Berlin – Der Navigationsspezialist will seine Angebote stärker als bisher fest in Fahrzeuge integrieren und die volle Vernetzung mit dem Internet herstellen. „Die Plattform ist dann auch offen für Applikationen von Drittanbietern“, kündigte CEO Harold Goddijn im Gespräch mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche an. Damit will sich das niederländische Unternehmen zum Technologie- und Contentanbieter rund um das vernetzte Fahrzeug weiterentwickeln. „Da niemand weiß, welche Apps künftig angesagt sind, müssen wir flexibel sein“, betonte der Manager. Auch im Autobereich gelten die ursprünglich als Zusatzprogramme für Smartphones entwickelten Apps als Wachstumsmarkt.
Seine eigene Onlineplattform mit Abrechnungsfunktionen will TomTom ebenfalls für andere Firmen wie Versicherungen, Abschleppdiensten oder Parkhausbetreibern öffnen, sagte Goddijn: „Im Gegensatz zu Wettbewerbern, die so etwas aufbauen wollen, betreiben wir bereits eine Plattform mit 16 Millionen Kunden.“
Mit der Strategie will Goddijn dem rückläufigen Markt für mobile Navigationsgeräte begegnen und sieht deutliches Potenzial für seine Angebote: „In fünf Jahren können wir den Automotive-Umsatz auf mehrere hundert Millionen Euro ausbauen.“
München – Nach dem offiziellen Verkauf seiner Autohandelssparte vor zwei Jahren forciert der im MDAX gelistete Agrarkonzern BayWa nun offenbar wieder sein Kfz-Geschäft. Der Münchner Konzern erwirbt zum 1. Juli über seine hundertprozentige Tochter bhg Autohandelsgesellschaft eine Firma in Reutlingen, die bislang zur Wellergruppe gehörte, einem der größten deutschen Automobilhandelsunternehmen. Das berichtet die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche.
Stuttgart – Die Daimler-Tochter Car2go will in wenigen Wochen erstmals reine Elektro-Fahrzeuge zur Miete anbieten und so die nächste Entwicklungsstufe des innovativen CarSharing-Konzepts einleiten. „Es handelt sich um einen Praxistest mit zunächst nur einer handvoll Fahrzeugen“, zitiert die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche eine mit dem Vorgang vertraute Person. Eingesetzt wird der vollelektrische Smart-Fortwo miLithium-Ionen-Batterie.
Erfurt/Berlin (DAV). Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 30. November 2010 (AZ: 180 Js 26290/10 50 DF) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Frankenthal/Berlin (DAV). Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleichen Rechte wie Fußgänger. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal in der Pfalz vom 24. November 2010 (AZ: 2 S 193/10) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.