Tag Archives: Schutz

21Mai/12

O-Ton + Magazin: Geschwindigkeitsreduzierung zum Uhu-Schutz rechtswidrig

 Üblicherweise kann man sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht wehren und muss, wenn man bei einer Überschreitung erwischt wird, zahlen. In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Aachen klagte eine Autofahrerin jedoch erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße. Denn der Kreis Düren hatte auf diesem Schutz zum Schutz der dort lebenden Uhus maximal 50 Stundenkilometer erlaubt, wo bisher 70 waren.
Ein Fahler des Kreises, so Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Er muss zum Beispiel sagen: Hier ist der Schutz des Uhus, wir haben uns hier gerade Gedanken gemacht: Das ist ein nachtaktives Tier, vielleicht machen wir das nur nachts? Vielleicht machen wir das tagsüber? usw. Er muss also sich Gedanken machen und diese Entscheidung begründen können. Allein: Sich selbst gebunden zu haben über diese Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden, nur damit diese keine Rechtsmittel gegen den Ausbau der Landstraße einlegen – dadurch bindet der Kreis sich und kann sein Ermessen nicht ausüben. Das darf er nicht, er muss nämlich ein Ermessen ausüben können und sich darüber Gedanken machen und auch begründen, mit welcher Geschwindigkeit hier gefahren werden kann. – Länge 30 sec.

Die geblitzte Autofahrerin jedenfalls profitierte von dem Fehler des Kreises. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Geschwindigkeitsreduzierung zum Uhu-Schutz rechtswidrig

Der Uhu gilt als weises Tier – möglicherweise würde er den Kopf schütteln über diesen Fall. Denn zu seinem Schutz war eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vorgenommen worden, die vorher bei 70 km/h. Aber – so entschied die Verwaltungsgerichtsbarkeit: Geschwindigkeitsübertretung ist nicht gleich Geschwindigkeitsübertretung. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag

Oft kann man sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so wehren wie hier und muss, wenn man bei einer Überschreitung erwischt wird, zahlen.

O-Ton: SFX

In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Aachen klagte eine Autofahrerin jedoch erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Landstraße, sagte Swen Walentowski von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins. Denn entscheidend ist – und das ist wichtig – die Straße selbst:

O-Ton: Es kommt immer darauf an, um welche Straßen es sich handelt und wer dafür verantwortlich ist. Sind es Kreisstraßen, ist es der Kreis, bei Bundesstraßen der Bund, bei Landesstraßen das Land. Auf alle immer die Straßenbehörden, die zuständig sind und die legen fest, welche Höchstgeschwindigkeiten gelten. – Länge 17 sec.

In dem Fall war 50 kmh erlaubt – zum Schutz des Uhus – und unsere Autofahrerin war geblitzt worden. Aber, so fand ihr Anwalt heraus, als die Messanlage gebaut worden war, hatten Umweltschützer dem Kreis deutlich gemacht: 50 Stundenkilometer sind das Maximum, sonst klagen wir.

O-Ton: SFX

Dies wollte der Kreis vermeiden – und folgte bedingungslos dem Wunsch der Uhu-Schützer. Aber das darf er nicht, so Rechtsanwalt Swen Walentowski:

O-Ton: Er muss zum Beispiel sagen: Hier ist der Schutz des Uhus, wir haben uns hier gerade Gedanken gemacht: Das ist ein nachtaktives Tier, vielleicht machen wir das nur nachts? Vielleicht machen wir das tagsüber? usw. Er muss also sich Gedanken machen und diese Entscheidung begründen können. Allein: Sich selbst gebunden zu haben über diese Vereinbarung mit den Naturschutzverbänden, nur damit diese keine Rechtsmittel gegen den Ausbau der Landstraße einlegen – dadurch bindet der Kreis sich und kann sein Ermessen nicht ausüben. Das darf er nicht, er muss nämlich ein Ermessen ausüben können und sich darüber Gedanken machen und auch begründen, mit welcher Geschwindigkeit hier gefahren werden kann. – Länge 30 sec.

