Berlin – Neuköllns streitbarer Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) hat seine Forderung nach Sanktionen beim Kindergeld für Schulschwänzer bekräftigt. „Das Kindergeld ist Teil eines Vertrags: Die Gesellschaft zahlt Eltern Geld als Ausgleich für die Aufwendungen aus der Kindererziehung“, sagte der SPD-Politiker in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr). Wenn dieser Vertrag gebrochen werde, sollten Sanktionen verhängt werden. Er fügte hinzu, dafür müssten die Eltern ihre „Kinder in den Werten der Gesellschaft“ und „zu guten Staatsbürgern“ erziehen.
Buschkowsky forderte ein rasches Handeln: „Fast jeder Intensivtäter hat als Schulschwänzer angefangen“. Schule schwänzen sei ein Regelbruch, der Konsequenzen habe müsse. Er untermauerte seine Forderung mit einer Statistik aus dem Berliner Bezirk Neukölln. Demnach beziehen über 40 Prozent der 18 bis 25jährigen in dem Stadtteil Hartz IV-Leistungen. Von ihnen seien 95 Prozent „objektiv nicht in den Arbeitsmarkt“ integrierbar. Buschkowsky bezeichnete dies als Folge von „laissez-fair“ und einer gesellschaftlichen Einstellung, dieses Problem weitgehend zu ignorieren.
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Saarbrücken/Berlin (DAV). Gerade jetzt, in der dunkler werdenden Jahreszeit, müssen Fußgänger ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht walten lassen. Denn wer in dunkler Kleidung unter Missachtung aller Vorsichtsregeln bei Dunkelheit über die Straße läuft, hat bei einem Unfall keinen Schadensersatzanspruch. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 8. Februar 2011 (AZ: 4 U 200/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
München/Berlin (DAV). Geraten zwei Hunde in Streit und wird eine Besitzerin gebissen, muss sie sich die Gefahr, die von ihrem Hund ausging, zurechnen lassen. Dies ist bei einer Berechnung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen, entschied das Amtsgericht München am 1. April 2011 (AZ: 261 C 32374/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Trier/Berlin (DAV). Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist bereits möglich, wenn der Fahrzeughalter seinen ersten Punkt in Flensburg erhält. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrer nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier am 9. März 2011 (AZ: 1 L 154/11), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Leipzig/Berlin (DAV). Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg „befreit“ werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 3. März 2011 (AZ: 3 C 1.10), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.