Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

18Aug./11

Kollegengespräch: Wie Gamer an die Wand gespielt werden

 Die Spielemesse Gamescom in Köln zeigt nicht nur die neuesten Trends, sondern auch die neuesten Gefahren bei Onlinespielen. Neben den Zugangsdaten zu Bankkonten und Passwörtern für soziale Netzwerke werden Angriffe auf Spieler immer beliebter. Denn mit den geklauten Daten lässt sich bares Geld verdienen.
Christian Funk ist Virenanalyst bei Kaspersky Lab. Er antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie sind die aktuellen Zahlen?
2. Welche Spiele sind hauptsächlich betroffen?
3. Wie wird dann Geld verdient?

Abmoderation: Die Empfehlung der Experten lautet daher: Nicht auf Mails von Unbekannten reagieren, Software nur aus bekannten Quellen installieren und den Rechner mit aktuellen Antivirussoftware sowie Firewall schützen. Mehr dazu unter Kaspersky.de.

Kollegengespräch

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(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

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Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

18Aug./11

O-Ton + Magazin: Warum ein Grünstreifen ein Seitenstreifen ist ….

 Mit der Frage, was ein Seitenstreifen ist, hatte sich das Amtsgericht Schmallenberg zu befassen. Es ging darum, ob Grünstreifen neben der Straße, die nicht als Verkehrsflächen genutzt werden, Seitenstreifen sind oder nur Mehrzweckstreifen und Standspuren. Alles klar? – Dabei ging es nur um die Frage, ob ein Autofahrer falsch geparkt hat. Nicht ganz unwesentlich, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ja, das ist eigentlich schon ein Stück aus dem juristischen Raritätenkabinett. Denn der Richter hat hergeleitet, was ein Seitenstreifen ist. Es handelt sich hierbei ja um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus „Seiten“ und „Streifen“. – Länge 12 sec.

Und der Richter kam zu dem Schluss: Der Autofahrer muss zahlen, denn er habe auf einem Seitenstreifen geparkt. Unter verkehrsrecht.de ist das ausführlich nachzulesen.

O-Ton zum Download


Magazin: Warum ein Grünstreifen ein Seitenstreifen ist ….

Es ist ein Stück aus dem „juristischen Raritätenkabinett“… Mit der Frage, was ein Seitenstreifen ist, hatte sich das Amtsgericht Schmallenberg zu befassen. Es ging darum, ob Grünstreifen neben der Straße, die nicht als Verkehrsflächen genutzt werden, Seitenstreifen sind oder nur Mehrzweckstreifen und Standspuren. Alles klar? – hier ist der ganze Fall ….

Beitrag:

Es klingt kompliziert – dabei ging es nur um die Frage, ob ein Autofahrer falsch geparkt hat. Nicht ganz unwesentlich, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Weil es ja auf dem Seitenstreifen teilweise Park- und Halteverbotsregeln gibt, aber auf Grünstreifen und Grünflächen diese Vorschriften nicht gelten. – Länge 8 sec.

Und genau in solch einer rechtlichen Grauzone hatte sich ein Autofahrer erdreistet, seinen Wagen zu parken. Prompt bekam er ein Knöllchen – Höhe fünf Euro – weil er angeblich auf dem Seitenstreifen geparkt hatte. Und geriet bei seiner Klage dagegen an einen ganz besonderen Amtsrichter:

O-Ton: Ja, das ist eigentlich schon ein Stück aus dem juristischen Raritätenkabinett. Denn der Richter hat hergeleitet, was ein Seitenstreifen ist. Es handelt sich hierbei ja um ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus „Seiten“ und „Streifen“. – Länge 12 sec.

Und jetzt – Zitat aus dem Urteil – Im Verkehrsrecht tauche der Begriff des Streifens mehrfach auf. So gebe es Fahrstreifen, Sperrstreifen, Parkstreifen und Zebrastreifen. Gerade die „Zebrastreifen“ seien wichtig, um zu zeigen, dass nicht allein der strenge Wortlaut, sondern der allgemeine Sprachgebrauch zugrunde zu legen sei: „Nach dem reinen Wortlaut könnte man davon ausgehen, es handele sich um einen Reitstreifen für Zebras, während der Zebrastreifen jedoch tatsächlich Fußgängern Vorrang gewährt“, so das Gericht.

O-Ton: SFX

Grünflächen könnten in der Tat keine Streifen, also auch keine Seitenstreifen, sein. Jedoch könnten Grünstreifen gleichzeitig auch Seitenstreifen sein, wenn sie befahrbar seien. Der Wortlaut sei also weit auszulegen. Damit handele es sich bei der Stelle, an der der Autofahrer geparkt habe, auch um einen „Seitenstreifen“.

O-Ton: SFX

Alles verstanden? In der Tat schwierig – aber unter verkehrsrecht.de noch einmal ausführlich nachzulesen.
Ach so, die Konsequenz für den Autofahrer? Bettina Bachmann:

O-Ton: Er musste zahlen, ja. – Länge 3 sec.

Aber dafür aber hat er nun eine wissenschaftliche Abhandlung des Gerichts zur deutschen Sprache.

