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12Feb./25

O-Ton: Scheidungsantrag: „Die Ehe ist gescheitert“ reicht nicht aus

Ein Scheidungsantrag muss so präzise und detailliert sein, dass sich das Gericht davon überzeugen kann, dass die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben sind. In dem Fall hatte das Kammergericht Berlin den Satz moniert: „Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert.“ Auch die Frau werde der Scheidung zustimmen. Das reicht nicht, so die Entscheidung. Weiter