O-Ton + Kollegengespräch: Kein Schadensersatz wegen verbrannter Füße in der Sauna

Wer sich beim kurzen Stehen auf dem Saunaboden die Füße verbrennt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Saunabetreiber, entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte sich ein Besucher beim Stehen in der Sauna Verletzungen zugezogen und wollte ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro. Bekam er aber nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dann hat das Gericht überlegt, was ist denn eigentlich mal normal? In die Sauna gehen, sich hinlegen, hinsetzen, aufstehen und rausgehen. Normal ist es nicht, zwei Minuten dort zu stehen. Deshalb ist es ein untypisches Verhalten und deshalb hat er sich hier selbst geschädigt. Der Betreiber der Sauna haftet nicht. – Länge 18 sec

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Kollegengespräch: Kein Schadensersatz wegen verbrannter Füße in der Sauna

Wer sich beim kurzen Stehen auf dem Saunaboden die Füße verbrennt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Saunabetreiber, entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte sich ein Besucher beim Stehen in der Sauna Verletzungen zugezogen und wollte ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro. Bekam er aber nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war der Fall genau?
2. Wie haben die Richter das Urteil begründet?

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