18Mai/11

Diabetes Ampel gibt Diabetikern nicht nur grünes Licht

BE-Berechnung leicht gemacht

 Die neue Diabetes Ampel von Sven-David Müller, M.Sc., erleichtert Typ 1 und Typ 2 Diabetikern das Leben. In der Diabetes Ampel finden Diabetiker nicht nur Angaben zu den Broteinheiten/Berechnungseinheiten (BE), sondern auch Informationen über den Kaloriengehalt pro Portion. Damit ist die Diabetes Ampel sowohl für Typ 1 und Typ 2 Diabetiker bestens geeignet. Einzigartig ist der Fett-, Satt- und Glyxfaktor mit Ampelgestaltung (grün = bevorzugt essen, gelb = regelmäßig verzehren und rot = selten essen). Die Faktoren erleichtern Diabetikern die Ernährungstherapie und machen auch die Gewichtsreduktion leicht. Die Diabetes Ampel zeigt die Analysen von mehr als 2.600 Lebensmitteln, Speisen und Fertigprodukten inklusive Fast Food. Das handliche Format und die übersichtliche Gestaltung des Büchleins machen die Diabetes Ampel zum täglichen Begleiter für Diabetiker. Neben den Lebensmittel-Tabellen enthält das im Trias Verlag erschienene Büchlein wichtige Fakten zur Erkrankung Diabetes und wertvolle Tipps für Diabetiker und deren Angehörige. Schon jetzt wird die Diabetes Ampel in vielen Diabeteskliniken, Diätberatungsstellen und diabetologischen Schwerpunktpraxen in ganz Deutschland eingesetzt und empfohlen.

Die Ernährung als Grundlage einer guten Blutzuckereinstellung
Die Blutzuckereinstellung aller Diabetiker hängt insbesondere von der Ernährung ab. Wenn behauptet wird, dass Diabetiker keine Diät einhalten müssen, ist das eine Lüge. Ohne eine auf die medikamentöse Therapie abgestimmte Ernährungstherapie kann es nicht zu einer guten Blutzuckereinstellung kommen, betont Sven-David Müller bei der Vorstellung seines Buches in Berlin. Und bei Typ 2 Diabetikern mit Übergewicht ist die Ernährungstherapie die wichtigste Maßnahme überhaupt, da sich bei einer Gewichtsreduktion die Blutzuckerwerte in der Regel normalisieren. Es darf nicht vergessen werden, dass der Typ 2 Diabetes fast immer heilbar wäre, wenn die Diagnose rechtzeitig erfolgen und sofort eine Ernährungstherapie eingeleitet würde, so Müller weiter. Leider kommt der Ernährungsberatung im Rahmen der Diabetestherapie eine immer geringere Bedeutung in Deutschland zu. Das zeigen bedauerlicherweise auch Studien. Insulinpflichtige Diabetiker müssen – nicht können – die BE-Berechnung durchführen und übergewichtige Diabetiker, die kein Insulin spritzen, müssen auf die Kalorien- und Fettzufuhr achten, um abnehmen zu können und die Blutzuckereinstellung zu optimieren, informiert Müller. Von Diätliberalisierung halte ich nichts, da schlechte Blutzuckerwerte, Gewichtszunahme und Unsicherheit in der Gestaltung des täglichen Essens und Trinkens die Folge sind, so Müller. Die richtige Ernährungsweise ist für Diabetiker Gold wert. Nur wenn Blutzucker, Gewicht, Blutdruck und Blutfette normnah sind, ist die Gefahr von gefährlichen Folgekomplikationen gebannt. Diabetes kann eine tödliche Krankheit sein und daher ist es wichtig, alles zu tun, um die Blutzuckereinstellung zu optimieren.

BE-Berechnung ist für insulinpflichtige Diabetiker wichtig
Nicht alle Diabetiker müssen über die BE-Berechnung Bescheid wissen. Aber praktisch jeder Diabetiker kennt die Worte Broteinheit oder Berechnungseinheit. Die Begriffe werden mit BE abgekürzt. Aber die BE ist nur für insulinpflichtige Diabetiker relevant. Die Dosis und Wirkung des Insulins muss auf die BE-Aufnahme abgestimmt sein. Eine BE entspricht 10 bis 12 Gramm verwertbaren Kohlenhydraten. Übergewichtige Diabetiker, die kein Insulin spritzen, profitieren von der BE-Berechnung überhaupt nicht. Im Gegenteil: für sie ist die BE-Berechnung sogar kontraproduktiv, da die BE-Menge keinerlei Aussage über den Kaloriengehalt macht. Aber wer abnehmen möchte oder muss, ist auf die Kalorienberechnung schlicht und ergreifend angewiesen, macht Diabetesberater Sven-David Müller deutlich. Die Diabetes Ampel enthält vor diesem Hintergrund Analysen von BE und Kalorien, so Müller abschließend.

