17Sep./11

Audi-Chef Stadler: Konjunktur nicht schlecht reden

 Ingolstadt – Vor dem Hintergrund der Euro-Krise und wirtschaftlicher Turbulenzen hat Audi-Chef Stadler davor gewarnt, die gegenwärtige Lage zu pessimistisch zu beurteilen. „Wir müssen aufpassen, dass die Konjunktur nicht schlecht geredet wird. Sie wissen ja: die Hälfte der Konjunktur ist Psychologie“, sagte der Manager im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Auf Audi bezogen, ergänzte Stadler: „Wir können auch mit schwierigen wirtschaftlichen Situationen umgehen. Das haben wir 2008 und 2009 bewiesen, als wir trotz Finanz- und Wirtschaftskrise noch gutes Geld verdient haben.“

Nachfrage und Auftragseingang liefen bis auf zwei oder drei kleinere Märke in Europa stabil: „Wir blicken aufmerksam, aber auch optimistisch in die Zukunft“. 2011 habe Audi gute Chancen, mit einem neuen Absatzrekord von 1,3 Millionen Autos Mercedes zu überholen und auf Platz zwei bei den Premiumherstellern vorzurücken, bekräftigte Stadler.

17Sep./11

Zulieferer ZF wächst deutlich

 Friedrichshafen – Dank wachsender Nachfrage für sein Neungang-Automatikgetriebe baut der Automobilzulieferer ZF Friedrichshafen derzeit seine Kapazitäten massiv aus.
Vorstandschef Hans-Georg Härter sagte im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche, Verträge seien mit einem japanischen und einen europäischen Fahrzeughersteller geschlossen worden. Bis Ende des Jahres will der Zulieferer insgesamt 1,5 Millionen Automatikgetriebe verkaufen. Für 2012 sind 1,8 Millionen Stück geplant, 2015 soll die jährliche Getriebeanzahl bereits drei Millionen Einheiten betragen.
Für das Gesamtjahr rechnet Härter mit einem Umsatz von 15 Milliarden Euro, 2010 waren 12,9 Milliarden Euro.

Insgesamt wird ZF in diesem Jahr rund 1,2 Milliarden Euro investieren, im kommenden Jahr weitere 1,5 Milliarden Euro: „Wir werden das stemmen, ohne dass wir in eine Bankenabhängigkeit geraten“, betonte Härter.

Neben Investitionen am Standort Saarbrücken werde für über 300 Millionen Euro im US-Bundesstaat South Carolina ein neues Getriebewerk errichtet, das ab 2013 Acht- und Neungang-Automatikgetriebe produzieren wird.

16Sep./11

O-Ton + Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise

 Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war, weil er Vorfahrt hatte. So entschied das Oberlandesgericht München.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise

Anmoderation: Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Generell sollte Radfahrer immer mit einem Helm unterwegs sein:

O-Ton: Es ist erstens gefährlich, ohne Helm zu fahren, es schützt den eigenen Kopf und manchmal auch den eigenen Geldbeutel. – Länge 7 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und gerade beim Geldbeutel gibt es ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München:

O-Ton: SFX

In dem Fall war ein Radfahrer ohne Helm mit seinem Rennrad unterwegs. Er fuhr auf einem als Geh- und Radweg gekennzeichneten Weg und hatte zwar Vorfahrt, er stieß aber trotzdem mit einem VW-Bus zusammen. Der Radler verletzte sich erheblich, unter anderem am Kopf – und wollte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld.

O-Ton: SFX

Doch die Richter entschieden: 40 Prozent des gesamten Schadens muss der Radfahrer mittragen – trotz Vorfahrt habe er eine Mitschuld. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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16Sep./11

O-Ton + Magazin: Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? – Punkte in Flensburg bleiben!

 Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. So entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Das Bundesverwaltungsgericht hat argumentiert, dass durch das Straßenverkehrsgesetz nur das Löschen von Punkten für den Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis vorgesehen sei. Nicht jedoch für den Fall, dass der betroffene Fahrer die Fahrerlaubnis freiwillig zurück gibt. Und das Bundesverwaltungsgericht meinte auch, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien, so dass die Regelung, wonach die Punkte dann gelöscht werden, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, nicht auf den Fall der freiwilligen Rückgabe der Fahrerlaubnis übertragbar sei. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? – Punkte in Flensburg bleiben!

Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. So entschied das Bundesverwaltungsgericht. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Dies ist ein Beispiel dafür, wie unterschiedlich die Dinge gesehen werden können. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Das war ein langwieriges Verfahren und es ging um die Frage, ob dann auch die Punkte in Flensburg gelöscht werden müssen, wenn ein Fahrer freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet. Die ihm also nicht durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird, sondern er freiwillig den Führerschein zurück gibt. – Länge 17 sec.

Begonnen hatte der Fall ganz simpel: Das Landratsamt verlangte von einem Autofahrer die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, also den sogenannten Idiotentest. Zur Begründung hieß es: Der Mann habe zahlreiche Verkehrsverstöße begangen. Wenn der Test nicht vorgelegt werden könne, so die Behörde weiter, müsse man ansonsten von einer mangelnden Fahreignung ausgehen – dann werde die Fahrerlaubnis entzogen.

O-Ton: SFX

Der Fahrer sagte, er könne sich den Test nicht leisten – ihm fehle schlichtweg das Geld dafür. Außerdem müsse er ohnehin ein Fahrverbot antreten. Und er verzichtete deshalb auf seine Fahrerlaubnis und gab den Führerschein ab.

O-Ton: SFX

Danach besuchte er einen Kurs zur „Wiederherstellung der Kraftfahreignung“ und bekam später eine neue Fahrerlaubnis. Nach rund zwölf Monaten hatte er insgesamt 16 Punkte in Flensburg gesammelt – daraufhin flatterte ihm die Teilnahme an einem Aufbauseminar ins Haus. Und hier nun prallten zwei Meinungen aufeinander: Der Mann meinte, durch seinen Verzicht auf die Fahrerlaubnis seien die zuvor eingetragenen Punkte zu löschen gewesen. Die Vorinstanzen gaben ihm mit unterschiedlichen Begründungen Recht. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Bundesverwaltungsgericht hat argumentiert, dass durch das Straßenverkehrsgesetz nur das Löschen von Punkten für den Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis vorgesehen sei. Nicht jedoch für den Fall, dass der betroffene Fahrer die Fahrerlaubnis freiwillig zurück gibt. Und das Bundesverwaltungsgericht meinte auch, dass die beiden Fälle nicht vergleichbar seien, so dass die Regelung, wonach die Punkte dann gelöscht werden, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, nicht auf den Fall der freiwilligen Rückgabe der Fahrerlaubnis übertragbar sei. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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16Sep./11

O-Ton: Gemeinde haftet nicht immer für Schlaglöcher

 Eine Gemeinde haftet nicht automatisch, wenn es durch ein Schlagloch am Straßenrand zu einem Unfall kommt. Entscheidend ist erstens die Verkehrsbedeutung der Straße und zweitens die Sicherheitserwartungen der Nutzer der Straße an deren Zustand. So entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:

O-Ton: Ein Fahrer war mit seinem Motorroller auf einer Kreisstraße unterwegs, die ohne Fahrbahnmarkierung war und er musste einem entgegenkommenden Pkw ausweichen. Er fuhr da ans äußerste Ende der Fahrbahn. Dort war ein großes Schlagloch, er stürzte und erlitt Verletzungen. – Länge 18 sec

Das Unfallopfer ging leer aus. Der ganze Fall ist unter verkehrsrecht.de nachzulesen.

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