-Entwicklung massiv aus“, betonte der Manager. Der Bedarf an Fachkräften und Ingenieuren sei auch deshalb so hoch, weil im Bereich der Elektrifizierung zum Teil nach ganz neuen Berufsbildern und Qualifikationen gesucht werde.

Audi hatte angekündigt, bis zum Jahr 2020 führender Premiumhersteller beim Thema Elektromobilität sein zu wollen. Dazu hat das Unternehmen in einem ´Projekthaus e-Performance´ alle Aktivitäten rund um die Elektrifizierung zusammengeführt. „Wir denken aber auch weit über den Tag hinaus und sind dafür verantwortlich, die Gesamtstrategie zu erarbeiten und das Ganze natürlich auch im VW-Konzern zu verankern“, erklärte van Meel. Das Projekthaus sei eng mit allen anderen Bereichen im Unternehmen vernetzt, von der Entwicklung über Beschaffung und Produktion bis hin zum Vertrieb und Service.

Bei der Elektrifizierung bestehe eine „klare Aufgabenverteilung zwischen VW und Audi“, so van Meel. Standardisierte Batterien werde es nicht geben, weil diese je nach Fahrzeug unterschiedlich groß sein müssen, trotzdem würden Audi und VW erhebliche Synergien heben. „Zurzeit standardisieren und normieren wir innerhalb des VW-Konzerns, aber die Grundzellen und die Submodule, die Zellblöcke, aus denen sich dann die Gesamtbatterie zusammensetzt“, so van Meel. Diese Module seien „besonders kostenintensiv. Wenn sie standardisiert und normiert sind, dann können wir auch hier Skaleneffekte realisieren.“

02Sep./10

O-Ton + Kollegengespräch: Virus bald im TV?

Marco Preuss, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, sagte uns, worauf man beim Kauf achten sollte:

O-Ton:

Kollegengespräch: Virus bald im TV?

Anmoderation: Laut einer aktuellen BITKOM-Umfrage wollen knapp 40 Prozent der Deutschen in ihrem Haushalt Fernseher, Musikanlage, Computer und Handy miteinander verbinden. Diese schöne neue digitale Zukunft ist eines der bestimmenden Themen auf der IFA. Die Experten diskutieren aber auch darüber, wie die neuen Geräte gegen Angriffe von Cyberkriminellen sicher gemacht werden können.
Marco Preuss, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen.

1.    Welche Geräte sind besonders betroffen? Der Kühlschrank weniger als das Handy oder Fernseher?
2.    Und was interessiert einen Cyberkriminellen an meinem vernetzten Kühlschrank oder an meinem neuen Fernseher?
3.    Viele sagen: Ich verzichte aus Sicherheitsgründen auf Online-Banking und wickele lieber alles in der Filiale ab. Und wenn mein Mailkonto geknackt werden sollte – dann hole ich mir halt ein neues Konto. Aber so sorglos sollte man nicht sein?
4.    Wie schütze ich mich also?

Mehr Infos dazu auf Funkausstellung in Berlin oder auch unter kaspersky.de

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O-Ton und Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

30Aug./10

Gemeinsame Grabeinfassung für zwei Einzelgräber

Die Eltern der Kläger, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen waren, wurden am selben Tag in zwei nebeneinander gelegenen Einzelgräbern bestattet. Die Kläger beantragten, die beiden Gräber durch eine gemeinsame Grabeinfassung verbinden zu dürfen. Die Gemeinde lehnte dies ab, da ihre Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließe und Ausnahmen vermieden werden sollten.
Der daraufhin erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Den Klägern sei die gemeinsame Grabeinfassung zu erlauben. Dabei könne offen bleiben, ob der Ausschluss von Doppelgräbern in der Friedhofsatzung überhaupt wirksam sei. Durch eine gemeinsame Grabeinfassung würden die beiden Einzelgräber rechtlich nicht zu einem Doppelgrab. Es widerspreche auch nicht der Würde des Friedhofs, wenn der äußere Eindruck eines Doppelgrabes entstehe.
Das OVG wies die Berufung der Gemeinde zurück. Die von der Gemeinde geltend gemachten Bedenken seien unbegründet. Insbesondere gehe von der Zulassung der gemeinsamen Grabeinfassung keine negative Vorbildfunktion für andere Fälle aus. Der Fall der Kläger, in dem zwei Lebenspartner gleichzeitig versterben und in benachbarten Einzelgräbern bestattet worden seien, weise einmalige Züge auf. Es sei daher auch nicht zu befürchten, dass die in der Friedhofsatzung niedergelegte Grundsatzentscheidung gegen Doppelgräber durch das Auftreten ähnlich gelagerter Fälle in Zukunft unterlaufen werde.
Informationen: www.anwaltauskunft.de