O-Ton: Nach fiktiver Abrechnung kein Anspruch auf Löschung in der Versicherer-Datenbank

Ein Fahrzeughalter kann nicht verlangen, dass der Schaden im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) gelöscht wird. Dafür müsste er nach einer fiktiven Abrechnung eine vollständige und fachgerechte Reparatur nachvollziehbar darlegen oder nachweisen.

Dies entschied das Landgerichts München I.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de, was braucht es für Beweise?:

O-Ton: Konkrete Angaben, welche Arbeiten überhaupt durchgeführt worden sind. Ob man wirklich anhand des Gutachten die Arbeitsschritte gemacht hat. Die sechs Fotos von außen von der Karosserie reichen nicht aus, um eine tatsächliche Reparatur nachzuweisen. Das ist ja nur das äußere Erscheinungsbild. – Länge 16 sec

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