Category Archives: Recht

02Juli/09

Mieter zu Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet

Der Vermieter eines Einfamilienhauses wollte sich einen Energiepass ausstellen lassen. Hierzu ist es erforderlich, die Verbrauchswerte der letzten Jahre zu benennen. Da die Mieter die jeweiligen Kosten mit dem Energielieferanten selbst abrechneten, wäre es für den Vermieter der einfachste Weg gewesen, diese von den Mietern zu erfahren. Diese weigerten sich aber unter Hinweis auf den Datenschutz. So klagte der Vermieter.

Und bekam Recht: Die Mitteilung der Verbrauchsdaten sei eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, so das Gericht. Ein datenschutzrechtliches Problem durch Preisgabe persönlicher Daten ergebe sich nicht. In einer Vielzahl von Fällen würden Vermieter die Verbrauchswerte der Mieter selbst ermitteln und diese im Wege der Nebenkosten mit den Mietern abrechnen.

Weitere Informationen rund ums Mietrecht und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net.

02Juli/09

Bei Wohnrecht auch Besuchsrecht

Als man sich noch gut war, übertrug der Vater das Eigentum an dem Wohnanwesen auf seinen Sprössling. Er sicherte sich ein Wohnrecht in Räumen im ersten Stock, der Nachwuchs bewohnte das restliche Anwesen. Doch es blieb nicht friedlich, Vater und Sohn gerieten immer wieder in Streit. Unter anderem erteilte der Sohn einem häufigen Besucher seines Vaters Hausverbot. Zur Begründung verwies der Sohn darauf, dass er mit dem Besucher, dem Lebensgefährten seiner Schwester, mehrfach Auseinandersetzungen gehabt habe. Das wollte der Vater nicht hinnehmen und erhob Klage.

Mit Erfolg: Die Coburger Gerichte verurteilten den Sohn, es zu unterlassen, dem Besucher den Zugang zu den Privaträumen des Vaters zu untersagen. Das Hausrecht an den vom Wohnrecht umfassten Räumen habe nämlich der Vater. Ein Kernbereich der Nutzung bestehe in der Möglichkeit, dort jederzeit Besuch empfangen zu können, welcher deshalb auch Zugang zu den Räumen erhalten müsse. Der Sohn könne nicht bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten und so das Hausrecht seines Erzeugers unterlaufen. Nachdem Gäste die Räume des Vaters ohne Betreten der Wohnräume des Sohns erreichten, könne dieser dem missliebigen Besucher ohne weiteres aus dem Weg gehen.

Weitere Informationen rund ums Mietrecht und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net

26Juni/09

Eigenbedarfskündigung nur unter bestimmten Umständen

Einige Tage nachdem ein Hausbesitzer sein Einfamilienhaus unbefristet vermietet hatte, musste sich sein Bruder, der unter Knieproblemen und Depressionen litt, einer Knieoperation unterziehen. Nach der Operation ging es dem Bruder schlechter als vorher. Daraufhin kündigte der Vermieter seinem Mieter nach einigen Monaten wieder und begründete dies mit Eigenbedarf: Sein Bruder sei aufgrund seiner Erkrankung auf Betreuung angewiesen. Als der Mieter sich weigerte auszuziehen, erhob der Vermieter Räumungsklage.

Die Richter gaben jedoch dem Mieter Recht. Dieser hatte argumentiert, sein Vermieter hätte schon bei Abschluss des Vertrages die Krankheitsentwicklung des Bruders absehen können und könne sich daher nicht nachträglich darauf berufen. Nach dem Urteil der Richter hätte der Vermieter vorsorgen müssen, sei es, dass er zuerst die Operation seines Bruder abgewartet hätte oder indem er einen Zeitmietvertrag beziehungsweise einen solchen mit einem speziellen Kündigungsrecht abgeschlossen hätte.

26Juni/09

Bei „Hartz IV“ müssen Jobcenter Renovierung übernehmen

Der Mietvertrag zweier Mieter, die Arbeitslosengeld II erhielten, sah einen „Anteil Instandhaltungskosten für vom Vermieter übernommene Schönheitsreparaturen“ von knapp 40 Euro monatlich vor. Das Jobcenter kürzte daraufhin die Summe, die es für die Miete zahlte. In dem Betrag, den ALG II-Bezieher erhielten, sei auch bereits ein Anteil für Instandhaltung und Reparatur der Wohnung in Höhe von rund 5,50 Euro monatlich enthalten. Dieser müsse auf die 40 Euro angerechnet werden.

Das Bundessozialgericht verurteilte das Jobcenter jedoch zur vollständigen Zahlung des Zuschlags. Mietzuschläge für Schönheitsreparaturen gehörten zu den „Unterkunftskosten“ und dürften nicht gekürzt werden. Der Anteil für Instandhaltung und Reparatur sei gedacht für kleinere Ausbesserungen, die der Mieter vornehmen müsse.

Informationen: www.mietrecht.net

23Juni/09

Bei Insolvenz des Geschäftspartners – richtig handeln

Wird eine Leistung direkt an den Insolvenzschuldner erbracht, entfällt die Pflicht zur Leistung nicht, grundsätzlich muss dann nochmals an den Insolvenzverwalter geleistet werden.
Wenn Gläubiger Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Geschäftspartners haben, sollten sie sich vor dem Abschluss neuer Geschäfte informieren, ob sich das Unternehmen möglicherweise bereits in der Insolvenz befindet. Die Bundesländer haben zu diesem Zweck das Online-Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de eingerichtet, auf dem entsprechende Veröffentlichungen zu finden sind.

Nach einem gestellten Insolvenzantrag sollten die Gläubiger unverzüglich innerhalb der gesetzten Frist ihre Forderungen und Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Um die eigenen Rechte zu wahren, empfiehlt es sich auch an den Gläubigerversammlungen teilzunehmen.