O-Ton: Unfall eines Kindes beim Überqueren der Straße nach dem Aussteigen

Eine Haftpflichtversicherung für Autos muss nicht für den Unfall eines Kindes zahlen, das nach dem Aussteigen die Straße überquert und dabei verletzt wird. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. Die Mutter des Kindes haftet persönlich aus ihrer elterlichen Aufsichtspflicht – nicht jedoch der Versicherer.

In dem Fall war ein Sechsjähriger aus dem geparkten Wagen seiner Mutter ausgestiegen und gegen ein langsam fahrendes Auto gerannt. Dabei wurde er verletzt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das war ja quasi wie Fußgänger, weil das Auto war schon geparkt war. Die Fahrertür war zu, das Auto war aus, also die Fußgänger. Und wandte sich an den Versicherer der Mutter und an die Mutter selber. Da hat das Gericht gesagt, ja der Versicherer ist hier nicht regresspflichtig, sondern allein die Mutter wegen eines Verstoß gegen ihre Aufsichtspflicht. – Länge 20 sec.

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