Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

16März/09

O-Ton: Garantie gegen Durchrosten

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dann ist es so, dass auch nicht jeder Rostbefall, der sichtbar ist, davon erfasst wird, denn es heißt ja schon „Durchrostung“. Und unter Durchrostung sind erheblich Schäden zu verstehen, korrosionsbedingte Schäden. Aber nicht jeder Rost, der außen auf dem Lack nach ein paar Jahren sichtbar wird, wird davon umfasst. – Länge 18 sec.

In dem Fall wollte ein Kläger vier Jahre nach dem Autokauf die Garantie von 30 Jahren gegen „Durchrostung von innen nach außen“ in Anspruch nehmen. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.

 

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16März/09

O-Ton + Magazin: Radler überholt anfahrenden Bus

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

Der Radfahrer wollte Schadensersatz und Schmerzensgeld, verlor aber in zwei Instanzen. Die Begründung der Richter: Grundsätzlich haben öffentliche Verkehrsmittel Vorrang, wenn ein Bus blinkt, dürfen dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, egal ob Auto- oder Radfahrer, nicht mehr überholen. Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de.

 

Magazin: Radfahrer überholt anfahrenden Bus – Schuld an Unfall

Anmoderation: Ein Busfahrer muss beim Anfahren von der Haltestelle nicht auf einen Radfahrer warten, der ihn überholen möchte, wenn sich der Radler noch etwa ein bis zwei Fahrzeuglängen hinter dem Heck des Busses befindet. So hat das
Kammergericht Berlin entschieden.

Text:

Die Situation war ziemlich eindeutig, beschreibt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Radfahrer hat einen Bus, nachdem der schon zum Ausscheren angesetzt hatte, überholt und war kurz vor dem Bus wieder eingeschert und dabei stieß er mit dem Bus zusammen und wurde verletzt. – Länge 13 sec.

O-Ton: SFX

Der Radfahrer klagte nun auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht scheiterte er – und zog weiter in die nächste Instanz. Doch auch hier zog der Radler den Kürzeren:

O-Ton: Das Urteil wurde so begründet, dass der Radfahrer – wenn er schon den Bus überholt – nicht so kurz vor ihm wieder einscheren dürfen, weil der Bus sich beim Ausfahren befand. Er hatte nicht nur den Blinker gesetzt, dass er ausschert, sondern er war schon dabei. Es ist schon fraglich gewesen, ob der Radfahrer überhaupt zum Überholen hätten ansetzen dürfen. Keinesfalls hätte er so kurz vor dem Bus wieder einscheren dürfen, so dass ein Unfall durch das Verhalten des Radfahrers nicht zu vermeiden war, da öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. – Länge 28 sec.

Moment – da wollen wir doch noch mal nachfragen: Öffentliche Verkehrsmittel haben Vorfahrt? In dieser Situation ja, erklärt Bettina Bachmann:

O-Ton: Grundsätzlich ist es so, dass öffentliche Verkehrsmittel Vorrang haben. D.h. wenn ein Bus den Blinker setzt zum Ausscheren, hat der dahinter fahrende Verkehrsteilnehmer, sei es jetzt ein Autofahrer oder ein Radfahrer, nicht mehr zum Überholen anzusetzen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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16März/09

O-Ton: Radler über Hindernisse auf eigene Verantwortung

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Das Amtsgericht München hat gesagt: Nein, es war kein zusätzliches Warnschild auf dem Bürgersteig notwendig, um darauf aufmerksam zu machen, dass hier ein Schlauch liegt. Weil allein dadurch, dass der Schlauchwagen da stand, es schon so auffällig war, dass die Radfahrerin ihre Geschwindigkeit, ihr Verhalten an die Situation hätte anpassen müssen. – Länge 19 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de

 

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06März/09

Wochenrückblick: Althaus tritt wieder an

Markus Hurek, stellvertretender Chefredakteur des Politikmagazins Cicero, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie haben Sie den Fall Althaus aufgenommen?
2. Wie sehen Sie die nun die politische Rolle des CDU-Politikers?
3. Und ein Import – wie damals Bernhard Vogel – wäre keine Alternative?

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04März/09

O-Ton: „Betreten auf eigene Gefahr“ auch im Wald

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der Betroffene fuhr mit seinem Fahrrad auf einem Waldweg. Er kam zu einer Stelle, an der sich der Waldweg verengte und in einer breit angelegten Treppe mündete. Er fuhr aber über die Treppe rüber, stürzte und hat sich mehrere Verletzungen zugezogen. Er wollte dann vom Waldbesitzer den Schadensersatz und Schmerzensgeld von insgesamt 6.500 Euro. – Länge 18 sec

Weder vom Landgericht noch vom Oberlandesgericht bekam der Radler Recht. Beide Instanzen urteilten: Den Waldbesitzer trifft keine Schuld an dem Unfall. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de.

 

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