08Feb./12

Generalunternehmen haftet für fehlerhaft programmierten Aufzug

 Hamm/Berlin (DAV). Wird bei einer Baumaßnahme ein Aufzug fehlerhaft programmiert und werden dadurch Personen verletzt, haftet grundsätzlich der Generalunternehmer. Das gilt auch dann, wenn er eine andere Firma damit beauftragt hat. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 15. November 2011 (AZ: I-21 U 167/10) gegen eine mit dem Umbau eines Gebäudes zum Hotel beauftragte Generalunternehmerin wegen fehlerhafter Programmierung des installierten Hotelaufzugs.

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall baute die Generalunternehmerin aus dem Ruhrgebiet ein historisches Gebäude in Ostdeutschland zu einem Hotel und Kongresscenter um. Eine Subunternehmerin installierte dort eine Aufzugsanlage. Nach Aufnahme des Betriebes traten aus den Rohrleitungen der Fernwärmeanlage im Untergeschoss große Mengen Heißwasser aus. Aufsteigender Wasserdampf löste Brandalarm aus. Das führte dazu, dass der Hotelaufzug automatisch ins Erdgeschoss fuhr und dort mit geöffneten Türen stehen blieb. Drei Hotelgäste bestiegen den Aufzug und fuhren – wegen eines erneuten Alarms – nicht wie gewünscht in das Ober-, sondern automatisch in das Untergeschoss. Als die Aufzugstür sich öffnete, drang Heißwasser in die Kabine und verletzte die Hotelgäste schwer. Sie zogen sich Verbrennungen dritten Grades zu. Der Versicherer des Hoteliers zahlte den Hotelgästen Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von mehr als 360.000 Euro und verklagte die Generalunternehmerin auf Ersatz dieser Kosten.

Grundsätzlich haftet die Generalunternehmerin, so das Gericht. Die Werkleistung der Generalunternehmerin sei mangelhaft, weil die Aufzugssteuerung nicht sach- und fachgerecht programmiert gewesen sei und nicht den maßgeblichen Regeln der Technik entsprochen habe. Der Aufzug hätte nach der automatischen Fahrt infolge des Brandalarms im Erdgeschoss mit offenen Türen stehen bleiben müssen und sich nicht mehr in Bewegung setzten dürfen.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

08Feb./12

Wenn die Ware einen Makel hat …

 München/Berlin (DAV). Ein Käufer einer mangelhaften Sache muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. Er darf sich ansonsten nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 26. Juli 2011 (AZ: 274 C 7664/11) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Der Käufer einer Einbauküche stellte nach dem Kauf fest, dass eine Tür klemmte. Aus diesem Grund behielt er vom Gesamtkaufpreis in Höhe von 2.999 Euro 671 Euro zurück. Das Einrichtungshaus war bereit, die Tür zu reparieren. Ein Jahr lang versuchten Mitarbeiter des Einrichtungszentrums, einen Termin mit dem Kunden zu vereinbaren. Dieser sagte jedoch sämtliche Termine ab und meldete sich entgegen seiner Versprechungen auch nicht mehr. Daraufhin verlangte das Möbelhaus die Zahlung des Restkaufpreises, die der Käufer verweigerte.

Die Klage des Möbelhauses war erfolgreich. Dem Käufer stehe kein Zurückbehaltungsrecht mehr zu – also das Recht, einen Teil des zu zahlenden Betrags oder den gesamten Betrag zurückzuhalten. Zwar könne sich der Käufer einer mangelhaften Ware gegenüber dem Verkäufer auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen, erläuterten die Richter. Indem der Käufer im vorliegenden Fall die Nachbesserungstermine nicht eingehalten habe, habe er sich jedoch selbst nicht vertragstreu verhalten. Er habe es dem Möbelhaus nämlich unmöglich gemacht, den Mangel zu beseitigen.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

07Feb./12

O-Töne + Magazin: Sterne des Sports verliehen

 Der Große Stern des Sports geht an die Märkische Turn-Gemeinde Essen-Horst: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat damit heute in Berlin den Verein für sein Engagement bei der Integration von Migranten geehrt. In der Abteilung „United Sports“ versuchen Jugendliche aus sieben Ländern beim Fußball und Boxen, aber ebenso bei Museumsbesuchen und Kanu-Touren ihre Aggressionen abzubauen. Trainer Sebastian Tlatlik:

O-Ton: 24 sec.

Die Sterne des Sports wurden bereits zum achten Mal seit 2004 verliehen, damit soll die ehrenamtliche Arbeit der deutschen Sportvereine gewürdigt werden.

