Für manche sind Blitzer-Apps ein Muss! Dabei ist die Rechtslage eindeutig – sie sind verboten. Die Straßenverkehrsordnung schreibt klipp und klar vor, dass Geräte zur Störung der Verkehrsüberwachung tabu sind. Für den Fahrer. Stellt sich die Frage: Und was ist mit dem Beifahrer? Weiter
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O-Ton: Schlafen im Auto
Wen die Müdigkeit einholt und wer sich das Geld für ein Hotel sparen will, schläft im Auto. Das ist nicht verboten. „Nach der Straßenverkehrsordnung ist es unproblematisch, wenn im eigenen Auto übernachtet wird“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Blitzer-Apps auf dem Handy können teuer werden
Wer auf seinem Handy eine Blitzer-App installiert hat und diese während der Fahrt nutzt, riskiert einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 75 Euro. Die Rechtslage ist etwas verzwickt: Man darf die Programm zwar installieren, aber nicht während der Fahrt nutzen. Weiter
O-Ton: Kein Auto mit Solar-Kühlschrank
Wer in seinen Wagen einen Kühlschrank einbaut und ihn über eine Batterie mit Solarstrom speist, muss mit einer Stilllegung des Autos rechnen. Wenn es Zweifel an der Verkehrssicherheit gibt, muss der Betroffene den dennoch mangelfreien Zustand des Fahrzeugs nachweisen. Weiter
O-Ton: Shisha Bar ist keine Gaststätte
Auch wenn Shisha Bars immer beliebter geworden sind – sie können nicht überall eröffnet werden. Wenn Beeinträchtigungen wie verstärkte An- und Abfahren oder Musik sich häufen, ist das anders, als bei normalen Gaststätten, entschied das Landgericht Dortmund. Weiter