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13Juli/12

O-Ton: Auch getarnte Fahrzeuge dürfen Sonderrechte nutzen – müssen aber sorgsam sein

 Auch getarnte Fahrzeuge können Sonderrechte in Anspruch nehmen, das heißt, Verkehrsregeln überschreiten. Aber sie müssen besonders aufpassen, da sie weder Blaulicht noch Martinshorn nutzen. So entschied das Landgericht Bonn in dem Fall, in dem ein Auto der GSG9 beim Überholen einen normalen Wagen berührt hatte. Weiter