Wenn der Autohändler einen Re-Import verschweigt, dann ist noch keine arglistige Täuschung. So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken. In dem Fall hatte eine Frau einen gebrauchten Porsche von einem privaten Verkäufer gekauft. Weiter
Wenn der Autohändler einen Re-Import verschweigt, dann ist noch keine arglistige Täuschung. So entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken. In dem Fall hatte eine Frau einen gebrauchten Porsche von einem privaten Verkäufer gekauft. Weiter