Behörden dürfen auch von Radfahrern, die keinen Führerschein besitzen, nach Trunkenheitsfahrten ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Weiter
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O-Ton + Magazin: Nutzungsausfall auch für Fahrrad
Die Kehrseite von Spritsparen, gesunder Bewegung und eingesparten Parkgebühren ist – es gibt auch mehr Unfälle mit Radlern. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Da ja immer mehr Leute jetzt mit Fahrrad zur Arbeit fahren, kommt es auch vor, dass ihr Fahrrad aufgrund eines Unfalls beschädigt wird. Da hat jetzt das Landgericht Lübeck entschieden, dass dann, wenn Ihr Fahrrad zur Reparatur ist, Sie für die Zeit einen Nutzungsausfall verlangen können. Der sparsame Geschädigte wird nicht mehr länger bestraft, dass er ein Fahrrad fährt und kein Auto – also sollte ihm auch, genauso wie dem Autofahrer, ein Nutzungsausfall zustehen. – Länge 27 sec.
Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Nutzungsausfall auch für Fahrrad
Achtung Radfahrer – das ist ein wichtiger Tipp: Wenn ein Fahrrad durch einen Unfall beschädigt wird und repariert werden muss, dann kann man – wie bei einem Auto – Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung verlangen. Also: Der Unfallgegner muss, wenn er dann schuld ist, die Kosten für Reparatur und Ersatz übernehmen. Hier ist der ganze Fall:
Beitrag
Gerade jetzt werden immer mehr Fahrräder aus den Kellern geholt, Deutschland tritt in die Pedale!
O-Ton: SFX
Die Kehrseite von Spritsparen, gesunder Bewegung und eingesparten Parkgebühren ist allerdings – es gibt auch mehr Unfälle mit Radlern. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Da ja immer mehr Leute jetzt mit Fahrrad zur Arbeit fahren, kommt es auch vor, dass ihr Fahrrad aufgrund eines Unfalls beschädigt wird. Da hat jetzt das Landgericht Lübeck entschieden, dass dann, wenn Ihr Fahrrad zur Reparatur ist, Sie für die Zeit einen Nutzungsausfall verlangen können. – Länge 20 sec.
So war es auch in dem Fall. Und wie das Leben so spielt, war der Geschädigte ein Mann, der eigentlich mit Autos sein Geld verdient.
O-Ton: SFX
O-Ton: Der Inhaber einer Autovermietungsfirma, der selber zur Arbeit nicht mit dem Auto, sondern mit dem Fahrrad fuhr, wurde in einen Unfall – unschuldig – verwickelt und das Fahrrad wurde beschädigt. – Länge 10 sec.
Das Rad des Autovermieters kostete immerhin 4.000 Euro, die Reparatur lag ebenfalls im vierstelligen Bereich – und war kompliziert. Insgesamt zog sich alles über sieben Wochen hin.
O-Ton: SFX
Nachdem das Amtsgericht die Klage des Radlers noch abgewiesen hatte, hatte er beim Landgericht Erfolg: Natürlich muss der Mann den Nutzungsausfall ersetzt bekommen. Und: Es ist völlig unerheblich, ob er mit dem Auto oder dem Fahrrad zur Arbeit fahre. Bettina Bachmann empfiehlt daher:
O-Ton: Ja, auf alle Fälle würde ich den Nutzungsausfall geltend machen. Denn es ist auch so: Der sparsame Geschädigte wird nicht mehr länger bestraft, dass er ein Fahrrad fährt und kein Auto – also sollte ihm auch, genauso wie dem Autofahrer, ein Nutzungsausfall zustehen. – Länge 13 sec.
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Absage.
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O-Ton + Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise
Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war, weil er Vorfahrt hatte. So entschied das Oberlandesgericht München.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.
O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise
Anmoderation: Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag:
Generell sollte Radfahrer immer mit einem Helm unterwegs sein:
O-Ton: Es ist erstens gefährlich, ohne Helm zu fahren, es schützt den eigenen Kopf und manchmal auch den eigenen Geldbeutel. – Länge 7 sec.
… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und gerade beim Geldbeutel gibt es ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München:
O-Ton: SFX
In dem Fall war ein Radfahrer ohne Helm mit seinem Rennrad unterwegs. Er fuhr auf einem als Geh- und Radweg gekennzeichneten Weg und hatte zwar Vorfahrt, er stieß aber trotzdem mit einem VW-Bus zusammen. Der Radler verletzte sich erheblich, unter anderem am Kopf – und wollte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld.
O-Ton: SFX
Doch die Richter entschieden: 40 Prozent des gesamten Schadens muss der Radfahrer mittragen – trotz Vorfahrt habe er eine Mitschuld. Bettina Bachmann:
O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.
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O-Ton: Eltern haften nicht immer!!
Eltern haften nicht immer für die Schäden ihrer Sprösslinge. Wenn beispielsweise ein fünfjähriges, im Radfahren geübtes, Kind ein Stück Weg alleine fährt und dann ein Auto zerschrammt wird, müssen die Eltern nicht zahlen. So entschied das Amtsgericht München.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Die Richter haben entschieden, dass man ein Kind, das fünf Jahre alt ist und schon seit zwei Jahren Fahrrad fährt und die Strecke kennt, denn es war der Weg zum Kindergarten, auch einmal ein kleines Stück unbeaufsichtigt fahren lassen muss. In dem Fall war es so, die Mutter fuhr hinter dem Kind – es hatte den Abstand von ein paar Metern. Außerdem wurde auch noch festgestellt, dass das Fahrrad beim Getümmel vor dem Kindergarten umgefallen ist. Und kein Elternteil ist verpflichtet, das Fahrrad vor dem Kindergarten festzuhalten. – Länge 27 sec.
Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.
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O-Ton + Magazin: Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe
Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads auf frischer Tat ertappt, da ihn eine Überwachungskamera eines nahegelegenen Computerladens die ganze Zeit filmte und auch alle Details aufzeichnete, wie er ein Fahrrad gestohlen hat. Und der Inhaber des Computerladens hat das Video auf YouTube eingestellt, so dass breite Bevölkerungskreise die Tat verfolgen konnten. – Länge 20 sec.
Der Film wurde ein Renner im Netz, der Mann stellte sich schließlich – und bekam eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Begründung: Das Video und Medienberichte darüber können als strafmildernd angesehen werden.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
Magazin: Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe
Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.
Beitrag.
Es war ein ganz skurriler Fall, den die Richter da entscheiden mussten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads auf frischer Tat ertappt, da ihn eine Überwachungskamera eines nahegelegenen Computerladens die ganze Zeit filmte und auch alle Details aufzeichnete, wie er ein Fahrrad gestohlen hat. Und der Inhaber des Computerladens hat das Video auf YouTube eingestellt, so dass breite Bevölkerungskreise die Tat verfolgen konnten. – Länge 20 sec.
Der Film wurde ein Renner im Netz, 1.000-fach angeklickt. Verschiedene Medien berichteten auch darüber.
O-Ton: Sogar die eigene Tochter des Mannes hat ihren Vater auf Youtube erkannt und ihn mit seiner Tat konfrontiert. Der Dieb fühlte sich daraufhin so unwohl in seiner Haut, dass er sich der Polizei gestellt hat, um der Ermittlung dann auch zuvor zu kommen. – Länge 16 sec.
Der Fall landete dann schnell vor dem Amtsgericht – allerdings bei der Strafe drückten die Richter ein Auge zu. Eine Geldstrafe von 1.800 Euro – denn bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht auch die Prangerwirkung des Videos und die darauf basierenden Medienberichte als strafmildernd. Bettina Bachmann:
O-Ton: Man meinte, der Mann habe ja einiges schon erdulden und erleiden müssen, dadurch, dass das Video ja auf Youtube eingestellt worden sei. – Länge 6 sec.
Übrigens: Die Überwachungskamera musste schließlich anders eingestellt werden, sie zeigte zu viel vom Straßengeschehen. Dies sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.
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