Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

07Apr./09

O-Ton: Kein Schadensersatz für Inlineskater

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Eine Inlineskaterin war unterwegs und fiel über einen Gartenschlauch, der über die Straße gelegt war. Sie verletzte sich und verlangte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Eigentümerin des Grundstücks, von dem Gartenschlauch kam. – Länge 12 sec.

Jedoch ohne Erfolg, der Gartenschlauch war klar als Hindernis zu erkennen. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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07Apr./09

O-Ton: Kein Nutzungsausfall für Reitpferd

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Klägerin hatte ein Pferd, was sie zum privaten Ausritt benutzt hat. Bei einem Ausritt kam es zu einem Unfall und das Pferd wurde verletzt und benötigte neun Monate, damit es wieder völlig gesund wird. Nachdem die Haftpflichtversicherung des Schädigers alle Behandlungskosten bezahlt hat, wollte die Klägerin auch noch die Kosten für die Unterstellung und für das Futter des Pferdes während der Genesungszeit haben, das waren rund 2.300 Euro. – Länge 23 sec.

Mit diesem Anliegen scheiterte sie aber in allen Instanzen. Den ganzen Fall und die Gründe der Richter sind nachzulesen unter www.anwaltauskunft.de.

 

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07Apr./09

O-Ton + Magazin: Außenseite der Fenster streichen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft weist auf allgemeingültige Klauseln für Schönheitsreparaturen hin:

O-Ton: Zu den Schönheitsreparaturen gehören klassischerweise neben dem regelmäßigen Streichen der Räume, der Wände und der Decken, auch das Streichen der Heizungen und der Heizungsrohre sowie das Streichen der Innentüren als auch das Streichen der Fenster und Außentüren von innen. Das ist auch die klassische Formulierung, die auch rechtmäßig ist. – Länge 18 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen – und die umstrittenen Formulierungen aus dem Mietvertrag – findet man unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Mieter muss nicht Außenseite der Fenster streichen

Eine Klausel in einem Mietvertrag, die den Mieter generell zum Streichen der Fenster verpflichtet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam. Der Mieter kann nicht verpflichtet werden, auch die Außenseite der Fenster zu streichen. Auf dieses mieterfreundliche Urteil des Kammergerichts Berlin vom 17. September 2007 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Beitrag:

Fast in allen Mietverträgen, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, gibt es diese Klauseln für Schönheitsreparaturen:

O-Ton: Zu den Schönheitsreparaturen gehören klassischerweise neben dem regelmäßigen Streichen der Räume, der Wände und der Decken, auch das Streichen der Heizungen und der Heizungsrohre sowie das Streichen der Innentüren als auch das Streichen der Fenster und Außentüren von innen. Das ist auch die klassische Formulierung, die auch rechtmäßig ist.

O-Ton: SFX

O-Ton: In diesem Fall war es allerdings so, dass der Mieter verpflichtet worden ist – neben den ganzen anderen Sachen wie Heizungen, Räume etc. – so wie der in Anführungsstrichen ´der Türen und Fenster´. Es gab also keinen Zusatz ´nur von der Innenseite´. – Länge 40 sec.  

Nach dem Auszug des Mieters aus dem Reihenhaus klagte der Eigentümer gegen ihn unter anderem auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Insgesamt wollte der Vermieter über 16.000 Euro haben. Die Kontrahenten trafen sich zuerst vor dem Amtsgericht, dann vor Kammergericht. In beiden Fällen scheiterte der Vermieter. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:.

O-Ton: Hier hat der Vermieter nämlich eine unzulässige Klausel eingeführt, nämlich die Klausel, dass man Türen und Fenster streichen muss. Damit wird die gesamte Schönheitsreparaturklausel, also die gesamte Klausel, die den Vermieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, unwirksam. – Länge 9 sec

Der Mieter bekam Recht, der Vermieter blieb auf den 16.000 Euro sitzen. Der Fall zeigt zum einen, dass man als Mieter nicht immer klein bei geben sollte. Aber auch: Als Vermieter sollte man Standardformulare für Mietverträge auf ihre Rechtswirksamkeit prüfen lassen sollten. Swen Walentowski:

O-Ton: Es lohnt sich immer, einen Vertragscheck mit dem Hausanwalt zu vereinbaren und alle mal regelmäßig zu überprüfen, ob sie noch dem Recht entsprechen. – Länge 8 sec.

