Hamm/Berlin (DAV). Wird bei einer Baumaßnahme ein Aufzug fehlerhaft programmiert und werden dadurch Personen verletzt, haftet grundsätzlich der Generalunternehmer. Das gilt auch dann, wenn er eine andere Firma damit beauftragt hat. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 15. November 2011 (AZ: I-21 U 167/10) gegen eine mit dem Umbau eines Gebäudes zum Hotel beauftragte Generalunternehmerin wegen fehlerhafter Programmierung des installierten Hotelaufzugs.
In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall baute die Generalunternehmerin aus dem Ruhrgebiet ein historisches Gebäude in Ostdeutschland zu einem Hotel und Kongresscenter um. Eine Subunternehmerin installierte dort eine Aufzugsanlage. Nach Aufnahme des Betriebes traten aus den Rohrleitungen der Fernwärmeanlage im Untergeschoss große Mengen Heißwasser aus. Aufsteigender Wasserdampf löste Brandalarm aus. Das führte dazu, dass der Hotelaufzug automatisch ins Erdgeschoss fuhr und dort mit geöffneten Türen stehen blieb. Drei Hotelgäste bestiegen den Aufzug und fuhren – wegen eines erneuten Alarms – nicht wie gewünscht in das Ober-, sondern automatisch in das Untergeschoss. Als die Aufzugstür sich öffnete, drang Heißwasser in die Kabine und verletzte die Hotelgäste schwer. Sie zogen sich Verbrennungen dritten Grades zu. Der Versicherer des Hoteliers zahlte den Hotelgästen Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von mehr als 360.000 Euro und verklagte die Generalunternehmerin auf Ersatz dieser Kosten.
Grundsätzlich haftet die Generalunternehmerin, so das Gericht. Die Werkleistung der Generalunternehmerin sei mangelhaft, weil die Aufzugssteuerung nicht sach- und fachgerecht programmiert gewesen sei und nicht den maßgeblichen Regeln der Technik entsprochen habe. Der Aufzug hätte nach der automatischen Fahrt infolge des Brandalarms im Erdgeschoss mit offenen Türen stehen bleiben müssen und sich nicht mehr in Bewegung setzten dürfen.
Informationen: www.anwaltauskunft.de
München/Berlin (DAV). Ein Käufer einer mangelhaften Sache muss dem Verkäufer die Möglichkeit geben, diesen Mangel zu beheben. Er darf sich ansonsten nicht auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 26. Juli 2011 (AZ: 274 C 7664/11) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.
Der Große Stern des Sports geht an die Märkische Turn-Gemeinde Essen-Horst: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat damit heute in Berlin den Verein für sein Engagement bei der Integration von Migranten geehrt. In der Abteilung „United Sports“ versuchen Jugendliche aus sieben Ländern beim Fußball und Boxen, aber ebenso bei Museumsbesuchen und Kanu-Touren ihre Aggressionen abzubauen. Trainer Sebastian Tlatlik:
Stürzt die Besucherin eines Kirchenkonzerts auf einer Treppe, muss die Kirchengemeinde keinen Schadensersatz zahlen, wenn sie die Treppe ausreichend sicher gestaltet hat. Denn: Besucher müssten eine Treppe auch aufmerksam benutzen. Geklagt hatte eine Frau, die nach einem Sturz über 10.000 Schmerzensgeld und Schadensersatz haben wollte.