Ein Eigentümer kann auf seinem Privatweg Bodenschwellen anbringen. Hat jemand anderes noch ein Nutzungsrecht an dem Weg, muss der mit den Hindernissen leben. So entschied das Kammergericht Berlin in einem Nachbarschaftsstreit. Zuvor war der Weg rund 20 Jahre ohne Bodenschwellen befahrbar.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Natürlich gibt’s hier ein Wegerecht. Also beispielsweise das Haus ist dahinter und er hat Wegerecht zum Haus dahinter, er darf den Weg nutzen. Das kann er aber auch, wenn Bodenschwellen da montiert worden sind. Wenn der Eigentümer des Weges sagt: Ich möchte hier den Verkehr verlangsamen. Ich möchte Bodenschwellen einfügen, das beeinträchtigt nicht das Nutzungsrecht als Weg. Generell er kann ihn noch nutzen und er hat das hinzunehmen. – Länge 22 sec
Informationen. www.anwaltauskunft.de