Experten für Mietrecht in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05.

Absage

 

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07Apr./09

O-Ton + Magazin: Kein Unterhalt bei Schulverweis

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Seit dem Zeitpunkt, als er von der Schule geflogen ist, besteht kein Anspruch auf Unterhalt, weil er ja keine Ausbildung begonnen hat. Für den Zeitpunkt, als er noch in der Schule war – also kurz vor seinem Rauswurf – könne er auch keinen Unterhalt fordern, sagten die Richter. Weil er ja hätte zielstrebig seine Ausbildung absolvieren müssen, um seinen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. – Länge 22 sec.

Weitere Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Kein Ausbildungsunterhalt bei Schulverweis

Anmoderation: Ein Kind muss seine Ausbildung zielstrebig absolvieren, wenn es nicht seinen Unterhaltsanspruch verlieren will. Gleiches gilt, wenn das Kind nach dem Schulende überhaupt keine Ausbildung beginnt. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Beitrag:

Der Junge war 1989 geboren und war gerade 18 geworden, als er von seinem Vater Ausbildungsunterhalt haben wollte. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Eltern sind geschieden und leben auch getrennt und der Sohn war, nachdem er sich mit der Mutter gestritten hatte, 2003 zum Vater gezogen; ist aber 2007 dort ausgezogen. – Länge 10 sec.

Damals besuchte er die zwölfte Klasse, seine Eltern waren finanziell aber nicht auf Rosen gebettet.

O-Ton: SFX

Vater und Sohn streiten immer wieder über die schulischen Leistungen des Jungen. Doch alles Reden hilft nichts, die Leistungen werden immer schlechter. Das Fass zum Überlaufen bringt ein Schulverweis – im ersten Halbjahr der zwölften Klasse wegen unentschuldigter Fehltage.

O-Ton: SFX

Vom Amtsgericht wurde der Vater noch zur Zahlung des Unterhaltes verurteilt. Doch der Herr Papa wollte dies nicht hinnehmen, ging in die nächste Instanz und bekam vor dem Oberlandesgericht Recht. Swen Walentowski:

O-Ton: Die haben gesagt, der Vater schuldet dem volljährigen Sohn keinen Ausbildungsunterhalt. Immerhin hat er die Schule ja abgebrochen bzw. wurde von der Schule geworfen und hat auch keine Ausbildung angefangen.

O-Ton: SFX

O-Ton: Seit dem Zeitpunkt, als er von der Schule geflogen ist, besteht kein Anspruch auf Unterhalt, weil er ja keine Ausbildung begonnen hat. Für den Zeitpunkt, als er noch in der Schule war – also kurz vor seinem Rauswurf – könne er auch keinen Unterhalt fordern, sagten die Richter. Weil er ja hätte zielstrebig seine Ausbildung absolvieren müssen, um seinen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. – Länge 32 sec.

Gerade wegen der schlechten finanziellen Verhältnisse seiner Eltern hätte der Sohn spätestens mit seinem Auszug beim Vater eigenverantwortlich und zügig seine Ausbildung vorantreiben müssen, urteilten die Richter. Weitere Informationen zu diesem Fall und zum passenden Anwalt bei allen Unterhaltsstreitigkeiten unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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30März/09

O-Ton-Paket: Schwindel – der Organismus fährt Karussell

„Ihnen gemeinsam ist die verlorene Sicherheit des Gleichgewichts oder der räumlichen Orientierung.“ Schwindelattacken sind tückisch. Sie gehen einher mit Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Schweißausbrüchen und Herzrasen. Bei manchen Betroffenen halten die Beschwerden tagelang an, werden mitunter als existentiell bedrohlich empfunden. Was viele nicht wissen: Schwindel zählt zu den häufigsten Beschwerden überhaupt, in Deutschland ist jedes Jahr etwa ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung davon betroffen. An der Schlosspark-Klinik in Berlin gibt es eine spezielle Schwindel-Ambulanz, unterstützt von der Kaufmännischen Krankenkasse KKH.

Prof. Dr. Thomas Lempert, Chefarzt der Neurologie der Schlosspark-Klinik in Berlin, antwortet dazu im O-Ton.

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