Diabetesberater Sven-David Müller ist Diabetiker
Sven-David Müller (41) ist Diabetesberater der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und erkrankte 1976 an Diabetes mellitus Typ 1. Für seinen Einsatz im Bereich Diabetes mellitus erhielt er 2005 das Bundesverdienstkreuz. Sven-David Müller ist staatlich anerkannter Diätassistent, hat nutritive Medizin studiert und mit dem akademischen Grad Master of Science (M.Sc.) in Applied Nutritional Medicine (Angewandte Ernährungsmedizin) abgeschlossen. Sven-David Müller war zehn Jahre in der Diät- und Diabetesberatung an der Universitätsklinik Aachen tätig. Der Diabetesexperte lebt in Niederweimar in der Nähe von Marburg an der Lahn und leitet hier das Zentrum und die Praxis für Ernährungskommunikation, Diätberatung und Gesundheitspublizistik (ZEK). Sven-David Müller gehört zu den erfolgreichsten Buchautoren im Diabetes-Bereich. Mehr als 10 Titel in einer Auflage von mehr als einer Million Exemplaren stammen aus seiner Feder. Bibliografische Daten:

Diabetes Ampel
Sven-David Müller
Trias Verlag
9,90 Euro

Linktipps für Diabetiker
www.svendavidmueller.de

Buchtipps für Diabetiker
Ernährungsratgeber Backen bei Diabetes, Schlütersche Verlagsgesellschaft
Das große Diabetes Kochbuch, Schlütersche Verlagsgesellschaft
Zimt gegen Zucker, Mainz Verlag

18Mai/11

O-Ton + Magazin: Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochenes“ Abschleppen

 Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/717.mp3[/podcast]

O-Ton: Ja, weil die Verwaltungsgebühr ja auch schon deswegen anfällt, weil ein Mitarbeiter der Stadt, des Ordnungsamtes, vor Ort sein musste, um zu entscheiden, sind die Voraussetzungen für das Abschleppen gegeben? Darf das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden? Und dadurch ist schon die Verwaltung tätig geworden und die Verwaltungsgebühr musste da auch in voller Höhe von 50 Euro gezahlt werden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochenes“ Abschleppen

Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen.

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/718.mp3[/podcast]

Beitrag:

Da freut sich die marode Stadtkasse:

O-Ton: SFX

Auch wenn das Auto noch nicht umgesetzt wurde, darf der Kämmerer schon die Hand aufhalten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sicher, weil dadurch ja schon Kosten entstanden sind, wenn der Wagen sich nähert, auch wenn das Auto noch nicht aufgeladen ist. Denn der wurde ja angefordert. Verwaltungsgebühren fallen an, es muss jemand schauen, ob überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind, dass das Auto abgeschleppt wird. Also, es empfiehlt sich nicht ordnungswidrig zu parken. – Länge 14 sec.

Im dem Fall stand der Wagen in der Busspur – also genau da, wo er nicht stehen darf! Und dann nahm das Drama seinen Lauf:

O-Ton: Das Abschleppen des Fahrzeugs wurde veranlasst und während der Abschleppvorgang im Gang war, erschien der Eigentümer und beglich gleich die angefallenen Abschleppkosten und auch das Verwarnungsgeld. Er weigerte sich allerdings die Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro zu bezahlen. – Länge 17 sec.

Doch damit zog er vor dem Verwaltungsgericht den Kürzeren.

O-Ton: SFX

Die Begründung der Richter war simpel, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Ja, weil die Verwaltungsgebühr ja auch schon deswegen anfällt, weil ein Mitarbeiter der Stadt, des Ordnungsamtes, vor Ort sein musste, um zu entscheiden, sind die Voraussetzungen für das Abschleppen gegeben? Darf das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden? Und dadurch ist schon die Verwaltung tätig geworden und die Verwaltungsgebühr musste da auch in voller Höhe von 50 Euro gezahlt werden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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18Mai/11

O-Ton + Magazin: Radweg muss benutzt werden

 Radfahrer müssen unter bestimmten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese bei Breite oder Zustand nicht den Anforderungen entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn Radfahrer auf der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würden. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/719.mp3[/podcast]

O-Ton: Ja, es gibt ja dieses blaue Schild, auf dem ein weißes Fahrrad ist. Und das heißt Radwegbenutzungspflicht. D.h. Radfahrer dürfen dann die Fahrbahn nicht benutzen und müssen den Radweg benutzen, wenn dieses Schild an einem Radweg aufgestellt ist. – Länge 13 sec.