Absage

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18Aug./11

O-Ton: Unfallhelfer haben Anspruch auf Schadensersatz

 Wer anderen bei einem Unfall hilft und dadurch selbst verletzt wird oder einen Schaden erleidet, hat einen Ersatzanspruch gegen die Unfallverursacher. Dies gilt auch dann, wenn er falsch reagiert und die Sachlage objektiv falsch eingeschätzt hat, entschied der Bundesgerichtshof.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Fahrzeug kollidierte mit der Leitplanke und blieb auf dem Seitenstreifen liegen. Ein Autofahrer hinter dem Unfallfahrzeug hielt an, der Fahrer stieg aus, ging zu dem Unfallwagen, sprach mit dem Fahrer, holte aus dem Unfallwagen das Warndreieck und wollte es aufstellen. In dem Moment kam ein anderes Fahrzeug ins Schleudern und verletzte den Unfallhelfer auf dem Seitenstreifen erheblich. – Länge 30 sec.

Informationen, einen Unfalldatenbogen und eine Anwaltssuche findet man bei einem Unfall unter www.schadenfix.de.

O-Ton

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18Aug./11

Kollegengespräch: Mobile Gefahren

 Erinnern Sie sich noch an die Zeiten, als wir per ISDN ins Internet gegangen sind – und Dialer über teure Einwahlnummern für Ärger sorgten? Nach Beobachtungen von Spezialisten setzt sich dieses Szenario derzeit bei Handys fort – da sind es ungewollt verschickte Premium-SMS an teure Hotlines, die die Mobilfunkkunden verunsichern. Aber es gibt noch mehr Gefahren.
Christian Funk ist Virenanalyst bei Kaspersky Lab. Er antwortet auf folgende Fragen:

1. Die Welt wird mobiler – wie ändern sich dadurch die Bedrohungen für iPad, Handy und Co?
2. Wie sind die Trends?
3. Wie schütze ich mich – so wie auf dem PC? Mit Antivirenlösung und Firewall?

Abmoderation: Die Empfehlung der Experten lautet daher: Nicht auf Mails von Unbekannten reagieren, Software nur aus bekannten Quellen installieren und den Rechner mit aktuellen Antivirussoftware sowie Firewall schützen. Mehr dazu unter Kaspersky.de.

Kollegengespräch

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05Aug./11

O-Ton + Magazin: Reisemängel

 Anmoderation: Wird in einem Urlaub auf der Bühne bei einer Parodie über Deutsche der Hitlergruß gezeigt, stellt dies mehr als eine Unannehmlichkeit dar, sondern einen Reisemangel und berechtigt zu Minderung. Das Entfernen einer Sonnenliegenauflage führt dagegen zu keiner Minderung, da kein Mangel vorliegt, wenn der Kläger die Auflage selbst gerade nicht nutzt.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Am vorletzten Tag dieser Reise kam es darüber hinaus zu einem Sketch, wo Grußformeln verschiedener Nationen dargestellt worden sind. Die Deutschen wurden in einem Stechschritt dargestellt und als sie aneinander vorbei liefen, hoben sie den Arm und riefen heil. – Länge 13 sec.

Dieser Sketch fand am vorletzten Tag der Reise statt – nach Auffassung des Gerichts erhielt der Kläger damit für zwei Tage eine Minderung in Höhe von 20 Prozent pro Tag. Insgesamt 34,45 Euro Reisepreisminderung.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download

Magazin: Reisemängel

Anmoderation: Wird in einem Urlaub auf der Bühne bei einer Parodie über Deutsche der Hitlergruß gezeigt, stellt dies mehr als eine Unannehmlichkeit dar, sondern einen Reisemangel und berechtigt zu Minderung. Das Entfernen einer Sonnenliegenauflage führt dagegen zu keiner Minderung, da kein Mangel vorliegt, wenn der Kläger die Auflage selbst gerade nicht nutzt.

Beitrag:

Zuerst war da der Ärger um die Auflage zur Liege: Unser Gast nutzte sie – die Auflage gehörte aber dem Hotel. Und das gab sie kurzerhand weiter, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Hotelmitarbeiter hat die Auflage entfernt und die einem anderen Gast gegeben. Darüber hat sich der Reisende sehr aufgeregt, hat sich in eine 30minütige Diskussion mit dem Hotelangestellten verstrickt – bis er seine Auflage wiederhatte. Darin sah er einen Mangel. – Länge 15 sec.

Also wollte er Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden.

O-Ton: SFX

Und noch etwas trübte den Spaß an den Ferien:

O-Ton: Am vorletzten Tag dieser Reise kam es darüber hinaus zu einem Sketch, wo Grußformeln verschiedener Nationen dargestellt worden sind. Die Deutschen wurden in einem Stechschritt dargestellt und als sie aneinander vorbei liefen, hoben sie den Arm und riefen heil. – Länge 13 sec.

Als der Reisende wieder zu Hause war, verlangte er vom Reiseunternehmen Minderung des Reisepreises, und zwar zehn Prozent des Gesamtreisepreises für das Entfernen der Auflage und 25 Prozent Nachlass vom Gesamtreisepreis für die Unannehmlichkeiten durch den Sketch. Swen Walentowski:

O-Ton: Bei der Sonnenlieg hat das Gericht gesagt: Hier liegt kein Mangel vor. Soweit der Kläger einen Mangel sieht, dass er 30 Minuten diskutieren musste – da hat das Gericht ausgeführt: Zum Diskutieren gehören immer noch zwei! – Länge 12 sec.

Anders beim Sketch: Der habe am vorletzten Tag stattgefunden. Der Kläger sei damit für zwei Tage, und zwar in Höhe von 20 Prozent pro Tag, zu entschädigen – insgesamt 34,45 Euro Reisepreisminderung. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

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