Eine Anwohnerin hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, einen bestimmten Supermarkt in ihrer Nähe nutzen zu dürfen. Das hat das Amtsgericht München entschieden, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt. Die Klage einer 77-jährigen Frau, die gegen ein Hausverbot in einem Supermarkt in ihrem Wohnhaus geklagt hatte, wurde abgewiesen.
Die Dame hatte das Hausverbot bekommen, weil sie andere Kunden beleidigt hatte oder sich wiederholt Waren an der Frischetheke aufschneiden lassen und dann nicht gekauft hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Sie hat andere Kunden bepöbelt, hat die Mitarbeiter belästigt und Ware sich aufschneiden lassen und dann wieder ins Regal zurück gelegt. Das sind keine schönen Sachen. Wer so um Aufmerksamkeit bettelt, muss überlegen, ob er dann keine Aufmerksamkeit mehr bekommt – sondern ein Hausverbot. – Länge 13 sec.
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