Und daran führt – im besten Sinne des Wortes – auch kein Weg vorbei! Wenn es für Radler auf der Straße zu gefährlich ist, dann kann die Kommune die Benutzung des Radwegs vorschreiben, so die Richter. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Radweg muss benutzt werden

Radfahrer müssen unter bestimmten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würde. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/720.mp3[/podcast]

Beitrag:

Ein Radler kann für Autofahrer auch ganz schön nervig sein.

O-Ton: SFX

Nein, wir meinen nicht diese Rambos, die Ampeln für völlig sinnlose Erfindungen halten. Sondern diejenigen, die eigentlich einen Radweg benutzen wollen, aber nicht können – und damit sich mit Autofahrern die Spur teilen müssen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Radweg sollte breit genug sein, damit der Fahrradfahrer nicht mit Sträuchern oder anderen Hindernissen in Berührung kommt und sollte ungefähr 1,50 Meter breit sein, damit der Radfahrer ihn sicher benutzen kann. – Länge 12 sec.

Nun ist das gewissermaßen die Idealbreite – die nicht immer gegeben ist. Aber: Bei entsprechenden Schildern muss man den Radweg nutzen:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ja, es gibt ja dieses blaue Schild, auf dem ein weißes Fahrrad ist. Und das heißt Radwegbenutzungspflicht. D.h. Radfahrer dürfen dann die Fahrbahn nicht benutzen und müssen den Radweg benutzen, wenn dieses Schild an einem Radweg aufgestellt ist. – Länge 13 sec.

Und daran führt – im besten Sinne des Wortes – auch kein Weg vorbei! So sah es auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Im konkreten Fall war der Radweg deutlich schmaler, teilweise nur rund 70 Zentimeter, und damit nicht mal halb so viel wie die empfohlenen eineinhalb Meter.

O-Ton: SFX

Aber: Wenn es für Radler auf der Straße zu gefährlich ist, dann kann die Kommune die Benutzung des Radwegs vorschreiben. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung im November 2010 entschieden: Wenn die Streckenführung oder der Ausbauzustand der Strecke oder hieraus resultierende Unfälle dafür sprechen, dass eine besondere Gefahr besteht, wenn Radfahrer die Straße benutzen, dann darf die Radwegebenutzungspflicht durch die Kommune festgelegt werden. – Länge 23 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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18Mai/11

O-Ton: Keine Betriebsgefahr bei abgestelltem Motorrad

 Generell geht von Kraftfahrzeugen eine sogenannte Betriebsgefahr aus. Dies bedeutet, dass sich allein schon aus dem Betrieb eines Fahrzeugs eine Gefahr ergibt. Aber – so das Landgericht Tübingen – von einem abgestellten Motorrad geht diese Betriebsgefahr nicht mehr aus.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/721.mp3[/podcast]

O-Ton: Ein Motorrad war ordnungsgemäß abgestellt und fiel um. Es konnte auch nicht geklärt werden, ob dies durch einen Windstoß oder einen Fußgänger geschehen ist. Es fiel auf ein Auto und beschädigte die Motorhaube. Jetzt wollte die Versicherung des Autofahrers Geld vom Motorradfahrer haben, weil von seinem Fahrzeug noch eine Betriebsgefahr ausgegangen sei und daher der Schaden gequotelt werden müsse. – Länge 28 sec.

Aber – so die Richter – der Motorradinhaber muss nicht haften. Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

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18Mai/11

O-Ton: Beschädigung des Pkw bei Rückführung aus dem Ausland – Ansprüche gegen die Abschleppfirma

 Eine Versicherung, die im Schadensfall einen Wagen aus dem Ausland zurück holen soll, haftet nicht für Beschädigungen beim Abschleppen. Diese Ansprüche müssen gegen die Abschleppfirma geltend gemacht werden, entschied das Amtsgericht München.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/722.mp3[/podcast]

O-Ton: Nein, das Verhalten des Abschleppunternehmens ist der Versicherung nicht zuzurechnen, da sie ja nur vermittelnd tätig geworden ist und nicht Vertragspartner des Abschleppunternehmens ist. Der geschädigte Autofahrer muss direkt gegen das Abschleppunternehmen vorgehen und dort seinen Schaden geltend machen. – Länge 16 sec.

Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

O-Ton
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