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Magazin: Sterne des Sports
Mit den Sternen des Sports werden Vereine für ihr soziales Engagement im Breitensport geehrt. In diesem Jahr hatten es 18 Sportvereine bis zur Endausscheidung nach Berlin geschafft. Nicht die sportliche Höchstleistung, sondern der gesellschaftliche Einsatz bei der Jugendarbeit, der Integration und Gleichstellung wird mit diesem Preis belohnt.

Beitrag.

Drei Vereine standen auf der Bühne – und blickten erwartungsvoll zur Kanzlerin. Aber entgegen dem Protokoll wollte Angela Merkel lieber zunächst dem Drittplatzierten gratulieren und so die Spannung bis zur Nummer 1 erhöhen:

O-Ton:

Der Moderatorin standen die gegelten Haare noch mehr zu Berge:

O-Ton:

Für die Vereine war es Spannung pur: Denn jeder leistet tolle Arbeit – kreativ und innovativ, sagte Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes:

O-Ton:

Seit 2004 unterstützt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken die „Sterne des Sports“ – bis zu 10.000 Euro sind für den siegreichen Verein drin. Verbandspräsident Uwe Fröhlich:

O-Ton:

Gewonnen hat schließlich die Märkische Turn-Gemeinde Essen-Horst – für sein Engagement bei der Integration von Migranten geehrt, mit Fußball und Boxen, aber auch mit Museumsbesuchen und Kanu-Touren. Trainer Sebastian Tlatlik:

O-Ton:

Die Kanzlerin – sonst eher in Sachen Eurorettung und Europa unterwegs – genoss sichtlich den Termin. Allerdings stellte sie auch klar: Mit der Verleihung der Sterne des Sports drückt sich auch ihre Wertschätzung für die vielen ehrenamtlichen Vereine in Deutschland aus:

O-Ton:

Absage

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Download O-Ton-Paket Katja Pausch Trainerin Sportclub DHfK Leipzig 3 Platz

Download O-Ton-Paket Martin Eckl Trainer Sportvereinigung Ahorn 1910

Download O-Ton-Paket Sebastian Tlatlik Trainer Märkische Turngemeinde Horst 1881 Essen Horst

Download O-Ton-Paket Angela Merkel

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06Feb./12

O-Ton: Der Sturz nach dem Kirchenkonzert

 Stürzt die Besucherin eines Kirchenkonzerts auf einer Treppe, muss die Kirchengemeinde keinen Schadensersatz zahlen, wenn sie die Treppe ausreichend sicher gestaltet hat. Denn: Besucher müssten eine Treppe auch aufmerksam benutzen. Geklagt hatte eine Frau, die nach einem Sturz über 10.000 Schmerzensgeld und Schadensersatz haben wollte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat entschieden: Grundsätzlich muss, wer eine Treppe benutzt, selbst aufpassen, dass einem nichts passiert. Nur bei groben Verstößen, in diesem Fall gegen die Verkehrssicherungspflicht, haftet dann – in diesem Fall – die Kirchengemeinde. Das wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn Treppenstufen lose gewesen wären oder einen hohen Niveauunterschied gehabt hätten. Das alles war hier nicht der Fall, sie hat die Treppe auf eigene Verantwortung genutzt. es gab ganz normales Pflaster, was ein bisschen uneben war, aber noch im normalen Bereich. Deshalb hatte sie hier keine Ansprüche. – Länge 27 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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06Feb./12

O-Ton: Generalunternehmen haftet für fehlerhaft programmierten Aufzug

 Einen bizarren Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden: Bei Umbauten eines Hotels war der Aufzug fehlerhaft programmiert worden. Der Lift reagierte nicht auf die Wünsche der Fahrgäste, sondern fuhr ungebremst in den Keller. Dort öffnete sich die Tür – wegen eines Unfalls strömte heißes Wasser aus der Fernwärmeanlage in den Aufzug und verletzte die Fahrgäste schwer. Der Generalunternehmer muss für Schadensersatz zahlen, entschied das Gericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Er ist in den Keller gefahren, wobei sich dann die Insassen an kochendem Wasser verletzt und verbrüht haben. Nun ging es um die Frage: Wer haftet – der Subunternehmer oder der Generalunternehmer? Das Gericht hat gesagt: Der Generalunternehmer muss dafür einstehen, was der Subunternehmer gemacht hat. Hier ist ein fehlerhafter Aufzug eingebaut worden, er muss also für den Schaden aufkommen und in dem Fall auch Schmerzensgeld bezahlen. – Länge 20 sec.

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