Die geblitzte Autofahrerin jedenfalls profitierte von dem Fehler des Kreises. Nachzulesen unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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26Sep./11

O-Ton Guilia Siegel: „Raucher werden behandelt wie Hunde“

 Berlin – Schauspielerin und DJane Guilia Siegel beklagt die mangelnde Toleranz von Nichtrauchern gegenüber Rauchern. „Wir werden behandelt wie Hunde“, sagte sie am Montag in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr). Die Moderatorin machte geltend, dass Raucher für ihr Laster vor die Tür gingen oder im Restaurant darauf achteten, ob in ihrer Nähe jemand esse. „Es wäre wichtiger, die Aufklärung zu verstärken, als mit Gesetzen das Rauchen zu verbieten“, meinte Siegel.
Die Schädlichkeit des Rauchens stehe außer Frage. „Ich komme auf die Welt und warte bis ich 18 bin, damit ich wählen kann, damit ich offiziell Alkohol trinken kann, damit ich rauchen kann. Und dann wird es mir wieder verboten?“, fragte Siegel.

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Ohne Nikotin weltweit bis zu 30 Prozent weniger Krebsfälle

Berlin – Durch konsequentes Nichtrauchen könnte nach Ansicht von Medizinern die Zahl der weltweiten Krebserkrankungen um 25 bis 30 Prozent sinken. „Die Häufigkeit von Lungenkrebs könnte um 85 bis 90 Prozent gesenkt werden, wenn aktiv und passiv nicht geraucht werden würde“, sagte Prof. Eckart Laack, Chef des Ambulante Krebszentrums Hamburg, am Montag in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“ (Ausstrahlung am Montagabend um 23.30 Uhr).
Der Mediziner plädierte für einen deutschlandweit einheitlichen Nichtraucherschutz. „Unter freiem Himmel könne gern geraucht werden.“

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09Juni/11

Mangelnder Versicherungsschutz bei Geldtransporten

 Berlin (DAV). Werttransport-Unternehmen werden nicht nur von Banken in Anspruch genommen, sondern auch von vielen anderen Kaufleuten, wie z. B. Inhabern von Supermärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften. Der Transport von Geld ist absolute Vertrauenssache, und natürlich sollte ein etwaiger Verlust durch eine Versicherung abgedeckt sein. Aber was passiert, wenn das Werttransport-Unternehmen sich selbst an dem Geld bereichert?

„Eine erste Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) im Zusammenhang mit der Insolvenz der Heros-Gruppe zeigt, dass hier erhebliche nicht abgesicherte Risiken bestehen. Wenn es ganz schlimm kommt, ist der Kaufmann der Dumme“, erläutert Rechtsanwalt Arno Schubach, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

In dem Urteil vom 25. Mai 2011 (AZ: IV ZR 117/09) hat der BGH entschieden, dass der Transportversicherer keine Zahlung leisten muss. Da die Heros-Gruppe insolvent ist, bleibt der Auftraggeber des Transportes auf dem Schaden sitzen. „Wie so oft sind Details entscheidend“, erklärt Schubach weiter. Im konkreten Fall war die Unterschlagung des überlassenen Bargeldes versichert. Das Werttransport-Unternehmen hatte dieses auf ein eigenes Konto eingezahlt und dann die Weiterleitung auf das Konto des Auftraggebers unterlassen. Da die Einzahlung auf ein eigenes Konto nach dem Transportvertrag zulässig war, lag in diesem Vorgang keine Unterschlagung. Die nachfolgend unterbliebene Weiterleitung war zwar vertragswidrig, aber nach dem Text des Versicherungsvertrages nicht mit versichert.

Da ähnliche Vertragsgestaltungen nicht unüblich sind, sieht Schubach für alle Kaufleute, die sich der Dienste von Werttransport-Unternehmen bedienen, dringenden Klärungsbedarf. Transportvereinbarung und Versicherungsvertrag sollten auf solche Lücken überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. „Dies gilt umso mehr, als Versicherer nach der Heros-Pleite die Versicherungsbedingungen erheblich zu Lasten der Versicherten geändert haben. Häufig besteht überhaupt kein Versicherungsschutz mehr bei vorsätzlichem Handeln des Werttransport-Unternehmens“, so Schubach.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.